- Hoheitliche Aufgaben
Bauprodukte für die in der Bauregeliste A, Teil 1 und 2 ein „ÜZ“ als Übereinstimmungsnachweis gefodert ist, müssen sich einer regelmäßigen Fremdüberwachung, durch eine anerkannte Überwachungsstelle, unterziehen. Dies führt dann, bei einer positiven Beurteilung, zu einer Zertifizierung des Produktes.
- Überwachungen im Auftrag von Qualitätsgemeinschaften
Eine über die bauaufsichtlichen Anforderungen hinausgehende Gütesicherung, die zum Erlangen eines RAL-Gütezeichens Vorraussetzung ist, bedarf einer kontinuierlichen Eigenüberwachung und einer dafür autorisierten und qualifizierten Fremdüberwachung, durch eine durch die Gütegemeinschaften autorisierten Stelle.
Zertifizierung
Unter Zertifizierung versteht man das Ausstellen eines Zertifikates, dass ein Bauprodukt (z. B. Wandelemente) den gestellten Anforderungen entsprechen. Im Falle einer Überstimmung wird das zugehörige Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen oder CE-Zeichen) ausgestellt.
Es gibt 2 Arten der Zertifizierung:
- Ü-Zeichen für Produkte nach Landesbauordnung (LBO, Bauregelliste A)
- CE-Zeichen für Produkte nach der Bauproduktenverordnung (BPVo)
Für die Zertifizierung nach LBO (Ü-Zeichen) sind wir als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für folgende Bereiche vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannt:
Bauprodukte der Bauregelliste A Teil 1
3.1.1.3 Vollholz mit Keilzinkenstroß
3.1.3 Brettschichtholz (gestrichen)
3.3.1.2 Tragwerke mit Nagelplattenverbindungen (gestrichen)
3.3.2 Beidseitig bekleidete oder beplankte Wand- Decken- und Dachelemente
3.4.2 Nägel mit profilierter Schaftausbildung, Klammern
Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung:
3.1/1 Mechanische Holzverbindungsmittel
3.2/1 Mehrschichtplatten, Furnierschichtholz
3.2/7 Leimholz
3.3/1 Trägerbauarten
3.3/2 Tafelbauarten
3.3/3 Andere Holzbauarten
Für die Zertifizierung nach BPVo (CE-Zeichen) ist der Akkreditierungsantrag (Anerkennung als notifizierte Stelle) für folgende Bereiche gestellt:
DIN EN 14592 Stiftförmige Verbindungsmittel
DIN EN 14081-1 Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt
ETAG 007 Bausätze für den Holzrahmenbau
ETAG 015 Blechformteile
Bauprodukte mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
3.1/1 Mechanische Holzverbindungsmittel
3.2/1 Mehrschichtplatten, Furnierschichtholz
3.2/7 Leimholz
3.3/1 Trägerbauarten
3.3/2 Tafelbauarten
3.3/3 Andere Holzbauarten
Zertifizierung nach BPVo (CE-Zeichen)
Für die Zertifizierung nach BPVo (CE-Zeichen) ist der Akkreditierungsantrag (Anerkennung als notifizierte Stelle) für folgende Bereiche gestellt:
DIN EN 14592 Stiftförmige Verbindungsmittel
DIN EN 14081-1 Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt
ETAG 007 Bausätze für den Holzrahmenbau
ETAG 015 Blechformteile
Firmenüberwachungen
Vor der Ausstellung eines Zertifikates ist üblicherweise eine Überwachung notwendig.
Hier sind 2 Arten der Überwachung zu unterscheiden:
- Hoheitliche Überwachung:
Das IfH-Augsburg ist für die Durchführung von Überwachungen für ein bauaufsichtlich gefordertes Ü-Zeichen vom DIBt anerkannt.
Für die Vergabe von CE-Zeichen wurde der Akkreditierungsantrag gestellt. - Im Auftrage von Güte-/Qualitätsgemeinschaften:
Wir führen Überwachungen für folgende RAL-Gütezeichen durch:
Ingenieurholzbau RAL GZ 405
Holzhausbau-Fertigung RAL GZ 422/1 und Holzhausbau-Montage RAL GZ 422/2
Einstufungen
Im Bereich der stiftförmigen Verbindungsmittel (z. B. profilierte Nägel) führen wir Versuche zur Deklaration von Eigenschaftswerten nach DIN EN 14592 durch.
Weiterhin kann eine Einstufung dieser VM in Tragfähigkeitsklassen nach DIN 20000-6 (Anwendungsnorm zur DIN EN 14592) erfolgen.
Die Versuche umfassen sämtliche in DIN EN 14592 geforderten Eingenschaftswerte (Fließmoment, Ausziehtragfähigkeit, Kopfdurchziehen, Zugtragfähigkeit, Eindrehwiderstand).
Der erforderliche ITT-Bericht kann nach Anerkennung als notifizierte Stelle ausgestellt werden.