Arbeitsverträge, Formen und ihre Wichtigkeit

 

Vertragsarten

Abhängig von Branche und Stellung in der Firma bekommst du einen Tarifvertrag oder einen individuellen Arbeitsvertrag.

  • Ein Tarifvertrag
    wird zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelt. Er legt meist bereits das Gehalt und Urlaubsanspruch, Arbeitszeiten und Kündigungsfrist fest. Verhandlungsfähig ist oft nur die Erfahrungsstufe, je nach vorzuweisenden Berufsjahren.
  • Den individuellen Arbeitsvertrag
    handelst du selbst mit dem Arbeitgeber aus und klärst Gehalt, Arbeitszeit und Kündigungsfrist.

Schriftliche Arbeitsverträge sind die absolute Norm. Mündliche Arbeitsverträge sind zwar auch gültig, sind aber eher nicht zu empfehlen!

  • Bestehe immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag und zwar in zweifacher Ausführung (eine für sich selbst).

VORSICHT!

Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn der Arbeitgeber einen dazu bringen will, den Vertrag sofort zu unterschreiben. In der Regel bekommt man den Arbeitsvertrag zugeschickt und hat eine Woche Zeit, ihn in Ruhe durchzulesen, Nachfragen zu stellen, Änderungen vorzuschlagen oder sich bei Unsicherheit professionelle Beratung zu suchen.

All about time! Befristung, Probezeit, Kündigungsfrist, Arbeitszeit

 
Mann mit Sanduhr in der Hand
Foto: Colourbox

Befristung

Normalerweise sind Arbeitsverträge, wenn nicht anders angegeben, unbefristet. Es gibt aber auch befristete Arbeitsverträge (max. zwei Jahre am Stück).

  • Befristung muss immer begründet und erkennbar sein

Probezeit

Wenn es eine Probezeit gibt, muss sie im Arbeitsvertrag stehen. Normalerweise beträgt sie 6 Monate. Urlaub zu nehmen in der Probezeit ist möglich, verlängert diese jedoch.

In der Probezeit kann man mit verkürzter Frist (i.d.R. 2 Wochen) und ohne Begründung gekündigt werden oder selbst kündigen

  • Bestenfalls zur Hälfte der Probezeit mit Arbeitgeber klären, ob der Vertrag verlängert wird

Kündigungsfrist

Ist die Probezeit abgelaufen, gilt die schriftlich festgelegte oder tarifbedingte Kündigungsfrist. Teils wird die Kündigungsfrist länger je nachdem, wie lange man bereits für eine Firma am Stück gearbeitet hat. In der Regel beträgt sie zwischen einem und sieben Monaten, kann aber auch individuell ausgehandelt werden.

Arbeitszeiten

Arbeitszeiten müssen dokumentiert werden. Überstunden müssen vereinbart sein, d.h. man kann nur "Überstunden" machen, wenn diese im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Ansonsten fällt mögliche Mehrarbeit unter die Regelarbeitszeit. Überstunden werden normalerweise zeitnah "abgefeiert", d.h. beispielsweise mit Gleittagen ausgeglichen.

Let´s talk business! Was, wo, wie viel?

 
Geldscheine zu sehen, Mann unterschreibt Arbeitsvertrag
Foto: Colourbox

Die wichtigsten Fragen sollten im Arbeitsvertrag geklärt sein, bevor er unterschrieben wird!

Stellenbeschreibung (Was?)

Wichtig: Es müssen nur die Aufgaben erledigt werden, die auch im Arbeitsvertrag stehen!

Keine genauen Angaben können als schlechtes Zeichen gelten, da ggf. Aufgaben erledigt werden müssen, für welche man sich nicht beworben hatte.

  • Aufgaben klären und im Arbeitsvertrag festhalten

Arbeitsort (Wo?)

Wenn der Arbeitsort nicht im Arbeitsvertrag festgelegt ist, kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer an einem anderen Standort arbeitet.

  • Lieber Arbeitsort im Vertrag, aber nicht zu eng fassen, um flexibel zu bleiben (z.B. wäre eine gute Beschreibung des Arbeitsortes die jeweiligen Landkreise)

VORSICHT!

Wenn wichtige Punkte, wie die angegebene Tätigkeit oder der Arbeitsort, absichtlich vage verfasst sind und der Arbeitgeber sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen weigert, dies zu ändern, ist das immer ein schlechtes Zeichen. Schaue dich am besten noch nach anderen Unternehmen um.

Gehalt (Wie viel?)

Im Regelfall wird das Jahresbruttogehalt verhandelt.

Empfehlung:

  • Netto-Rechner im Internet für bessere Einschätzung verwenden
  • Klären, was vom Jahresbruttogehalt Grundgehalt ist und was Zuschläge oder Ähnliches sind

Aufstieg

In höheren Positionen gelten evtl. andere Regelungen, beispielsweise:

  • Überstunden werden ggf. nicht extra vergütet
  • Als Führungskraft braucht man evtl. eine neue Arbeitsversicherung

Abfindung

Eine Abfindung kann verhandelt werden, ist aber keine Pflicht.

Man hat nur Anspruch auf eine Abfindung, wenn man gekündigt wird oder sich beidseitig auf eine Auflösung des Vertrags einigt.

  • Eine Abfindung gibt es nie bei Selbstkündigung!

Urlaubs- und Krankheitsregelung

 
Kalenderblatt auf dem Tisch mit Bild vom Strand
Foto: Colourbox

Urlaub

  • Gesetzlich 24 Wochentage bei 6 Tage Woche
  • 20 Tage bei der üblichen 5 Tage Woche
  • Bei den meisten Unternehmen gibt es mehr Urlaubstage als gesetzlich festgelegt

Urlaubsverfall

Gesetzlich gesehen muss der Urlaub in dem Jahr genommen werden, in dem er anfällt. Teilweise haben Firmen eine Kulanz, dass nicht genommene Urlaubstage des vergangenen Jahres im neuen Jahr noch bis Tag X genommen werden dürfen. Danach verfallen sie!

Bereits genehmigter Urlaub kann nicht so einfach gestrichen werden, daher zuvor gut überlegen.

Bei Krankheit im Urlaub

Mir Arbeitsunfähigkeitserklärung vom Arzt zählt der Urlaub als Ausfall wegen Krankheit -> Urlaub wird nicht angerechnet und kann wann anders genommen werden.

 

Ausfall 

bei Krankheit

Bei vielen Unternehmen muss erst ab dem 3. Tag eine Krankschreibung vorliegen. Um auf der sicheren Seite zu sein, macht es Sinn am gleichen Tag zum Arzt gehen.

Der Krankenschein ist nicht mehr nötig, dieser wird online übermittelt. Falls bei der ersten Krankmeldung noch Unsicherheit besteht, frage einfach nach!

Stau oder andere Verspätung

Die Zeit der Verspätung muss nachgeholt werden.

Nebentätigkeit und Geheimhaltungsklauseln

 

Nebentätigkeiten

Diese müssen angegeben werden, aber nicht zwingend im Arbeitsvertrag.

Auch bei Nebentätigkeiten, die erst während der Vertragszeit angefangen werden, muss der Arbeitgeber informiert werden.

Geheimhaltungsklauseln

Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich Unternehmen vor Unternehmensspionage oder Wissensweitergabe an die Konkurrenz schützen wollen. Daher kann im Arbeitsvertrag z.B. ein Verbot enthalten sein, (nach Austritt ggf. für einige Jahre) nicht bei der Konkurrenz in ähnlicher Position arbeiten zu dürfen.

Bei Unsicherheit: mit neuem und alten Arbeitgeber abklären oder Rechtsanwalt fragen!

Don´t try this! Welche Fehler du vermeiden solltest

 

8 Don’ts:

  • Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag eine Arbeit aufnehmen (auch alle Änderungen festhalten)
  • Nebentätigkeiten verschweigen
  • Kündigen ohne bereits eine neue Arbeit zu haben, da es Schwierigkeiten bzw. Aussetzer mit staatlicher Unterstützung geben kann
  • Urlaub verfallen lassen
  • Über die vereinbarte Arbeitszeit arbeiten, Überstunden sollten "abgefeiert" bzw. ausgeglichen werden
  • Arbeitsvertrag unterschreiben, wenn noch nicht alle Einzelheiten geklärt sind. Besser nachfragen oder Berater suchen!
  • Wechsel zu Konkurrenz trotz Verschwiegenheitserklärung verschweigen
  • Vertrag ohne Bedenkzeit unterschreiben

Damit bist du gut gewappnet für einen erfolgreichen Arbeitsvertragsabschluss! :)