In Vorlesungen besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, so dass auch keine Ab- oder Krankmeldung erforderlich ist.

Insbesondere in Praktika werden oft praktische Leistungsnachweise erbracht, die die Nutzung von Laborausstattung erfordern. In diesem Fall ist Ihre Anwesenheit zu den festgelegten Laborzeiten erforderlich. Falls Sie aus einem Grund, den Sie nicht zu vertreten haben, an einer Teilnahme verhindert sind (z.B. Krankheit), nehmen Sie möglichst frühzeitig und möglichst vor dem Praktikumstermin Kontakt mit dem jeweiligen Betreuer auf (i.d.R. per E-Mail). Auch bei kurzfristig eintretenden Verspätungen/Verhinderungen (z.B. verspäteter Zug) sollten die Betreuer rasch informiert werden - entweder direkt oder über Kommilitoninnen bzw. Kommilitonen.

Die Regelung für Sprachkurse erfragen Sie bei den jeweiligen Dozentinnen und Dozenten.