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- Wann und wie kann ich die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen?
Wann und wie kann ich die Zulassung zur Abschlussarbeit beantragen?
- Die Anmeldung erfolgt über das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Hochschule. Auf der Seite des Rechenzentrums finden Sie Informationen, wie Sie hierüber
- die Zulassungsvoraussetzungen vom Prüfungsamt überprüfen können und
- Ihr Thema einreichen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie hierbei alle notwendigen Unterlagen (Aufgabenstellung, Zeitplan, ggf. FE-Anmeldeblatt der Firma) als ein einziges PDF-Dokument hochladen müssen. - Zur Benutzung des DMS finden Sie unter folgendem Link Anleitungen und Tutorials
- Anschließend wird der Antrag an den Erstprüfenden (Professorin, Professor oder Lehrbeauftragte mit Prüfungsrecht) zur Genehmigung weitergeleitet (Betreuungszusage).
- Der Antrag wird von dem oder der zuständigen Prüfungskommission-Vorsitzenden in der Regel zum nächstmöglichen Termin (in etwa um den 20. eines Monats) genehmigt.
- Anträge für Bachelorarbeiten, die in der Industrie angefertigt werden sollen, können nur genehmigt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen (siehe Frage "Was muss ich beachten, wenn ich die Bachelorarbeit in einem Industriebetrieb anfertigen möchte?") und die Betreuungszusage eines Prüfers oder einer Prüferin vorliegen.
- Der Abgabetermin der Bachelorarbeit ist dem Genehmigungstermin fest zugeordnet. In der Regel ist er 5 Monate nach der Genehmigung.
- WICHTIG: Studierende erhalten am Ende des Anmelde- und Genehmigungsprozesses eine automatisierte E-Mail, die die Anmeldung der Abschlussarbeit bestätigt. Nur mit dieser E-Mail ist Ihre Arbeit offiziell angemeldet. Sollten Sie diese E-Mail innerhalb einiger Tage nach Ausgabedatum nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer.