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Was ist zu beachten, wenn eine Geheimhaltungsvereinbarung gefordert wird?

 

Sofern von Seiten des Industriebetriebs eine Geheimhaltungsvereinbarung (GHV) gefordert wird, muss dies vor der Vertragsunterzeichnung mit dem Betreuer oder der Betreuerin abgeklärt werden.

Vorzugsweise sollte die Muster-GHV der THA (bitte mit RZ-Kennung einloggen) verwendet werden. Inhaltlich abweichende Vertragstexte können in der Regel nicht akzeptiert werden und müssen durch das Justiziariat der THA geprüft werden.