Alternierende Telearbeit

 

An der Hochschule Augsburg haben die Beschäftigten die Möglichkeit, alternierende Telearbeit in Anspruch zu nehmen. Darunter ist zu verstehen, dass Beschäftigte teilweise am häuslichen Arbeitsplatz und teilweise am Arbeitsplatz in der Hochschule tätig werden. Diese Maßnahme zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen zielt vor allem darauf ab, Beschäftigten mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen die Vereinbarkeit mit dem Beruf besser in Einklang zu bringen.

Voraussetzung ist, das die häusliche Arbeitsstätte in einem Raum sein soll, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen sowie für die Aufgabenerledigung geeignet ist.

Über die Teilnahme einer/eines Beschäftigten an der alternierenden Telearbeit entscheidet die die Kanzlerin der Hochschule in Rücksprache mit dem Vorgesetzten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der alternierenden Telearbeit.

Das Beschäftigungsverhältnis der/des Beschäftigten bzw. das Dienstverhältnis der Beamtin/des Beamten bleibt in seiner bestehenden Form unberührt.

Weitere Bestimmungen zur Arbeitszeit, zu räumlichen Voraussetzungen, zu den Arbeitsmitteln etc. sind im folgenden Merkblatt enthalten: