Pflege Angehöriger
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Ihr Team vom Familienservice
Aktuelles
Wichtige Informationen rund um das Thema Pflege
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Zweig der Sozialversicherung eingeführt und gilt für alle gesetzlichen und privaten Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Private Krankenversicherte benötigen eine private Pflegeversicherung.
Eine Übersicht über die Pflegeversicherung bietet der Online-Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums.
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aus dem Jahr 2015 wurden die bis dahin bestehenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes FamilienpflegeZG) weitergeführt und besser verknüpft.
Die wichtigsten Regelungen hierbei sind:
- Pflegeunterstützungsgeld
Angehörige, die aufgrund einer akut auftretenden Pflegesituation Zeit für die Organisation der neuen Lebenssituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit fern bleiben. Diese Regelung ist mit dem oben genannten Gesetz mit einer Lohnersatzleistung - dem Pflegeunterstützungsgeld - verbunden.
- Pflegezeitgesetz
Mithilfe des Pflegezeitgesetzes haben Beschäftigte einen Anspruch darauf, sich für maximal sechs Monate vollständig von der Arbeit befreien zu lassen oder in Teilzeit zu arbeiten, um sich um den Angehörigen kümmern zu können.
- Familienpflegezeitgesetz
Das Familienpflegezeitgesetz schafft den Rahmen für den Rechtsanspruch für die Familienpflegezeit. Hierdurch können Beschäftigte bis maximal 24 Monate ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn diese einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.
Die Regelung greift auch bei eine außerhäuslichen Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes als auch bei der Begleitung eines nahen Angehörigen in den letzten Lebensmonaten.
Die Regelung greift nicht bei Arbeitgebern mit in der Regel 25 oder weniger Beschäftigten. (Auszubildende werden nicht mitgezählt.)
Einen Antrag auf Dienstbefreiung können Sie über die Abteilung "Personal und Recht" stellen. Den Vordruck finden Sie hier. (Passwort geschützter Bereich)
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass pflegende Angehörige die Beiträge zur Rentenversicherung von der Kranken- bzw. Pflegekasse bezahlt bekommen. Vorteil hiervon ist nicht nur die Erhöhung der Rente, sondern auch die Fortführung der Beitragsjahre.
Eine Übersicht über die Voraussetzungen für die Bezahlung von Rentenbeiträgen finden Sie hier.
Erhalten Pflegebedürftige von der Pflegekasse eine Pflegestufe zuerkannt, übernimmt die Pflegeversicherung innerhalb eines bestimmten Rahmens die Pflegekosten. Das heißt, dass Kosten, die durch die Pflegeversicherung nicht abgedeckt sind, privat aufgewendet werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Sozialamt die Kosten, insbesondere, wenn Pflegebedürftige die Pflege nicht privat finanzieren können.
Pflegebedürftigkeit
Laut Bundesgesundheitsministerium wird der Begriff Pflegebedürftigkeit wie folgt definiert:
"Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mindestens in der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen." (Stand: 07. März 2017, Bundgesundheitsministerium)
Pflegestufen
Seit Januar 2017 haben die Pflegegrade 1-5 die bis dahin geltenden Pflegegrade abgelöst. Die Pflegegrade entscheiden darüber, welche Zuschüsse die Versichterten von der Pflegekasse erhalten. Mit zunehmenden Pflegegrad steigt auch die Höhe der Zuschüsse der Geld- und Sachleistungen.
Die Pflegegrade werden anhand verschiedener Kriterien, die unterschiedlich gewichtet werden, ermittelt.
Eine Übersicht über die Pflegegrade, die herangezogenen Kriterien und die mit den Pflegegraden verbundenen Leistungen finden Sie hier und/oder in der Rubrik "Informationen der Techniker Krankenkasse (TK).
Pflegegeld
Wird ein Pflegebedürftiger zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt, so gewähren gesetzliche wie auf private Pflegekassen einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds errechnet sich aus dem zugewiesenen Pflegegrad. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige zur freien Verfügung.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Pflegegeld erhalten Sie hier.
Pflegesachleistungen
Der Begriff Pflegesachleistungen ist zunächst irreführend, da es sich tatsächlich nicht um materielle Hilfen, sondern um Dienstleistungen, die von Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes erbracht werden, handelt. Pflegesachleistungen können ab dem Pflegegrad 1 beantragt werden. Der Unterschied zum Pflegegeld ist, dass die Pflegesachleistungen zweckgebunden sind, d.h. sie dienen der Finanzierung eines professionellen Pflegedienstes. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist möglich. Auf eigenen Wunsch hin können Sie dies beantragen, sind dann aber an Ihre Entscheidung sechs Monate gebunden. Bei der Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen wird die Höhe des Pflegegelds nach einem bestimmten Berechnungsverfahren gekürzt.
Entlastungsbetrag (oder auch Entlastungsbeitrag)
Alle Pflegebedüftigen, die Zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad nachweisen können, haben Anspruch auf sog. zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, steht dem Versicherten ein zusätzlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro pro Monat zu. Diese Leistung soll den pflegenden Angehörigen unterstützen und dem Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit gewähren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Pflegehilfsmittel
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Sonderregelung für Bayern: Das Bayerische Landespflegegesetz
Mit dem Bayerischen Landespflegegesetz können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Antrag auf 1.000 € pro Jahr zusätzliche Unterstützungslelstung stellen. Die Zuwendung ist nicht zweckgebunden.
Alle Informationen, FAQs sowie die Möglichkeit der Antragsstellung finden Sie hier.
Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson
- Tages-/Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
Unterstützung im Alltag
Pflegende Angehörige, die die Versorgung und Betreuung ihrer Angehörigen nicht durchgehend alleine gewährleisten können, haben die Möglichkeit, verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ambulante soziale Dienste bieten beispielsweise Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, bei der Pflege, Mahlzeitendienste und Hausnotruf-Dienste. Tagespflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten teilstationäre Betreuung während der Arbeitszeit, Urlaubszeit oder Erkrankung der pflegenden Angehörigen.
Gegebenenfalls ist die Pflege und Betreuung des Angehörigen im eigenen zu Hause nicht möglich /nicht gewollt, dann gibt es die Möglichkeit betreutes Wohnen in Anspruch zu nehmen oder aber den Umzug in ein Pflegeheim.
Informationen über die Sozialstationen der freien Wohlfahrtsverbände, Sozialstationen privater Anbieter, häusliche Pflege in stiftungseigenen Wohnanlagen, Tages- und Kurzzeitpflege, Alten- und Pflegeheime in Augsburg erhalten Sie hier:
Vorbereitet sein
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Eine Broschüre zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung inkl. verschiedener Vordrucke des Justizministeriums Bayern finden Sie hier.
Notfallmappe
Mit der Notfallmappe "ich bin vorbereitet" können Sie für einen gesundheitlichen Notfall vorsorgen, indem Sie alle wichtigen und relevanten Informationen eintragen. Im Wesentlichen enthält die Mappe Formulare, die im Notfall für Ihre Angehörigen von Bedeutung sein können. Das umfasst persönliche und medizinische Daten sowie Vorsorgevollmachten und Verfügungen. Dadurch sind die wichtigsten Informationen schnell griffbereit und das weitere Handeln wird erleichtert.
Beratungsmöglichkeiten
Die verschiedenen Beratungsangebote für pflegende Angehörige bieten Ihnen:
- grundlegende Informationen zum Thema Pflege
- Tipps zur Vereinbarkeit zwischen Pflege und beruflichen Verpflichtungen
- Organisation und Finanzierung bei Pflege von Angehörigen
- Leistungen der Pflegeversicherung
Darüber hinaus erfahren pflegende Angehörige welche Unterstützungs- und Entlastungsangebote vor Ort zur Verfügung stehen.
Online-Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums | |
Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | |
Montag bis Donnerstag: 9 - 18 Uhr | |
Anonyme und vertrauliche Beratung unter: | |
Telefon: | |
Informationen für pflegende Angehörige | |
Pflegeberatungsstellen für pflegende Angehörige | |
Private Pflegeberatung Compass | |
Allgemeine Informationen zum Thema Pflege oder Fragen zur persönlichen Pflegesituation. | |
unabhängig und kostenfrei | |
Telefon: | |
Alzheimer Gesellschaft Augsburg | |
Mittlerer Lech 5d | |
86150 Augsburg | |
Telefon: | |
Broschüren und Links zum Thema Pflege
Nützliche Links
Internetportal mit umfangreichen Informationen zum Thema Pflege, Wohnen, Pflegecharta usw.
Internetportal für pflegende Angehörige, Freunde und Nachbarn, die ältere Menschen pflegen. Hier finden Sie persönliche Unterstützung und Beratung bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag.
Seite mit Tipps zum barrierefreien Wohnen, zu sozialen Dienstleistungen, zur Nachbarschaftshilfe usw.
Seite mit vielen Informationen zu Alzheimer und Demenz, eine Adressdatenbank für Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und Alzheimer, ein Ratgeberforum für Betroffene Angehörige.
Seite des bundesweiten Netzwerks, das sich der Begleitung und Stärkung pflegender Angehöriger widmet.
Wege zur Pflege
Als Lotse zu den Angeboten vor Ort für alle Fragen rund um das Thema »Pflege und Hilfe im Alter« soll das Servicetelefon "Wege zur Pflege" Hilfe und Unterstützung bieten.
Tel.: 01801.50 70 90
(3,9 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, max. 42 Cent/Min. aus den Mobilfunknetzen)
montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 18 Uhr
Bundesweites Alzheimer-Telefon
Angesichts der Zunahme von Demenzerkrankungen fördert das Bundesfamilienministerium seit 2002 das bundesweite Alzheimer-Telefon der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V., das insbesondere pflegenden Angehörigen individuelle Beratung und Informationen bietet.
Tel.: 01803/171017 (9 Cent/Min.)
Informationen der Techniker Krankenkasse (TK)
Die Techniker Krankenkasse stellt ein breites Informations- und Beratungsangebot zum Thema Pflege zur Verfügung.
Neben den Informationsblättern, die wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen, bietet die TK noch folgende Möglichkeiten an:
- Die Pflege-App "TK-PflegeKompakt" bündelt alle wichtigen Informationen und Services rund um das Thema Pflege und Pflegebedürftigkeit an einer Stelle. Mithilfe der App sind relevante Informationen schnell, einfach und jederzeit zu erreichen. Eine Kurzübersicht über die Inhalte und Funktionsweise der App sowie den Download-Link finden Sie hier.
- Der TK Pflegelotse bietet eine schnelle Übersicht über das Angebot an ambulanten Pflegediensten und häuslichen Betreuungsdiensten sowie eine persönliche Beratung. Eine Antwort auf die Frage "Wie finde ich einen geeigneten Pflege- oder Betreuungsdienst" erhalten Sie vielleicht hier.
Im Folgenden finden Sie zahlreiche Dokumente zum download, die Ihnen die wichtigsten Fragen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Pflege beantworten. Bitte beachten Sie den Stand der Dokumente und erkundigen Sie sich ggf. nach Veränderungen in der Sachlage.
Informationen zur Pflegeversicherung
Informationen zur Einstufung des Pflegegrads
Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten und Formen der Pflege
Informationen zu den Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige