Seit 01.08.2013 erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Betreuungsgeld in Höhe von 100,- Euro pro Monat (vom 01.08.2014 an 150,- Euro pro Monat) für Ihr Kind, welches nach dem 31.07.2012 geboren wurde.
Seit 01.08.2013 erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Betreuungsgeld in Höhe von 100,- Euro pro Monat (vom 01.08.2014 an 150,- Euro pro Monat) für Ihr Kind, welches nach dem 31.07.2012 geboren wurde.