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Gebührenermäßigungen
Gebührenermäßigung
Rundfunk - und Fernsehgebühren, Arzneimittelzuzahlung
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich als Studierende/r bei geringem Einkommen von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Diese sind:
- BAföG-Empfänger, die nicht mehr bei ihren Eltern leben
- Empfänger von Sozialleistungen (Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II) nach dem SGB II bzw. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Hörgeschädigte, blinde oder anderweitig behinderte Studierende
Die Antragsformulare und die entsprechende Bestätigung für eine Gebührenbefreiung gibt es beim
Studendenwerk Augsburg | |
Amt für Ausbildungsförderung | |
Eichleitnerstr. 30 | |
Zimmer 044 |
Weitere Informationen unterhttp://www.rundfunkbeitrag.de/
Zuzahlungsbefreiung für Arzneimittel
Wenn innerhalb eines Kalenderjahres die sogenannte Belastungsgrenze erreicht ist, können sich Studierende von weiteren Zuzahlungen zu Arzneimitteln, Verbandsmaterial usw. auf Antrag bei der zuständigen Krankenkasse befreien lassen. (Quittungen sammeln!)
Die Zuzahlung zur Krankenversicherung zu medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse darf nicht mehr als 2% des gesamten Jahresbruttoeinkommens eines (Familien-) Haushalts betragen.
Bei Verheirateten und Familien mit Kindern wird jeweils ein bestimmter Freibetrag von der Gesamteinkommenssumme bei der Berechnung zur Befreiung von der Zuzahlung zur Krankenversicherung abgezogen.
Weitere Informationen erhalten Siebei Ihrer zuständigen Krankenkasse.