Grundsätzlich haben Kinder einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten) und/oder Kindertagespflege.

Die Teilnahmegebühren hierfür können auf Antrag teilweise oder vollständig erlassen bzw. vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern nicht zumutbar ist.

Eine Kostenübernahme wird grundsätzlich vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.

HINWEIS: Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist zu prüfen, ob das Jobcenter die Kosten übernimmt. Bitte stellen Sie daher zunächst einen Antrag beim Jobcenter Augsburg, Abt. Markt und Integration (Arbeitsvermittler).

Bei Fragen zum Verfahren, der Antragsstellung etc. wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sachbearbeiter:innen:

Name Antragsteller:inName Sachbearbeiter:inTelefonRaum
A - ChFrau Fink324 29392.32
Ci - KapFrau Steger324 29422.31
Kar - MatFrau Motzet324 29212.31
Mau - RarFrau Miller324 343182.30
Ras - ZFrau Thomaidis324 29402.30

Parteiverkehr:

Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Parteiverkehr stark eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.

 

Informationsblatt zur Übernahme der Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen

Amt für Kinder, Jugend und Familie

Leistungen – Teilnahmebeiträge für Kindertagesbetreuung

Grottenau 1

86150 Augsburg

Fax:

+49 821 324-2945