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Übernahme von Gebühren für Betreuungseinrichtungen
Grundsätzlich haben Kinder einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen (Kindertagesstätten) und/oder Kindertagespflege.
Die Teilnahmegebühren hierfür können auf Antrag teilweise oder vollständig erlassen bzw. vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Augsburg übernommen werden, wenn die finanzielle Belastung für die Eltern nicht zumutbar ist.
Eine Kostenübernahme wird grundsätzlich vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.
HINWEIS: Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, ist zu prüfen, ob das Jobcenter die Kosten übernimmt. Bitte stellen Sie daher zunächst einen Antrag beim Jobcenter Augsburg, Abt. Markt und Integration (Arbeitsvermittler).
Bei Fragen zum Verfahren, der Antragsstellung etc. wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Sachbearbeiter:innen:
Name Antragsteller:in | Name Sachbearbeiter:in | Telefon | Raum |
A - Ch | Frau Fink | 324 2939 | 2.32 |
Ci - Kap | Frau Steger | 324 2942 | 2.31 |
Kar - Mat | Frau Motzet | 324 2921 | 2.31 |
Mau - Rar | Frau Miller | 324 34318 | 2.30 |
Ras - Z | Frau Thomaidis | 324 2940 | 2.30 |
Parteiverkehr:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Parteiverkehr stark eingeschränkt. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
Amt für Kinder, Jugend und Familie | |
Leistungen – Teilnahmebeiträge für Kindertagesbetreuung | |
Grottenau 1 | |
86150 Augsburg | |
Fax: | +49 821 324-2945 |