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Informationen zum Mutterschutzgesetz
Informationen zum Mutterschutzgesetz
Seit 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz.
Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes, welches grundsätzlich, auch ohne Antrag gilt.
Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule, damit Sie den Mutterschutz nutzen können.
Ansprechpartner für die Meldung und alle Belange rund um den Mutterschutz ist der Hochschulservice für Familie.
Zusätzlich erhalten Sie Informationen des Studentenwerks Augsburg in einem Merkblatt unten in den Downloads.
Ansprechpartner | |
Christine Walzel | |
Hochschulservice für Familie | |
Raum: J 1.03 | |
Telefon: | |
Telefonische Erreichbarkeit | |
Montag: 9.00 - 11.00 Uhr | |
Dienstag und Mittwoch: 8.30 - 13.30 Uhr | |
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr |