Das Studentenwerk Augsburg stellt im gesamten Stadtgebiet Augsburg sechs Studierenden Wohnanlagen mit über 1.800 Wohnplätzen zur Verfügung. In zwei von diesen gibt es spezielle Wohneinheiten für Studierende mit Kind:
- Wohnanlage im Prinz-Karl-Viertel: 3 Eltern-Kind-Wohnungen mit jeweils 67 Quadratmetern
- Wohnanlage in der Bürgermeister-Ulrich-Straße: 3-Eltern-Kind-Wohnungen mit jeweils 57 Quadratmetern
Eine Bewerbung von Schwangeren bzw. Studierenden mit Kind für eine Wohnung gilt als Härtefall und wird bevorzugt behandelt.
Weitere Informationen zu den Wohnanlagen, Aufnahmebedingungen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Seite des Studentenwerks.
Weitere Regelungen:
- Es muss nur ein Eltern-Teil immatrikuliert sein.
- Das Einkommen des Nicht-Studenten darf den BAföG-Höchstsatz nicht übersteigen.
- Es gibt keine Beschränkung beim Alter des Kindes.