Titel | Arbeitsrecht (Rechtslehre | AWP 363) |
Art der Lehrveranstaltung | Vorlesung |
Lehrende(r) | Wolfgang Tiede, LL.M. |
Fakultät | Fakultät für Allgemeinwissenschaften |
Credits | 2 CP |
Semesterwochenstunden | 2 SWS |
Leistungsnachweis(e) | Prüfung von 60 Minuten Dauer |
AWP 0363
Vorlesung
keine Angabe
2
2
Klausur
60 Minuten
Ganzzahlnote
Ziel
Die Vorlesung „Arbeitsrecht" vermittelt den grundlegenden Aufbau des Arbeitsrechts mit seiner Unterteilung in Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Die Studierenden lernen den Arbeitsvertrag als Grundlage des Arbeitsverhältnisses rechtlich einzuordnen und hierbei die jeweiligen Vertragsklauseln im Hinblick auf Notwendigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu bewerten. Des Weiteren vermittelt die Vorlesung, welche Rechte und Pflichten einer arbeitsvertraglichen Grundlage entstammen und welche Rechte und Pflichten sich unmittelbar aus gesetzlichen Regelungen ergeben. Es werden zahlreiche konkrete Fallbeispiele vorgestellt. Je nach Möglichkeit wird eine Exkursion zum Arbeitsgericht in Augsburg angeboten.

Inhalt
- Rechtsquellen des Arbeitsrechts und Grundlagen
(Rangverhältnis zwischen den Rechtsquellen, Arbeitnehmerbegriff) - Arbeitsvertrag
(Rechtslage, Vertragsschluss, Inhalt eines Arbeitsvertrages, Befristung des Arbeitsvertrages, etc.) - Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Sonderschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen
(Schwangere und Mütter, Mütter oder Väter in Elternzeit, etc.) - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Anfechtung, Aufhebungsvertrag , Kündigung, etc.) - Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit