FAQ zum Bewerbungsverfahren
Kommunikationsdesign (B.A.): Zulassung zum WS 2025/2026
Allgemeine Fragen
Ich habe bereits im letzten Jahr an der Eignungsprüfung im Bachelor Kommunikationsdesign teilgenommen, aber den zweiten Teil nicht bestanden. Muss ich erneut eine Bewerbungsmappe einreichen?
Nein, falls Sie die Mappenprüfung, also den ersten Teil des Bewerbungsverfahrens, bereits einmal bestanden haben, brauchen Sie nicht erneut eine Bewerbungsmappe einzureichen. Sie müssen sich allerdings erneut über das Bewerbungsportal der Hochschule anmelden.
Ich erhalte mein Abiturzeugnis erst nach Ende der offiziellen Bewerbungsphase. Soll ich mein letztes Halbjahreszeugnis vorlegen oder das Abiturzeugnis nachreichen?
Sowohl als auch: in Ihrer Bewerbungsmappe reicht das letzte Halbjahreszeugnis aus, aber zur Aufnahme des Studiums muss das Abiturzeugnis vorliegen, das innerhalb bestimmter Fristen nachgereicht werden kann. Bei Fragen bezüglich des Nachreichens von Unterlagen wenden Sie sich bitte ans Amt für Studierendenangelegenheiten: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Muss ich mich, wenn ich Kommunikationsdesign (B.A.) studieren möchte, auch bei Hochschulstart.de registrieren?
Nein. Da der Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign keiner Zulassungsbeschränkung durch einen NC (Numerus Clausus) unterliegt, müssen Sie sich nicht bei Hochschulstart.de registrieren.
Bis wann und in welcher Form erhalte ich Bescheid, ob ich zum zweiten Teil der Eignungsprüfung zugelassen bin?
Die Einladung zum zweiten Teil der Eignungsprüfung, der am 3. und 4.7.2025 an der Fakultät für Gestaltung stattfindet, erhalten Sie etwa 14 Tage vorher per Email.
Fragen zur Bewerbungsmappe
Bezüglich der digitalen Mappe fand ich auf Ihrer Website heraus, dass neben den Bewerbungsunterlagen 20 freie Arbeiten abgegeben werden müssen. Kommen auch verpflichtende Arbeiten hinzu?
Nein, die von Ihnen eingereichte Bewerbungsmappe muss keine verpflichtenden Arbeiten enthalten. Verpflichtende Aufgaben müssen Sie erst bearbeiten, wenn Sie die Mappenprüfung bestanden haben und zum zweiten Teil der Eignungsprüfung eingeladen werden.
Darf meine Bewerbungsmappe mehr als die 20 angegebenen Arbeiten enthalten?
Wir möchten Sie bitten, sich an die Höchstzahl von 20 Arbeiten zu halten, wobei es sich hierbei nur um einen Richtwert handelt – ein paar Arbeiten mehr oder weniger sind schon möglich. Aber es geht nicht darum, möglichst viele, sondern nur ihre besten Arbeiten einzureichen. Deshalb versuchen Sie bitte, die Höchstzahl einzuhalten.
Was ist die Erklärung zur Urheberschaft?
Mit der Erklärung der Urheberschaft bestätigen Sie, dass die in der Bewerbungsmappe enthaltenen Arbeiten alleine von Ihnen angefertigt wurden. Hierfür reicht ein formloses Schreiben mit Ihrer Anschrift, dem Datum und Ihrer Unterschrift, indem Sie erklären, alleiniger Urheber der eingereichten Arbeiten zu sein.
Muss ich meine Bewerbungsmappe zum zweiten Teil der Eignungsprüfung mitbringen, falls ich dazu eingeladen werde?
Nein. Da Ihre Bewerbungsmappe dann ja in Form einer PDF-Datei an der Fakultät für Gestaltung vorliegt, brauchen Sie sie nicht mehr mitzubringen.
Im zentralen Bewerbungsportal der Hochschulverwaltung gibt es einen Bereich für Arbeitsmappen bzw. Portfolios.
Dieser Bereich ist für Ihren Upload vorgesehen. Die Bewerbungsmappe mit Ihren persönlichen Arbeiten für den Bachelor Kommunikationsdesign laden Sie bitte dort hoch. Eine andere Einreichung ihrer Arbeiten ist nicht möglich.
Fragen zur Eignungsprüfung
Wann findet die Eignungsprüfung statt?
Die Eignungsprüfung, zu der man eingeladen wird, wenn man die Mappenprüfung bestanden hat, findet am 3. und 4.7.2025 an der Fakultät für Gestaltung statt.
Wird ein Nachholtermin angeboten, falls man am 3. und 4.7.2025 nicht kann?
Nein, es wird kein Nachholtermin angeboten.
Kann man an der Eignungsprüfung online teilnehmen?
Nein. Zur Teilnahme an der Eignungsprüfung ist das persönliche Erscheinen notwendig.
Muss ich meine Bewerbungsmappe zum zweiten Teil der Eignungsprüfung mitbringen, falls ich dazu eingeladen werde?
Nein. Da Ihre Bewerbungsmappe dann ja in Form einer PDF-Datei an der Fakultät für Gestaltung vorliegt, brauchen Sie sie nicht mehr mitzubringen.
Fragen zum Bewerbungsportal der Hochschule
Ich habe ein Problem mit dem zentralen Bewerbungsportal der Hochschule. An wen soll ich mich wenden?
Das zentrale Bewerbungsprortal der Hochschule (https://hisinone.tha.de) wird vom Amt für Studierendenangelegenheiten betrieben. Wenden Sie sich im Fall von Problemen bitte an folgende Emailadresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Ich habe im zentralen Bewerbungsportal eine Benachrichtigung über fehlende Unterlagen erhalten. Bis wann kann ich die Unterlagen nachreichen?
Falls Sie Fragen bezüglich fehlender Unterlagen im zentralen Bewerbungsportal haben, informieren Sie sich auf der zugehörigen Webseite des Amts für Studierendenangelegenheiten oder wenden Sie sich bitte an folgende Emailadresse: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Im zentralen Bewerbungsportal der Hochschulverwaltung gibt es einen Bereich mit Arbeitsmappen und Portfolio. Muss ich hier meine Mappe mit Arbeiten hochladen?
Ja, bitte laden Sie die Bewerbungsmappe mit Ihren etwa 20 freien Arbeiten als eine gesamte PDF-Datei an dieser Stelle hoch.