Häufige Fragen
Aufnahmeverfahren / Studienvoraussetzungen
F.: Gibt es einen NC? Wenn ja, wo liegt dieser?
A.: Nein, die Entscheidung über Ihre Eignung ist nicht an feste Notenvorgaben gekoppelt. Die Aufnahmekommission entscheidet in Gesamtschau des fachlichen wie kreativen Potenzials von Bewerbern.
F.: Momentan besuche ich die BOS Fachrichtung Wirtschaft. Ist das Fachabitur Wirtschaft ausreichend?
A.: Eine der Qualifikationsvoraussetzungen für die Zulassung zum Bewerbungsverfahren ist die Fachhochschulreife. Diese ist durch das Fachabitur Wirtschaft gegeben.
Umfassende Informationen bezüglich der Fachhochschulreife finden Sie hier:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayQualV-G4
F.: Mit welcher Art von Aufgaben muss ich bei der Eignungsprüfung rechnen?
A.: Um einen Eindruck von Umfang und Charakter der im Rahmen der Eignungsprüfung zu erwartenden Aufgaben zu geben, hier zwei Beispiele:
Hinweis: Wir geben keinerlei Kommentare oder individuelle Korrekturen zu den Beispielaufgaben.
F.:Meine Ausbildung als Mediengestalter geht dieses Jahr zu Ende, daraufhin möchte auf der BOS mein Fachabitur machen und danach studieren. Ich würde gerne wissen ob auf der BOS der Technische oder Wirtschaftliche Zweig für den Studiengang „Interaktive Medien“ notwendig ist und ob es bestimmte Notenanforderungen gibt?
A.: Die Wahl der BOS-Fachrichtung bleibt Ihnen überlassen. Allerdings könnte sich eine technische Orientierung in einem etwaigen Studium Interaktive Medien von Vorteil erweisen.
F.: Es ist mir nicht möglich, zum vorgesehenen Zeitpunkt an der Eignungsprüfung in Augsburg teilzunehmen. Kann ich die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt ablegen oder auf anderem Wege meine Eignung nachweisen?
A.: Sie können einen Antrag auf Nachprüfung an die Prüfungskommission stellen. Dieser Antrag wird aber nur gewährt, wenn Sie triftige Gründe vorbringen, die Sie nicht selbst zu verantworten haben, und diese auch belegen können.
F.:Ich plane ein Jahr im Ausland zu verbringen und erst danach ins Studium einzusteigen. Der Termin der Eignungsprüfung fiele noch in die Zeit meines Auslandsaufenthaltes. Kann ich bereits in diesem Jahr am Aufnahmeverfahren teilnehmen und bei Bestehen erst im kommenden Jahr mit dem Studium beginnen?
A.: Ja, das ist möglich. In der Aufnahmeprüfung weisen Sie die Eignung zum Studium nach. Die bestandene Eignungsprüfung hat mindestens 24 Monate Gültigkeit.
Quereinsteiger
F:Ist eine Eignungsprüfung auch erforderlich, wenn ich bereits anderenorts studiere?
A: Grundsätzlich setzt die Immatrikulation das Bestehen der für den Studiengang vorgesehenen Eignungsprüfung voraus, auch dann, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule / Uni studieren. Die Prüfung umfasst einen für den Studiengang spezifischen Informatik- und Gestaltungsteil sowie ein persönliches Gespräch. Wir setzen nicht voraus, dass bereits fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, erwarten jedoch eine gewisse Begabung und Interesse an Technik und Gestaltung.
F.: Ist ein Quereinstieg in ein höheres Semester möglich.
A: Mit Einschränkung ist dies möglich. Es kommt darauf an, welche bereits erbrachten Studienleistungen Ihnen anerkannt werden (z.B. erfolgreich besuchte Grundlagenfächer der Informatik, Mathematik oder aus dem Bereich Gestaltung). Erfahrungsgemäß ist es allerdings so, dass Quereinsteigern noch Grundlagen entweder aus dem Bereich Gestaltung oder Informatik fehlen. Es kann also sein, dass Sie direkt Informatikfächer höherer Semester belegen können, jedoch auch Gestaltungsfächer der Semester 1 und 2 besuchen müssen.
F: Zu welchem Semester kann ich quereinsteigen?
A: Das hängt davon ab, was Sie bereits extern studiert haben. In der Regel ist es allerdings so, dass ein Einstieg bis einschließlich zum 4. Fachsemester leichter machbar ist, als ein Einstieg in ein höheres Semester.
F:Welche bereits erbrachten Studienleistungen kann ich mir anrechnen lassen?
A: Sie können sich ggf. erworbene Leistungspunkte aus Grundlagenfächer der Gebiete Gestaltung und Informatik anrechnen lassen. Es obliegt jedoch der Prüfungskommission zu entscheiden, ob Ihnen eine extern erbrachte Leistung für das Studium an der Hochschule Augsburg angerechnet werden kann — d.h., Sie müssen die Anerkennung bei der zuständigen Prüfungskommission beantragen, die dann in jedem Einzelfall entscheidet. Dies kann allerdings erst nach Ihrer Immatrikulation im Studiengang IAM erfolgen.
F: Muss ich evtl. Fächer aus dem Grundstudium nachholen?
A: Damit müssen Sie rechnen. Wenn Sie beispielsweise bislang einen Gestaltungsstudiengang besucht, jedoch noch keine einschlägigen Informatikveranstaltungen gehört haben. In diesem Fall müssen Sie noch Informatik-Grundlagenveranstaltungen besuchen. Haben Sie bisher nur Informatikveranstaltungen besucht, so müssen Sie Grundlagen aus dem Bereich Gestaltung nachqualifizieren.
F: Wie bewerbe ich mich für einen Quereinstieg?
A: Empfehlenswert ist vorab ein persönlicher Besuch bei den für den Studiengang zuständigen Studienberatern. Formal richten Sie ein entsprechendes Bewerbungsschreiben mit aussagekräftigen Unterlagen (Zwischenzeugnisse, Praktikumsnachweise, Seminarscheine, usw.) an die für den Studiengang Interaktive Medien zuständige Prüfungskommission. Sie werden dann ggf. zu einer Eignungsprüfung eingeladen und können bei erfolgreichem Bestehen in den IAM Bachelorstudiengang eintreten.
Bewerber aus dem Ausland
F.: Welche Zeugnisse muss ich zur Bewerbung einreichen?
A.: Ausländische Studienbewerber, die an der Hochschule Augsburg studieren möchten und einen akademischen Grad (Bachelor) erwerben wollen, müssen die Zeugnisse aus ihrem Heimatland von Uni-assist anerkennen lassen http://www.uni-assist.de
Uni-assist erstellt für Studieninteressierte eine Vorprüfungsdokumentation ihrer Hochschulzugangsberechtigung, d.h. Sie überprüft Ihre Zeugnisse und rechnet diese in das deutsche Notensystem um.
F.: Ich habe individuelle Fragen z.B. bezüglich erforderlichem Sprachniveau oder Anerkennung von Leistungen. An wen kann ich mich wenden?
A.: Ansprechpartner in organisatorischen Fragen ist die Zentrale Studienberatung der HS. Bitte nehmen Sie direkten Kontakt auf: Zentrale Studienberatung
F.: Kann ich meine Unterlagen auch in Englischer oder meiner Heimatsprache einreichen?
A.: Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen in die deutsche Sprache übersetzt werden. Die Richtigkeit von Übersetzungen muss von einem/r vereidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in in deutscher Sprache oder von der deutschen diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung im Ausland beglaubigt sein.