Anmeldung der Abschlussarbeit
Wenn Sie im folgenden Semester eine Bachelor- oder Masterarbeit im Studiengang IAM oder IMS schreiben wollen, müssen Sie diese zum Ende dieses Semesters anmelden. Im Terminplan finden Sie den exakten Anmeldezeitraum (jeweils im Juli bzw. Ende Januar/Anfang Februar). Gehen Sie bei der Anmeldung folgendermaßen vor:
- Finden Sie einen Prüfer (Professor oder langjähriger Lehrbeauftragter), der die von Ihnen angestrebte Abschlussarbeit als Erstbetreuer begleiten will und sprechen Sie mit ihm über das Thema. Sie können das Thema selbst vorschlagen oder Sie fragen den Prüfer nach geeigneten Themen.
- Sie müssen bis zum im Terminplan genannten Stichtag die Arbeit anmelden, indem Sie ein Anmeldeformular ausfüllen und in Moodle hochladen (siehe unten).
- Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer über den Titel der Arbeit, bevor sie ihn – den Titel – (ohne Rechtschreibfehler) eintragen. Bedenken Sie: Der Titel erscheint so im Zeugnis, wie Sie ihn hier eintragen. Er kann später allerdings noch geändert werden (siehe unten).
- Bestimmen Sie in Absprache mit Ihrem Prüfer einen Zweitprüfer. Klären Sie mit dem gewünschten Zweitprüfer (am besten per Mail), ob dieser die Aufgabe übernimmt und tragen Sie den Namen in das Formular ein. Der Zweitprüfer muss nicht unterschreiben. Die Aufgabe des Zweitprüfers ist, die Arbeit nachzukorrigieren, wenn der Erstbetreuer die Arbeit mit der Note 5 bewerten möchte. Der Zweitprüfer nimmt auch an Ihrer Abschlusspräsentation teil und berät i.d.R. den Prüfer bei der Notengebung. Falls Sie keinen Zweitprüfer auf dem Formular eintragen, wird ein Zweitprüfer von der Prüfungskommission bestimmt.
- Laden Sie das korrekt ausgefüllte und von Ihnen und vom Erstprüfer digital unterschriebene Formular während des Anmeldezeitraums in Moodle hoch. Schicken Sie es bitte nicht per E-Mail. Eine Unterschrift vom Prüfungsamt brauchen Sie nicht einzuholen. Das heißt, tragen Sie bitte nichts in den Bereich „ab hier von der Hochschule auszufüllen“ ein.
Externe Abschlussarbeit
Sie können Ihre Abschlussarbeit auch in einer Firma anfertigen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie einen Betreuer an der Hochschule Augsburg finden, der bereit ist, die von Ihnen gewünschte Arbeit zu betreuen. Einen Anspruch darauf, dass sich für jedes beliebige Thema ein HSA-Dozent zur Betreuung bereit erklären muss, gibt es nicht.
Voraussetzung für Genehmigung und Zulassung einer externen Abschlussarbeit sind folgende Vorleistungen seitens des Betriebes/der Firma:
- Darlegung und Erläuterung des geplanten Themas inkl. detaillierter Aufgabenstellung.
- Namentliche Benennung eines verantwortlichen und fachlich kompetenten Firmenbetreuers.
Die Firma ist außerdem gehalten, Ihnen über die gesamte Bearbeitungszeit hinweg Zugang zu den benötigten Geräten und Arbeitsmaterialien zu gewähren. Ferner ist dem Prüfer auf Wunsch jederzeit ein persönlicher, umfassender Einblick in den Fortgang der Arbeiten vor Ort zu gewähren (die Vertraulichkeit über firmeninterne Informationen wird vorab zugesichert).
Es steht Firmen darüber hinaus frei, mit Ihnen eine angemessene Aufwandsentschädigung oder Erfolgsprämie zu vereinbaren. Denken Sie daran: Sie halten alle Rechte an Ihrer Abschlussarbeit: Urheberrecht, Verwertungsrecht, Nutzungsrecht ...
Informationen, Sourcen, Bilder etc., die Sie nicht selbst angefertigt haben, sind davon natürlich ausgenommen.
Bearbeitungszeit
Sie erhalten einige Zeit nach der Anmeldung vom Prüfungsamt Bescheid, auf dem der genaue, für Sie verbindliche Abgabetermin steht.
Anmeldung Ende des Sommersemesters
- Bearbeitungszeitraum Bachelorarbeit: Ende September bis Ende Januar
- Bearbeitungszeitraum Masterarbeit: Ende August bis Ende Januar
Anmeldung Ende des Wintersemester
- Bearbeitungszeitraum Bachelorarbeit: Mitte März bis Mitte Juli
- Bearbeitungszeitraum Masterarbeit: Mitte Februar bis Mitte Juli
Formale Anforderungen an Umfang, Layout und Inhalt
Die Abschlussarbeit ist in digitaler Form über die Cloud (Schriftlichen Arbeit und Anhänge) UND Moodle (Abgabeformular) abzugeben. Der Erstprüfer erhält die Arbeit üblicherweise ebenfalls in digitaler Form (Cloud-Link). Er kann allerdings auch verlangen, dass Sie ihm die Arbeit in gebundener Form überreichen.
Hinsichtlich Umfang, Layout, Inhalts-Anforderungen etc. gibt es keine allgemeinen Regeln. Besprechen Sie diese Punkte bitte jeweils mit Ihrem Betreuer oder Ihrer Betreuerin.
Wichtig ist, dass Sie auf der Titelseite folgenden Informationen eintragen:
- Hochschule Augsburg
- Studiengang
- Titel der Arbeit
- Ihr Name
- Name der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers
- Namen des Zweitbetreuers/der Zweitbetreuerin, falls Sie diesen/diese auf dem Anmeldeformular selbst eingetragen haben
- Abgabedatum
Abgabe der Abschlussarbeit
Laden Sie die Arbeit spätestens am offiziellem Abgabetermin um 12:00 Uhr in die Cloud hoch UND füllen Sie das Abgabeformular in Moodle aus. Schicken Sie bitte außerdem eine Mail an Ihre Prüfer mit dem Cloud-Link, unter dem Ihre Arbeit zu finden ist.
Fügen Sie der PDF-Version Ihrer Arbeit alle wichtigen Anhänge (Screencast, Filme, Programmcode, Kopien von schwer zugänglichen Quellen, Protokolle von Gesprächen mit Industriepartnern, Fragebögen mit den Antworten von Testbenutzern etc.) in digitaler Form bei. Vermeiden Sie exotische Dateiformate.
Außerdem müssen Sie Ihrer Arbeit eine unterschriebene Erstellungserklärung und eine ausgefüllte Archivkarte in digitaler Form beifügen.
Wenn Sie mit Ihrem Betreuer vereinbart haben, dass er ein gebundenes Exemplar erhält, geben Sie dieses bitte (zusätzlich zur Cloud-Abgabe) direkt beim Betreuer ab.
Wenn Sie die Arbeit nicht fristgerecht abgeben, erhalten Sie eine Amtsfünf! Die fristgerechte Abgabe per Cloud UND Moodle reicht aus. (Das heißt, ein eventuelles gebundenes Exemplar können Sie auch nachträglich beim Betreuer abgeben. Es darf sich inhaltlich allerdings nicht vom digitalen Exemplar unterscheiden.) Sie sind mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular zur Prüfung angetreten und erhalten daher auch einen Note. Bei Nichtabgabe erhalten Sie eine Fristenfünf.
Sollten Sie die Arbeit nicht abgeben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Rücktritt von der Anmeldung der Abschlussarbeit vor dem Abgabetermin an die Prüfungskommission stellen. Sie müssen einen triftigen Grund angeben.
Präsentation der Abschlussarbeit
Laut Prüfungsordnung müssen Sie die Ergebnisse Ihrer Abschlussarbeit präsentieren. Die Präsentationen finden üblicherweise am Montag, Dienstag und Mittwoch vor der Werkschau statt. Die Präsentationstermine werden nach Abgabe aller Abschlussarbeiten vom Dekanat der Fakultät für Gestaltung festgelegt.
Teilnahmeberechtigt sind folgende Personen:
- Sie selbst
- Erst- und Zweiprüfer
- bis zu 8 hochschulinterne Gäste, die Sie einladen dürfen
- weitere Lehrende in Absprache mit Ihnen
Sie müssen die Arbeit in dem Zustand präsentieren, in dem Sie sie abgegeben haben. Das heißt, es ist nicht zulässig, dass Sie nach der Abgabe noch Änderungen vornehmen und eine geänderte Fassung präsentieren.
Die Präsentation geht in die Bewertung der Abschlussarbeit ein. Die Teilnahme an der Werkschau ist dagegen nicht verpflichtend und geht auch nicht in das Prüfungsergebnis ein. Hier dürfen Sie gerne auch eine verbesserte Version Ihrer Arbeit vorführen.
Falls Sie eine Verlängerung der Abgabefrist über den Werkschautermin hinaus erhalten haben, einigen sich bitte mit Ihrem Betreuer auf einen Präsentationstermin. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht klappen, legt die Prüfungskommission einen Ersatztermin fest .
Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit
Falls Sie aus Gründen, die sie nicht selbst zu verantworten haben, die Arbeit nicht fristgerecht fertig stellen können, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit stellen. Schicken Sie dazu spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin eine formlose E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission ([Bitte aktivieren Sie Javascript] (Prof. Dr. Markus Degen)), die folgende Informationen enthält:
- Titel: Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit
bzw. Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit - Name
- Matrikelnummer
- Betreuer
- derzeitiger Abgabetermin
- triftiger Grund, den Sie nicht selbst zu verantworten haben (Corona ist kein triftiger Grund)
Ihr Betreuer muss dem Antrag zustimmen (am Besten ebenfalls per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission).
Änderung des Titels der Abschlussarbeit
Falls Sie den Titel Ihrer Abschlussarbeit ändern möchten, stimmen Sie dies bitte mit Ihren Betreuern ab. Diese können den neuen Titel bis spätestens zwei Wochen vor dem offiziellen Abgabetermin eintragen und der prüfungskommission vorlegen.
Bachelorprojekt (SPO 2018)
Bei Abschlussarbeiten, die gemäß der SPO 2018 angefertigt werden, wird zwischen Bachelorarbeit (Thesis) und Bachelorprojekt (Werkstück) unterscheiden. Beide werde gemeinsam ausgegeben und üblicherweise auch gemeinsam abgegeben. Für beide Teile erhalten Sie eine eigene Note. Diese Noten können sich durchaus unterscheiden.
Bachelorkolleg (SPO 2006)
Neben der eigentlichen Bachelorarbeit gibt es für Studierende der SPO 2006 noch das sogenannte Bachelorkolleg. (Ein Masterkolleg gibt es dagegen nicht.) Im Rahmen diese Kollegs bearbeiten Sie ein Thema, dass inhaltlich in Beziehung zur Bachelorarbeit steht, aber dennoch eigenständig ist. Wenn Sie dies machen möchten, besprechen Sie die Details bitte mit Ihrem Betreuer. Wenn Sie Ihren Betreuer nicht informieren , dass Sie diese Zusatzarbeit machen möchten, und er mit Ihnen nicht den konkreten Ablauf bespricht, erhalten Sie auch keine Note dafür.
Es werden zwei besondere Wahlpflichtfächer à 5 Credits für die Module „Designprojekt“ und „Wahlpflichtfach Informatik“ angeboten, die Sie alternativ zu den anderen angebotenen Wahlpflichtfächern belegen können:
- Bachelorkolleg Dokumentation (Modul „Designprojekt“)
- Bachelorkolleg Evaluation (Modul „Wahlpflichtfach Informatik“)
Im Gegensatz zur Bachelorarbeit müssen Sie sich für ein oder auch beide Bachelorkollegs ONLINE anmelden, wie für jedes andere Wahlpflichtfach auch. Die Anmeldung und die Beendigung des Kollegs ist vollkommen unabhängig von der eigentlichen Bachelorarbeit. Das heißt, Sie können diese Prüfung auch früher oder später machen, als die Bachelorprüfung.
Achtung: Bei der Bachelorpräsentation dürfen Sie keine Ergebnisse des Bachelorkollegs präsentieren.