Aufgaben
- Festsetzung und Bekanntgabe der Termine für die einzelnen Prüfungsleistungen.
- Bestellung der Prüfenden, die Zuordnung der Studierenden zu den Prüfenden.
- Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Arbeits- und Hilfsmittel auf Vorschlag des Prüfenden, der mit der Aufgabenstellung betraut ist.
- Entscheidung über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
- Entscheidung über die Folgen von Verstößen gegen Prüfungsvorschriften.
- Entscheidung über Anträge auf Gewährung von Fristverlängerungen für die Ablegung von Prüfungsleistungen.
- Entscheidung über die Folgen des Nichterscheinens zu Prüfungen.
- Feststellung des Ergebnisses von Prüfungsleistungen.
Die Prüfungskommission tagt ca. einmal pro Monat. Die genauen Termine finden Sie im Terminplan.
Anträge
Stellen Sie bitte alle Anträge formlos per E-Mail an den Vorsitzenden der Prüfungskommission.
Falls Sie Ihrem Antrag irgendwelche Dokumente beifügen wollen, zeigen Sie die Originale bitte dem Vorsitzenden der Prüfungskommission und fügen Sie Scan-Kopien Ihrer Dokumente dem elektronischen Antrag bei.
Geben Sie Atteste bitte immer beim Vorsitzenden der Prüfungskommission ab oder lassen Sie es vom Informatik-Sekretariat in sein Postfach legen. Geben Sie keine Anträge im Prüfungsamt oder im Sekretariat der Gestaltung ab. Das führt nur zu Verzögerungen.
Einführungsvortrag von Wolfgang Kowarschick
Kontakt
Ansprechpartner | |
Telefon: | +49 821 5586-3249 |
Fax: | +49 821 5586-3499 |