Wenn Sie an einer Prüfung teilnehmen, können Sie bestehen (Note 4,0 oder besser) oder durchfallen (Note 5,0). Mit dem Bestehen einer Prüfung erwerben Sie Credit Points. Die Anzahl der Credits Points hängt vom Umfang des Arbeitsaufwandes ab, den Sie im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung erbringen müssen.
Sie dürfen durch jede Pflichtprüfung mit Ausnahme der Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit zweimal im Laufe Ihres Studiums durchfallen, durch eine dieser Prüfungen sogar dreimal. Die Bachelorarbeit bzw. Masterarbeit dürfen Sie nur einmal wiederholen.
Wenn Sie durch die Abschlussarbeit zum zweiten Mal durch fallen oder durch zwei Pflichtprüfungen je dreimal oder durch einen Pflichtprüfung viermal, werden Sie exmatrikuliert.
Regeln zum Vorrücken
Es gibt im Bachelor Interaktive Medien zwei Regeln zum Vorrücken in ein höheres Semester:
- Sie dürfen an den Prüfungen des Hauptstudiums (5. Semester und höher) erst teilnehmen, wenn Sie ALLE Grundlagenprüfungen der ersten beiden Semester bestanden haben sowie mindestens zwei der Wahlpflichtmodul des 3. und 4. Semesters. (Mathematik und Theorie digitaler Medien zählen dabei jeweils als ein Modul, auch wenn es zwei Prüfungen gibt. Die Sprachmodule der Fakultät für Geistes- und Naturwissenschaften zählen nicht als Module des 3. und 4. Semesters, da Sie sie in jedem Semester belegen können.)
- Sie dürfen die Bachelorarbeit erst anmelden, wenn Sie ALLE Wahlpflichtmodule des 3. und 4. Semesters bestanden haben (mit Ausnahme der Sprachmodule) sowie wenn Sie Ihre Praktische Tätigkeit oder das Auslandssemester sowie das Teamprojekt erfolgreich beendet haben.
Ansonsten können Sie zu jeder Prüfung antreten, wann Sie wollen. (Sie könnten beispielsweise schon im zweiten Semester an Prüfungen des vierten Semesters teilnehmen, aber nicht an Prüfungen des fünften Semesters, da Sie die erste Bedingung noch nicht erfüllen. Anderes Beispiel: Sie können die Sprachmodule auch erst im Semester nach der Bachelorarbeit belegen.)
Für das Masterstudium gibt es nur eine Regel zum Vorrücken in ein höheres Semester:
- Sie dürfen die Masterarbeit erst anfertigen, wenn Sie die beiden Masterprojekte erfolgreich absolviert haben.
Wiederholung von Prüfungen
Wenn Sie einmal durch eine Pflichtprüfung durchgefallen sind, beginnen die sogenannten Wiederholungsfristen zu laufen. In der Regel müssen Sie dann im darauf folgenden Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen.
Nehmen Sie an einer Wiederholungsprüfung teil und bestehen, ist alles OK. Ansonsten erhalten Sie vom Prüfer ein (reguläre) Fünf und müssen dann an der nächsten Wiederholungsprüfung teilnehmen. Wie gesagt: In jedem Pflichtfach können Sie zwei Fünfen sammeln, in einem sogar drei. Sammeln Sie mehr, werden Sie exmatrikuliert.
Wenn Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, obwohl Sie zur Teilnahme verpflichtet gewesen wären, erhalten eine so genannte Amtsfünf (oder Verwaltungsfünf). In folgenden Situationen müssen Sie an einer Prüfung teilnehmen:
- Wenn Sie in einem Fach schon einmal eine Fünf erhalten haben, müssen Sie innerhalb von einem Semester (in gewissen Ausnahmefällen innerhalb von zwei Semestern – siehe oben) an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen.
- Sie müssen innerhalb der ersten beiden Semestern zu den so genannten Orientierungsprüfungen antreten. Im Bachelor gibt es vier Orientierungsprüfungen (die Veranstaltungen des ersten Semesters), im Master gibt es keine Orientierungsprüfungen.
- Sie müssen innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semestern zu sämtlichen Pflichtprüfungen erstmals antreten. Das heißt, im Bachelor müssen Sie innerhalb von 9 Semestern zu allen Pflichtprüfungen (einschließlich Bachelorarbeit) antreten, im Master innerhalb von 5 Semestern (einschließlich Masterarbeit). Eine weitere prüfungsrechtliche Auswirkung hat das Überschreiten Regelstudienzeit nicht. Sie erhalten also keine zusätzliche Amtsfünf, wenn Sie im 5. bzw. 9. Semester durch eine Prüfung fallen und somit schon eine reguläre Fünf erhalten haben. Aber Sie müssen natürlich auch in diesem Fall im nächsten Semester an der Wiederholungsprüfung teilnehmen.
Eine Amtsfünf hat dieselben Auswirkungen wie eine reguläre Fünf:
- Die Wiederholungsfristen beginnen zu laufen (sofern sie nicht sowieso schon am Laufen waren).
- Die Fünf schmälert ihr Konto von möglichen Fünfen, die Sie in einem Fach sammeln dürfen.
Für die Orientierungsprüfungen gilt beispielsweise:
- Wenn Sie im ersten oder zweiten Semester zu einer Orientierungsprüfung antreten erhalten Sie eine Note (1 bis 5), aber keine Amtsfünf.
- Wenn Sie zu einer Orientierungsprüfung in den ersten beiden Semestern nicht antreten, erhalten Sie ein Amtsfünf.
- Sobald Sie in einem Fach eine Fünf erhalten (reguläre Fünf oder Amtsfünf), beginnen die Wiederholungsfristen für dieses Fach zu laufen.
- Auf die Prüfungen anderer Fächer hat eine Fünf kein Auswirkungen. Sie können also an Prüfungen des dritten oder vierten Semesters teilnehmen, auch dann, wenn Sie verpflichtet sind, in einem Fach eine Wiederholungsprüfung zu schreiben.
Für jedes andere Fach gelten dieselben Regeln wie für Orientierungsfächer, mit Ausnahme der Regel 2. In den Modulen des zweiten Semesters erhalten Sie keine Amtsfünf, wenn Sie im zweiten Semester nicht zur Prüfung antreten.
Schieben einer Prüfung
Nicht zu einer Prüfung anzutreten bezeichnen wir als „Schieben der Prüfung“. Orientierungsprüfungen, d.h. Prüfungen des ersten Semesters Interaktive Medien (IA), können nur um ein Semester geschoben werden. Die anderen Prüfungen, insbesondere auch die Prüfungen des zweiten Semesters Interaktive Medien, können dagegen theoretisch beliebig lange geschoben werden. Das wird leider auch häufig bei Prüfungen praktiziert, vor denen man Angst hat. Das einmalige Schieben einer Prüfung ist sicher kein Problem, aber vom regelmäßigen Schieben von Prüfungen raten wir dringend ab.
Das Schieben hat zwei Nachteile: Die Lern- und Prüfungslast erhöht sich in den nachfolgenden Semestern. Da man in einem Semester üblicherweise nicht mehr als die vorgesehenen 30 Credits erwerben kann, verlängert sich dadurch üblicherweise die Studiendauer.
Der größere Nachteil ist jedoch, dass man mit dem Schieben Probleme beim Eintritt ins 5. Semester (IA) oder bei der Anmeldung der Abschlussarbeit (IA und IMS) bekommt, wenn man die zuvor genannten Regeln nicht erfüllt. Gerade das Schieben von Zweitsemesterprüfungen im Studiengang IA führt häufig dazu, dass man im 5. Semester nicht ins Hauptstudium eintreten kann und damit den Kontakt zu seinen Semesterkollegen verliert.
Aber es ist auch ärgerlich, wenn man seine Bachelorarbeit nicht anmelden kann, weil noch eine Prüfung aus dem 3./4. Semester fehlt. Im schlimmsten Fall kann man die Bachelorarbeit nicht bis zum Ende des 9. Semesters anmelden (weil man die Voraussetzungen noch nicht erfüllt), und erhält dann für die Bachelorarbeit wegen Überschreitung der Höchststudiendauer eine Amtsfünf. Da man die Bachelorarbeit nur einmal wiederholen darf, muss man sie spätestens zum Ende des 10. Semesters anmelden. Sollte das immer noch nicht möglich sein, weil man die Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält man für die Bachelorarbeit eine zweite Amtsfünf und wird exmatrikuliert.