Ausgangspunkt für eine Promotion an der Technischen Hochschule Augsburg ist die Kontaktaufnahme mit einer Professorin oder einem Professor, die bzw. der die Betreuung der Dissertation übernimmt.
Grundsätzlich ist dies an allen sieben Fakultäten der Hochschule möglich.
Der Promotionsbetreuer der Hochschule ist im kooperativen Promotionsverfahren üblicherweise als Gutachter tätig.
Die Anforderungen für eine Promotion richten sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät der kooperierenden Universität, von der bei erfolgreichem Abschluss die Doktorwürde verliehen wird. Es ist zu beachten, dass die Promotionsordnungen unterschiedlicher Universitäten stark variieren können – teilweise sogar von Fakultät zu Fakultät.
Für die Zulassung zur Promotion wird i.d.R. ein sehr guter Hochschulabschluss vorausgesetzt. Es kann vorkommen, dass für die Zulassung zur Promotion zusätzliche Prüfungsleistungen an der kooperierenden Universität erbracht werden müssen.
Eine Promotion dauert üblicherweise zwischen drei und sechs Jahren – sofern Vollzeit daran gearbeitet wird. Einen konkreten Ablaufplan für Dissertationen gibt es nicht.
Eine erfolgreiche Doktorarbeit bestätigt die Fähigkeit selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens. Dies sollte als Grundsatz beherzigt werden: im Zentrum einer Doktorarbeit steht die wissenschaftliche Erforschung von Themen, die bisher – weltweit – noch nicht bekannt waren.
Am Beginn einer Doktorarbeit steht die Identifikation einer Fragestellung, die im Rahmen der Arbeit erforscht werden soll. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem betreuenden Professor und dem Professor der kooperierenden Universität. Wichtig ist, dass es sich um eine Fragestellung handelt, die für eine Promotion geeignet ist. Üblicherweise gibt es einen engen Bezug zu den Kompetenzfeldern der betreuenden Professoren.
Oftmals wird das Thema der Dissertation im ersten Jahr der wissenschaftlichen Tätigkeit festgelegt.
Die Anfertigung der Dissertation selbst erfolgt meist parallel zur wissenschaftlichen Tätigkeit, während der bereits Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, sog. Papers, erstellt werden. Manche Universitäten erlauben sogar eine kumulative Dissertation, bestehend aus mehreren Veröffentlichungen in Fachzeitschriften. Teilweise wird die Anfertigung von Veröffentlichungen als Voraussetzung zur Doktorprüfung in den Promotionsordnungen genannt.
Eine Doktorurkunde der kooperierenden Universität wird i.d.R. erst ausgestellt, nachdem die Dissertation veröffentlicht und eine Doktorprüfung absolviert wurde. Hierbei wird üblicherweise die fertige Arbeit vor Erst- und Zweitprüfer sowie Beisitzer(n) „verteidigt“. Oftmals erfolgt im Anschluss an die Verteidigung noch eine mündliche Prüfung des Doktoranden / der Doktorandin. Das genaue Procedere wird in der Promotionsordnung geregelt. Eine Veröffentlichung der Dissertation erfolgt üblicherweise erst nach Zustimmung der betreuenden Professoren sowie der Zustimmung des Professoriums der Fakultät an der kooperierenden Universität.