Betreuung während des Auslandsaufenthaltes
Während des Auslandsaufenthaltes werden Sie von der aufnehmenden Einrichtung bzw. Hochschule betreut.
Bei Schwierigkeiten oder im Falle von Unklarheiten steht Ihnen sowohl das International Office als auch der IFC Ihrer Fakultät für Rückfragen zur Verfügung.
Änderungen am Learning Agreement
Möglicherweise stellen Sie vor Ort fest, dass sie nicht alle Fächer, die sie in Ihrem "Learning Agreement -Part I: Bevor the Mobility" zusammengestellt haben, belegen können, weil z.B. einzelne Veranstaltungen nicht angeboten werden oder weil sich zeitliche Überschneidungen im Stundenplan ergeben.
Reichen Sie dann diese geänderte Fächerauswahl über das "Learning Agreement - Part II: During the Mobility" bei Ihrem IFC ein. Er wird die neue Fächerwahl prüfen und für Sie abzeichnen.