Hinweise zum Praxissemester
Praktische Studiensemester
Im 5. (ersatzweise im 6. Semester) wird durch ein 20-wöchiges Praktikum die Wissensvermittlung in die Praxis verlegt. Sie behalten während dieses integrierten Semesters Ihren Studentenstatus. Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen, jeweils am Freitag, gewährleisten den Kontakt zur Hochschule. Ein Praxisseminar gibt Ihnen die Gelegenheit Ihre Praxiserfahrungen zu präsentieren und zu diskutieren.
Befreiung vom Praxissemester
Eine Befreiung vom Praxissemester ist in der Regel nicht möglich. In jedem Fall ist es verpflichtend an den Lehrveranstaltungen (Anwesenheitspflicht) teilzunehmen. Weitere Details sind den allgemeinen Richtlinien zur Anerkennung zu entnehmen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unseren Praktikantenbeauftragten.
Anmeldung zum Praktikum
Bitte melden Sie Ihr Praktikum über das Praktikantenamt an. Dort gibt es auch das entsprechende Antragsformular zum Ausfüllen. Die Zusage Ihrer Firma können Sie entweder durch den Firmenstempel auf dem Antrag oder durch eine Kopie Ihres Vertrags nachweisen. Selbstverständlich gilt auch eine E-Mail oder ein Schreiben der Praktikumsfirma als Zusage, aus der/dem hervorgeht, dass Sie im kommenden Wintersemester in diesem Betrieb ein Praktikum absolvieren können.
Beratung
Für die Abwicklung des Praxissemesters oder die Befreiung ist das Praktikantenamt zuständig. Für fachliche Fragen bezüglich Ausbildungsplan, Eignung von Firmen usw. sowie bei Problemen während des Praktikums ist der Praktikantenbeauftragte zuständig.
Praktikantenstelle
Spätestens zu Beginn des 4. Semesters sollten Sie mit der Suche nach einer geeigneten Stelle für das erste praktische Studiensemester beginnen. Firmen, die Praktikumsplätze anbieten, finden Sie im Praktikantenamt, bei der Studentenvertretung, sowie im Stellenmarkt im Internet.
Praktikum im Ausland
Sie haben die Möglichkeit das praktische Studiensemester mit einem Praktikum im Ausland durchzuführen. In diesem Fall können die studienbegleitenden Lehrveranstaltungen im folgenden Semester nachgeholt werden. Für ein Auslandspraktikum sollten Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten informieren und mindestens zu Beginn des 3. Semesters mit der Suche einer Praktikantenstelle beginnen.
Ausbildungsplan
Alle Ausbildungspläne mit den erforderlichen Ausbildungsinhalten befinden sich auf der Seite "Praxissemester" des Praktikantenamts.
Praxisseminar (PSEM)
Das Praxisseminar (PSEM) ist eine Pflichtveranstaltung für alle Studierenden, die Ihr Praktikum absolvieren. Der Besuch des Praxisseminars ist erst dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Praktikum angetreten haben und somit etwas aus Ihrem Praktikum erzählen können. Es findet normalerweise freitags statt. Das PSEM kann während Ihres Praktikums besucht werden (Praktikumsfreitag) oder in nachfolgenden Semestern, falls Sie während Ihres Praktikums nicht am PSEM teilnehmen konnten. Gründe hierfür können beispielsweise sein:
- Sie leisten Ihr Praktikum im Ausland ab
- Sie leisten Ihr Praktikum unverhältnismäßig weit entfernt von der Hochschule ab (auch Teilnehmer im ICS-Programm)
Bitte beachten Sie, dass das PSEM nicht in jedem Semester angeboten wird. Für den Fall, dass in Ihrem Studiengang während Ihres Praktikums das PSEM nicht angeboten wird, können Sie eventuell auch das PSEM eines anderen Studienganges (IN, TI, WI) besuchen. Ob und wann das PSEM angeboten wird, beantwortet Ihnen gerne Frau Claudia Bäurle.
Praxisbericht
Studierende der Bachelorstudiengänge Informatik, Wirtschaftsinformatik und Technische Informatik müssen einen Praxisbericht zum Ende des Praxissemesters abgeben. Dafür gilt der folgende Modus:
- Die Studierenden geben zwei Berichte ab. Der erste Bericht, der eigentliche Praxisbericht, wird nach zwei Drittel des Praktikums abgegeben (Ende November im Wintersemester, Ende Mai im Sommersemester). Für die Ausarbeitung wird eine Vorlage mit Anleitung zur Verfügung gestellt.
- Die Leiter des jeweiligen Praxisseminars bewertet die Berichte und gibt innerhalb eines Monats Rückmeldung an die Studierenden. Die überarbeitete Version des ersten Berichts wird gemeinsam mit dem zweiten Bericht übergeben.
- Der zweite Bericht enthält die persönliche Stellungnahme am Ende des Praktikums.
- Die Berichte werden über eine Moodle-Gruppe als PDF-Datei hochgeladen.
- Die ordnungsgemäße Abgabe der Praktikumsberichte wird am Ende des Semesters an das Praktikantenamt gemeldet.
Praktikantenbeauftragter
Praktikantenbeauftragter der Fakultät für Informatik ist Prof. Dr. Stefan Bensch
Aktuelle Informationen des Praktikantenamts der Hochschule
Formblätter (downloads) und Informationen zur organisatorischen Abwicklung, zu den Terminen, zum Ausbildungsplan und zum Ausbildungsvertrag finden Sie im Internet auf den Seiten des Praktikantenamts.