Sprechen Sie frühzeitig mit dem zuständigen International Faculty Coordinator über Ihr Auslandsvorhaben, Ihre Kurswahl und die Anrechnungsmöglichkeiten nach Ihrer Rückkehr.

Welches Land oder Programm Sie auch gewählt haben, bei der Rückkehr sollten Sie anerkennbare Studienleistungen mitbringen. Je nach Dauer und Art Ihres Aufenthaltes sollten Sie 2 bis 60 ECTS-Punkte im Ausland erwerben. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen ein Mindesvolumen an Leistungen voraussetzen. Richtwert: 1 Semester = 30 ECTS.

Nach Ihrer Rückkehr vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen zu besprechen. Für die Anerkennung benötigen Sie: das Learning Agreement, ein Transcript of Records sowie den Antrag auf Anerkennung (Vorlage im Formularcenter). Zuvor müssen Sie den Erfahrungsbericht im Mobilitätsportal hochladen. Die Dokumentenvorlagen finden Sie im Formularcenter.

Auslandsberatung

 

Adrian Bieniec

Telefon: 

+49 821 5586-3271

Fax:

+49 821 5586-3207