Praxissemester

Das Praxissemester muss zunächst vom Praktikumsbeauftragte Ihrer Fakultät genehmigt werden.

Die Anmeldung eines verpflichtenden Praxissemesters erfolgtbis anschließend zum 20. Juli (fürs Wintersemester) oder 20. Januar (fürs Sommersemester) im Praktikantenamt.

Praxissemester im Ausland müssen darüber hinaus im International Office gemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular. Bitte vollziehen Sie danach alle notwendigen Schritte des Workflows im Mobilitätsportal (Mobility Online), bis Sie die Bestätigung über Vollständigkeit der Anmeldung empfangen.

Sonstige Praktika (freiwillige Praktika, Kurzzeitpraktika, Graduiertenpraktika)

Wir empfehlen im Vorfeld Ihr Auslandsvorhaben mit dem Praktikumsbeauftragten, abzustimmen. Im Falle von Abschlussarbeiten sprechen Sie sich mit dem Betreuer Ihrer Abschlussarbeit ab.

Freiwillige Praktika und Praktika im Rahmen von Abschlussarbeiten müssen nicht im Praktikantenamt gemeldet werden.

Auch freiwillige Praktika im Ausland werden im International Office gemeldet. Die Anmeldung erfolgt per Online-Formular. Bitte vollziehen Sie danach alle notwendigen Schritte des Workflows im Mobilitätsportal (Mobility Online), bis Sie die Bestätigung über Vollständigkeit der Anmeldung empfangen.

Ein freiwilliges Praktikum muss dem Praktikantenbeauftragten gemeldet und von ihm genehmigt werden. Das Formular: „Förderbarkeit eines freiwilligen Praktikums“ finden Sie im Formularcenter. Die Unterlage muss im International Office eingereicht werden.

 

Wenn Sie die Anmeldung im Mobilitätsportal und alle notwendigen Schritte darin vollzogen haben, informiert Sie die ERASMUS-Betreuerin über die Formalitäten. Die ERASMUS-geförderten Praktikumsplätze sind limitiert, daher empfiehlt sich eine möglichst frühe Anmeldung des Auslandspraktikums. Die Höhe des ERASMUS-Mobilitätsstipendiums ändert sich je nach zur Verfügung stehendem Budget.