Mobilität von Lehrenden
Wieso überhaupt ins Ausland mit Erasmus+
- Ein neues Land kennenlernen
- Arbeitsabläufe und Strukturen anderer Hochschulen kennenlernen
- Fachlicher Austausch mit Kollegen an den Partnerhochschulen
- Wissenstransfer über Ländergrenzen hinaus
- Eigene Forschungsschwerpunkte einer größeren interkulturelle Audienz vermitteln
Wer darf daran teilnehmen?
- Professorinnen und Professoren
- Emeritierte Professorinnen und Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland, das in eine Lehreinheit an einer Fakultät eingebunden wird (Workshop, Kompaktkurs)
- Bitte beachten Sie, dass Lehrbeauftragte nicht von der Hochschule über das Erasmus-Programm gefördert werden können.
Interessensbekundungen mit Angaben zu Ihrer geplanten Mobilität können Sie jederzeit an das International Office richten. Füllen Sie hierfür einfach den Bewerbungsbogen aus. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung jedoch 6 Wochen vor der Mobilität über das Bewerbungsformular bei uns eingehen muss.
Was wird gefördert unter ERASMUS+?
Im Erasmus+-Programm werden Lehraufenthalte ausschließlich an unseren ERASMUS+-Partnerhochschulen über eine Dauer von mindestens zwei Tagen und maximal zwei Monaten gefördert. Die Lehrverpflichtung beträgt pro Aufenthalt mindestens 8 Stunden pro Woche.
Im Zuge des Erasmus Green ist es uns möglich auch „grünes Reisen“ mit einer erhöhten Reisepauschale zu fördern. Darunter fallen Mobiliäten, die mit einem sog. „grünen“ Verkehrsmittel (z. B. Zug) angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass die unten aufgeführten pauschalen Fördersätze - nicht das bayerische Reisekostengesetz - die Grundlage für die Abrechnung sind.
Gern steht Ihnen das International Office für die erste Orientierung zur Verfügung.
Aktuelle Fördersätze
Entfernungspauschalen | Normale Reisepauschale | Green Travel-Pauschale |
10 – 99 km | 28 € | 56 € |
100 – 499 km | 211 € | 285 € |
500 – 1.999 km | 309 € | 417 € |
2.000 – 2.999 km | 395 € | 535 € |
3.000 – 3.999 km | 580 € | 785 € |
4.000 – 7.999 km | 1.188 € | - |
8.000 km und mehr | 1.735 € | - |
Die Entfernung zur Zielhochschule können Sie bequem über den Entfernungsrechner der Europäischen Kommission ermitteln.
Aufenthaltspauschalen | ||
Zielland | Pauschale bis zum 14. Tag | Pauschale ab dem 15. Tag |
BE, DK, FI, FR, IE, IS, IT, LI, LU, NL, NO, AT, SE | 180 € | 126 € |
EE, GR, LV, MT, PT, SK, SI, ES, CZ, CY | 160 € | 112 € |
BG, HR, LT, MK, PL, RO, RS, TR, HU | 140 € | 98 € |
Sonderförderung für Teilnehmer mit Behinderung
Uns liegt es am Herzen, dass alle Lehrende die gleiche Chance erhalten, eine Auslandsmobilität anzutreten. Deshalb freut es uns, dass wir im Erasmus+ Programm die Möglichkeit haben, durch eine Sonderförderung unterstützend zu agieren.
Kommen Sie diesbezüglich gerne auf uns zu.
Schritt für Schritt zur Mobilität
Sie haben sich für eine ERASMUS+ Mobilität entschieden - was nun?
Vor der Mobilität
- Bewerbungsende für das Wintersemester: 02. Mai
Bewerbungsende für das Sommersemester: 02. Dezember - Sie füllen das Bewerbungsformular aus.
- Sie stellen rechtzeitig vor Antritt der Mobilität einen offiziellen Dienstreiseantrag und reichen Sie eine Kopie im International Office ein. Bitte bedenken Sie, dass auf dem Antrag die Utnerrschrift Ihres Vorgesetzen sein muss.
- Sie erhalten von uns das MobilityAgreement* und schicken es unterschrieben und ausgefüllt an das International Office zurück.
- Sie erhalten von uns das Grant Agreement*schicken es unterschrieben und ausgefüllt an das International Office zurück. (2-fach im Original).
- Falls Sie mit einem sog. grünen Verkehrsmittel (z. B. Zug) reisen, können wir eine erhöhte Reisepauschale auszahlen. Hierfür muss vor der Mobilität die Ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben werden, die wir Ihnen zusammen mit dem Grant Agreement zukommen lassen.
- Das International Office überweist Ihnen die Mobilitätspauschale.
Voraussetzung ist jedoch, dass alle oben genannten Dokumente vor der Mobilität bei uns eingegangen sind.
Nach der Mobilität
- Die Partnerhochschule bestätigt die Dauer Ihres Aufenthalts auf der Confirmation of Stay*, das Sie vor Reiseantritt von zugeschickt bekommen.
- Sie füllen den Online-Bericht der EU-Kommission aus (automatische Aufforderung per Mail)
*Die jeweils aktuellen Teilnehmerdokumente erhalten Sie im International Office.
Unabhängig vom Online-Bericht freuen wir uns nach Ihrer Rückkehr auf einen kurzen Erfahrungsbericht.
Anerkennung der Auslandsleistung
Ein Auslandsaufenthalt dient nicht nur zur persönlichen Weiterentwicklung, sondern trägt auch zur Aufrechterhaltung von Kooperationen zwischen der Hochschule Augsburg und seinen Partnerhochschulen bei.
Auch wird durch den Fortbildungsaustausch Know-How erworben, dass im Idealfall auch in die Arbeitsstrukturen an unserer Hochschule einfließen.
Ihre Leistungen an der Hochschule sichtbar zu machen, ist uns wichtig!
Daher möchten wir u. a. alle Zurückgekehrten, zu einem jährlichen Empfang einladen auf dem Sie offiziell ein Zertfikat erhalten, auf dem Ihre Leistung festgehalten wird und das parallel Einzug in die Personalakte hält.
Interne Fortbildungen
Das International Office bietet in Kooperation mit dem Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation regelmäßige Fortbildungen zu sprachlichen und interkulturellen Themen, welche als gute Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt dienen können.
Eine Gesamtübersicht aller Fortbildungsmöglichkeiten an der Hochschule Augsburg für Mitarbeiter, finden Sie auf der Seite der Personalentwicklung.
Mitarbeiter:innenmobilitäten im außereuropäischen Ausland
Bei Interesse an einer Mobilität ins außereuropäische Ausland, bitten wir Sie, sich vorab an das International Office zu wenden.
Bewerbungsformular
Bitte füllen Sie das Bewerbungsformular mind. 6 Wochen vor dem geplanten Aufenthalt aus.
Das Formular selbst finden Sie hier.
Kontakt
Telefon: | +49 821 5586-4036 |
Fax: | +49 821 5586-3207 |