Lehraufenthalte unter ERASMUS+
Förderung durch ERASMUS+
Im Erasmus+-Programm werden Lehraufenthalte ausschließlich an unseren ERASMUS+-Partnerhochschulen über eine Dauer von mindestens zwei Tagen und maximal zwei Monaten gefördert. Die Lehrverpflichtung beträgt pro Aufenthalt mindestens 8 Stunden pro Woche.
- Zum Programm und zu den Fördersätzen
(DAAD/Nationale Agentur für EU Hochschulzusammenarbeit)
Ausschließlich die beim DAAD erläuterten pauschalen Fördersätze - nicht das bayerische Reisekostengesetz - sind Grundlage für die Abrechnung!
Aktuelle Informationen zu den Fördersätzen finden Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
- Professorinnen und Professoren
- Emeritierte Professorinnen und Professoren und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter und Lehrbeauftragte
- Unternehmenspersonal aus dem Ausland, das in eine Lehreinheit an einer Fakultät eingebunden wird (Workshop, Kompaktkurs)
Vorbereitung:
Melden Sie Ihr Interesse bei dem für Ihre Fakultät zuständigen International Faculty Coordinator an. Der IFC sendet die Bewerberliste zum Ende des Sommersemesters für das jeweils kommende Studienjahr an das International Office. Nachmeldungen sind möglich.
Vor der Mobilität
- rechtzeitig vor Antritt der Mobilität den offiziellen Dienstreiseantrag stellen
- Mobility Agreement* per E-Mail ans International Office senden
- unterstriebenes Grant Agreement* (2-fach im Original) im International Office einreichen
- Überweisung der Mobilitätspauschale erfolgt vor Reiseantritt
Nach der Mobilität
- Partnerhochschule bestätigt die Dauer des Aufenthalts auf der Confirmation of Stay*.
- Online-Bericht der EU-Kommission ausfüllen (automatische Aufforderung per E-Mail)
- eine zusätzliche Reisekostenabrechnung entfällt!
*die jeweils aktuellen Teilnehmerdokumente erhalten Sie im International Office.
Kontakt
Telefon: | +49 821 5586-3745 |
Fax: | +49 821 5586-3207 |
Telefon: | +49 821 5586-3674 |
Fax: | +49 821 5586-3207 |