In ERASMUS ist der Erwerb und die Anerkennung der Studien- und Praktikumsleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen ein Mindesvolumen an Leistungen voraussetzen. Richtwert: 1 Semester = 30 ECTS.

Nach Abschluss Ihres Aufenthalts an der Gastinstitution erhalten Sie ein Transcript of Records, auf dem Ihre Leistung nach landesüblicher Benotung und die erworbenen ECTS-Punkte angegeben werden.

Nach Ihrer Rückkehr vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen zu besprechen. Für die Anerkennung benötigen Sie: das Learning Agreement Teil III und ein Transcript of Records. Zuvor müssen Sie den Erfahrungsbericht im Mobilitätsportal hochladen. Die Dokumentenvorlagen finden Sie im Formularcenter.

Wichtig: Fehlende Studienleistungen aus dem Ausland können zur Rückzahlung des Mobilitätsstipendiums führen.

Ansprechpartnerin für ERASMUS+ Stipendien

 

Alisa O'Rourke

Telefon: 

+49 821 5586-3204

Fax:

+49 821 5586-3207