In ERASMUS ist der Erwerb und die Anerkennung der Studien- und Praktikumsleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung. Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen ein Mindesvolumen an Leistungen voraussetzen. Richtwert: 1 Semester = 30 ECTS.
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts an der Gastinstitution erhalten Sie ein Transcript of Records, auf dem Ihre Leistung nach landesüblicher Benotung und die erworbenen ECTS-Punkte angegeben werden.
Nach Ihrer Rückkehr vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen zu besprechen. Für die Anerkennung benötigen Sie: das Learning Agreement Teil III und ein Transcript of Records. Zuvor müssen Sie den Erfahrungsbericht im Mobilitätsportal hochladen. Die Dokumentenvorlagen finden Sie im Formularcenter.
Wichtig: Fehlende Studienleistungen aus dem Ausland können zur Rückzahlung des Mobilitätsstipendiums führen.
Ansprechpartnerin für ERASMUS+ Stipendien
Alisa O'Rourke | |
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Fax: | +49 821 5586-3207 |