In ERASMUS ist der Erwerb und die Anerkennung der Studien- und Praktikumsleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung.
Nach Abschluss Ihres Aufenthalts an der Gastinstitution erhalten Sie ein Praktikumszeugnis (dieses enthält Anfangs- und Enddatum) bzw. ein Transcript of Records, auf dem Ihre Leistung nach landesüblicher Benotung und die erworbenen ECTS-Punkte angegeben werden.
Nach Ihrer Rückkehr vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen International Faculty Coordinator um die Anerkennung Ihrer Leistungen zu besprechen. Zur Annerkennung benötigen Sie Ihr Transcript of Record/Praktikumszeugnis und das Learning Agreement Teil III (siehe Formularcenter).
Wichtig: Fehlende Studienleistungen aus dem Ausland können zur Rückzahlung des Mobilitätsstipendiums führen.
ERASMUS-Stipendien
Alisa O'Rourke | |
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