Ein angemeldetes offizielles Pflichtpraktikum im Ausland unterliegt den gleichen Bedingungen wie ein Inlandspraktikum. Wenn Sie das Praxisseminar absolviert, Ihren Bericht abgegeben und alle anderen Auflagen Ihrer Fakultät erfüllt haben, kann die Anerkennung des Praktikums erfolgen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Praktikantenamts.
Die Anerkennung des Praktikums und auch das Vorziehen bzw. Nachholen der praxisbegleitenden Veranstaltungen besprechen Sie mit dem Praktikantenbeauftragten Ihrer Fakultät. Sollten sich vor Ort ihre Aufgaben ändern und die vereinbarten inhaltlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sein, kontaktieren Sie unverzüglich und noch während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihren Praktikumsbeauftragten.
Auslandsberatung
Adrian Bieniec | |
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