Vorbereitung
In Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt empfiehlt es sich, einen Sprachkurs und ein Seminar zur kulturellen Sensibilisierung im ZSI zu belegen. Darüber hinaus sollten Sie Versicherungsfragen und aufenthaltsrechtliche Fragen klären. Erwägen Sie auch die Beurlaubung für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts.
Versicherung
Vor Antritt des Auslandsaufenthalts sollten Sie offene Versicherungsfragen klären. Innerhalb der EU kann der Auslandskrankenversicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC-> siehe Rückseite der Krankenkassenkarte) abgedeckt werden. Für die Türkei fordern Sie bei Ihrer Versicherung den notwendigen Anspruchsausweis an.
Sie selber in der Pflicht für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Stammversicherung und vergleichen Sie unterschiedliche Angebote, bevor Sie die für Sie passende Versicherung abschießen. Empfehlendswert ist ein Schutz im Umfang einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung. Studierende, die im Rahmen von bilateralen Hochschulabkommen einen Auslandsstudienaufenthalt realisieren und/ oder aus DAAD-Mitteln gefördert werden, können sich von der Gruppenversicherung profitieren. Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Impfvorschriften etc. gibt das Auswärtige Amt Empfehlenswert ist ein Schutz im Umfang einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, wie im Falle der DAAD-Gruppenversicherung. Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Impfvorschriften etc. gibt das Auswärtige Amt
EU-Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht
Im Sinne des Rechts auf Freizügigkeit benötigen EU-BürgerInnen meistens kein Visum, um in einem anderen EU-Land zu studieren. Über die geltenden Visumsbestimmungen informieren Sie sich bitte bei der Botschaft Ihres Ziellands
Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Ziellands, ob Sie ein Visum beantragen müssen. Laut dem Aufenthaltsgesetzt § 51 Absatz 1 Nr. 7 erlischt der deutsche Aufenthaltstitel, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. StaatsbürgerInnen eines Nicht-EU-Landes wird daher ab einem Auslandsaufenthalt von drei Monaten Rücksprache mit der Hochschulbetreuungsstelle empfohlen.
Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge
Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts darüber zu informieren, welche Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen Sie in Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt treffen sollten. Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat dazu umfangreiche Informationen zusammengestellt: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Beurlaubung
Sie haben die Möglichkeit, für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen (ausgenommen Studiengänge, in denen ein obligatorischer Auslandsaufenthalt vorgesehen ist). Die Anerkennung Ihrer Studienleistungen aus dem Ausland bleibt von der Beurlaubung unberührt.