Versicherung

Die Hochschule Augsburg empfiehlt Ihnen eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt. Sollten Sie bereits durch bestehende Versicherungen bestimmte Versicherungsbereiche abgedecken, schließen Sie eventuelle Versicherungslücken durch passende Teilangebote. Die Leistungen der einzelnen Versicherungsanbieter können sich stark voneinander unterscheiden, daher vergleichen Sie die Angebote sorgfältig. Insbesondere im Falle von Praktikas, die in der Studienordnung verankert sind, können Sie die DAAD-Gruppenversicherung nutzen.

Alle Fragen zur Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung im Ausland klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung. Hinweise zu Sicherheitsbestimmungen, Impfvorschriften etc. gibt das Auswertige Amt

Visum

Wenn Sie ein Praktikum in einem Land außerhalb der EU planen, sollten Sie sich frühzeitig über die jeweiligen Visabestimmungen informieren und je nach Zielland zwischen 2 und 12 Wochen für die Beantragung einplanen. Hinweise zur Beantragung des richtigen Visums und zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie von der Botschaft Ihres Ziellands

USA: Im Falle von USA müssen Sie zunächst vom sog. legal sponsor (Visumpartner) ein Vordokument (DS-2019) ausgestellt bekommen. Erst in Besitz eines Vordokuments können Sie das entsprechende Visum (J-1) in der Botschaft beantragen. Der Vorgang ist zeitaufwändig und verbunden mit Gebühren (ca. 1.500 USD), die Sie zusätzlich einplanen müssen. Einer der Visapartner ist das German American Chamber of Commerce, das regelmäßig an der THA zu Praktikumsaufenthalten in den USA berät. Eine Vielzahl von anderen Visapartnern können Sie auf der Regierungsseite recherchieren. Die "sponsor organizations" informieren Sie über Versicherungen bzw. bieten Ihnen z.B. ein Kombi-Paket aus Vordokument und Krankenversicherung an.

Achtung:  Die DS 2019-Kontingente der Sponsorpartner können gegen Ende des Jahres erschöpft sein. Bewerben Sie sich also möglichst frühzeitig und planen Sie Bearbeitungszeiten von 3-4 Monaten ein.

Kanada: Im Rahmen des deutsch-kanadischen Abkommens zur Jugendmobilität vergibt die kanadische Regierung über "International Experience Canada" Arbeitserlaubnisse an deutsche Staatsbürger, die zwischen 18 und 35 Jahre alt sind und für maximal ein Jahr in Kanada reisen und arbeiten möchten. Teilnahmekriterien für die Kategorie „International Co-op ( Internship)“ finden Sie auf der Homepage des Government of Canada. Auf dieser Seite können Sie auch die Verfügbarkeit der limitierten Plätze prüfen. Sollte das Kontingent erschöpft sein, prüfen Sie, ob Sie auf eines der anderen Programme ausweichen können.

Weitere Informationen und gute Tipps speziell für die USA und Kanada können Sie auf den Seiten vom Amerikahaus nachlesen.

Australien und Neuseeland: In Australien und Neuseeland sind Praktika nicht sehr verbreitet, für gewöhnlich geht man dort einer Arbeit nach, die temporär befristet ist. Um ein Visum für diese Länder zu beschaffen, befolgen Sie die Hinweise der zuständigen Behörden DIAC bzw. Department of Labour und die der jeweiligen Botschaft. Ein "Work and Travel"-Visum ist eine beliebte Möglichkeit für junge Menschen, um sich bis zu einem Jahr zwecks Arbeit, Reisen oder Studium im Land aufzuhalten.

Vereinigtes Königreich: Für das Vereinigte Königreich gelten seit dem 1.1.2021 neue Einreisebestimmungen. Die Visaerteilung für Praktika, die nicht studienbegleitend (also bei einer Einreise mit einem „Student Visa“ und dem entsprechenden Zusatz im Visum selber [„work permitted 20 hrs in term time, 40 hrs outside term time“]) oder im Rahmen etablierter Austauschprogramme (z. B. IAESTE, AIESEC) stattfinden, ist sehr restriktiv. Informationen zu den Visa-Regelungen für Einreisen nach Großbritannien finden Sie z.B. auf der Seite der britischen Regierung https://www.gov.uk/check-uk-visa. Bitte informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen für Ihr Vorhaben, bevor Sie sich bewerben.

Hinweis für Nicht-EU-Staatsangehörige: Erkundigen Sie sich bei der Botschaft Ihres Ziellands, ob Sie ein Visum beantragen müssen (gilt für den europäischen und außereuropäischen Raum). Laut dem Aufenthaltsgesetzt § 51 Absatz 1 Nr. 7 erlischt der deutsche Aufenthaltstitel, wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist. StaatsbürgerInnen eines Nicht-EU-Landes wird daher ab einem Auslandsaufenthalt von drei Monaten Rücksprache mit der Hochschulbetreuungsstelle empfohlen.

Sicherheits- und Gesundheitsvorsorge

Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts darüber zu informieren, welche Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen Sie in Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt treffen sollten. Der Deutsche Akademische Austauschdienst hat dazu umfangreiche Informationen zusammengestellt: Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge

 

Auslandsberatung

 

Adrian Bieniec

Telefon: 

+49 821 5586-3271

Fax:

+49 821 5586-3207