Informationen zum Mutterschutzgesetz

 

Seit 01.01.2018 gilt  das neue Mutterschutzgesetz.

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes, welches grundsätzlich, auch ohne Antrag gilt.

Bitte melden Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule, damit Sie den Mutterschutz nutzen können.

Ansprechpartner für die Meldung und alle Belange rund um den Mutterschutz ist der Hochschulservice für Familie.

Zusätzlich erhalten Sie Informationen des Studentenwerks Augsburg in einem Merkblatt unten in den Downloads.

 

Versichtserkärung zum Mutterschutz

 

Informationen Studentenwerk Augsburg Mutterschutz 01.01.2018

 

Ansprechpartner

Christine Walzel

Hochschulservice für Familie

Raum: J 1.03

Telefon: 

+49 821 5586-3101

Telefonische Erreichbarkeit

Montag: 9.00 - 11.00 Uhr

Dienstag und Mittwoch: 8.30 - 13.30 Uhr

Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr