Kurzfassung
Der Prüfungsausschuss besteht aus einem vorsitzenden Mitglied und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, die durch den Präsidenten oder die Präsidentin ernannt werden.
Er ist für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einem anderen Prüfungsorgan, insbesondere einer studiengangsspezifischen Prüfungskommission, zugewiesen sind.
Beschreibung
Wie die Prüfungskommission ist der Prüfungsausschuss ein Prüfungsorgan. Beide werden nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung gebildet.
Der Prüfungsauschuss besteht aus einem vorsitzenden Mitglied und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, die üblicherweise Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen sind. Jede Ausbildungsrichtung soll hier durch ein Mitglied vertreten sein. Für jedes Mitglied wird eine Ersatzperson als ständige Vertretung ernannt. Die vorsitzenden Mitglieder werden durch den Präsidenten oder die Präsidentin ernannt, alle weiteren Mitglieder durch den Rektor oder die Rektorin.
Eine Amtszeit beträgt drei Jahre. Eine Wiederernennung ist erlaubt. Es dürfen nie mehr als die Hälfte der Mitglieder gleichzeitig wechseln.
Aufgaben des Prüfungsausschusses, laut Rahmenprüfungsordnung:
- Festlegung und Bekanntgabe des Prüfungszeitraums sowie die Termine, zu denen die Prüfungsergebnisse vorliegen müssen
- Entscheidung von grundsätzlichen Fragen der Zulassung zu den Prüfungen sowie in sonstigen Prüfungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
- Überwachung der vorschriftsmäßigen Anwendung der Prüfungsbestimmungen,
- Behandlung von Widersprüchen gegen Prüfungsentscheidungen sowie die Entscheidung über Beschwerden in Prüfungsangelegenheiten
- Entscheidung über den Nachteilsausgleich.
- Der Prüfungsausschuss kann rechtswidrige Entscheidungen anderer Prüfungsorgane beanstanden und aufheben.
- Andere Prüfungsorgane sind an die Beschlüsse des Prüfungsausschusses gebunden
- Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, bei Prüfungen anwesend zu sein und an Sitzungen der Prüfungskommissionen beratend teilzunehmen.
Mitglieder des Prüfungsausschuss
Prof. Michael Stoll (Fakultät für Gestaltung), Vorsitzender
Prof. Dr. Martin Stummbaum (Fakultät für angewandte Geistes- und Naturwissenschaften)
Prof. Susanne Gampfer (Fakultät für Architektur und Bauwesen)
Prof. Dr. Hariet Köstner (Fakultät für Wirtschaft)
Prof. Dr.-Ing. Matthias Schlägel (Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik)
Prof. Dr.-Ing. Manfred Reddig (Fakultät für Elektrotechnik)
Prof. Dr. Phillip Heidegger (Fakultät für Informatik)
Gast:
Dipl. Jur. (univ.) Viktoria Mayr, Abt. für Studienangelegenheiten, rechtlich beratend
Stand: Februar 2023