Kurzfasssung

  • Ein Wahlfach ist ein beliebiges Fach, dass man belegt, obwohl man nicht dazu verpflichtet ist.
  • Die Noten werden auf Wunsch in einem Extrazeugnis aufgeführt.

Beschreibung

Sie können neben den Pflicht- und Wahlpflichtfächern, die Sie laut Studienordnung absolvieren müssen, auch so genannte „Wahlfächer“ belegen. Das sind beliebige Fächer, an denen Sie, obwohl Sie zur Teilnahme nicht verpflichtet wären, trotzdem teilnehmen.

Dabei können Sie beliebige Fächer von beliebigen Studiengängen und Fakultäten besuchen, sofern es für das jeweilige Fach keine Zugangsbeschrängungen gibt. Wenn Sie zum Beispiel mehr Fächer als vorgesehen in Ihrem Studiengang, weitere AW-Fächer oder z.B. spezielle Veranstaltungen an einer anderen Faktultät belegen wollen, so dürfen und sollten Sie das auch machen.

Die Noten, die Sie in Wahlfächern erhalten, werden bei Abschluss des Studiums in einem Extrazeugnis ausgewiesen, sofern Sie dies wünschen. Sollte dies nicht automatisch durch die Anmeldung zur Teilnahme an der Prüfung des gewünschten Wahlfaches erfolgen, so stellen Sie einfach einen formlosen Antrag auf Notenanerkennung an den Vorsitzenden der Prüfungskommission bzw. den Verantwortlichen für Notenanerkennung Ihres Studiengangs.