Liebe (werdende) Eltern,
Sie gehören schon, oder schon bald zu den 7 Prozent der Studierenden in Deutschland mit Kind.
Dies bedeutet neben viel Verantwortung auch viel Organisationstalent. Damit Sie diesen Anforderungen gewachsen sind, finden Sie hier erste nützliche Informationen, die Ihnen Ihr Elterndasein an der Technischen Hochschule Augsburg erleichtern sollen.
Die Technische Hochschule Augsburg als familiengerechte Hochschule freut sich darauf, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen und hat daher mit Kooperationspartnern (Kindernest e.V., Studierendenwerk Augsburg) ein entsprechendes Umfeld für Sie geschaffen.
Kinderbetreuung an der Hochschule
Damit bereits die Kleinsten während Sie als Eltern Ihrem Studium nachgehen gut versorgt sind, gibt es seit dem Wintersemester 07/08 für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren eine Kinderkrippe des Kindernest e.V. direkt an der Technischen Hochschule Augsburg am Campus am Brunnenlech.
Eine altersgemischte Gruppe für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren ist in der Planung. Für die Genehmigung ist der Bedarf ein wesentlicher Faktor. Eine Anmeldung für die altersgemischte Gruppe können Sie an die Frauenbeauftragte der Hochschule senden. Ihr Bedarf wird dann zum Erfolg der Genehmigung beitragen.
Studierende Eltern mit Neugeborenen können sich derzeit im Kindernest (Gebäude H2) ein kleines Willkommenspaket für ihre Schützlinge bis zu einem Alter von sechs Monaten abholen. Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht. Zusammengestellt wurde das Paket von Studierenden, die sich mit der Aktion „Für das größte Glück“ beim 5 Euro Business Wettbewerb beteiligen.
Die Kinderbetreuung der Universität Frechdachs e.V. steht auch Studierenden der Hochschule offen.
Kinderteller in der Mensa
Weiter bietet das Studierendenwerk Augsburg gegen Vorlage des Studentenausweises eines Elternteils für das Kind bis zum Alter von 6 Jahren ein kostenloses Kinder-Mittagessen an. Dabei kann ein Angebot aus dem kompletten Mensa-Tagesangebot gewählt werden. Auch für den richtigen Platz ist gesorgt: so essen die Kinder in bereitgestellten Kinderhochstühlen. Dieses Angebot gilt für alle Mensen des Studierendenwerks Augsburg.
Für das Kinderteller-Angebot wurde das Studentenwerk Augsburg von der Jury der Initiative „Deutschland - Land der Ideen“ unter Schirmherrschaft von Bundespräsidenten Horst Köhler ausgezeichnet.
Mit Kind in der Bibliothek
In der Bibliothek im H-Gebäude steht für Familien der Gruppenraum H2.20 zur Verfügung. Für die Kinder gibt es Buntstifte, Bilderbücher und etwas Spielzeug. Und auch ein Rechner für die Eltern ist kein Problem: leihen Sie sich den eigens dafür bereitgestellten Laptop aus.
Eltern-Kind-Raum
Die beiden Eltern-Kind-Räume finden Sie am Campus Brunnenlech in Raum B2.07 und am Campus am Roten Tor in Raum W1.15. Dort finden Sie alles, um sich mit Ihrem Kind zusammen wohl zu fühlen: ein Spielecke, Stillmöglichkeit und Wickelgelegenheit mit nötiger Ausstattung. Der größere Eltern-Kind-Raum im Wirtschaftsgebäude verfügt zusätzlich über eine Küche.
Sie wollen im Eltern-Kind-Raum arbeiten? Dann leihen Sie sich doch in der Bibliothek den dafür bereitgestellten Laptop aus. Im Eltern-Kind-Raum sind alle notwendigen Anschlüsse vorhanden. Die Zugänge für die Eltern-Kind-Räume müssen für Ihre Hochschulkarte vom Frauenbüro freigeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Thema Studieren mit Kind
Weitere nützliche Informationen zum Thema Studieren mir Kind können Sie der gleichnamigen Broschüre des Studentenwerks Augsburg entnehmen, die Sie kostenfrei in der Zentralen Studienberatung erhalten, oder über die Links.
- Studierendenwerk Augsburg
- http://www.studentenkind.de
- http://www.kinderschutzbund-augsburg.de
- http://www.studieren-mit-kind.info
Angebote für Studierende mit Kind außerhalb der THA
Zur Betreuung Ihres Kindes bieten sich auch andere Angebote. Im gesamten Stadtgebiet finden Sie Kinderkrippen, Kindergärten und auch Tagesmütter mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten.
Hochschulrelevante Hinweise für schwangere Studentinnen und Eltern
Beurlaubung/Urlaubssemester
Studierende die schwanger sind, oder ein Kind zu erziehen haben, können auf Antrag während der Schwangerschaft (1 Semester) oder während der Elternzeit (6 Semester) vom Studium beurlaubt werden.
Antragsformulare erhalten Sie in der Studentenkanzlei:
- Als Stichtag für den Antrag im Sommersemester gilt der 10.02.
- Als Stichtag für den Antrag im Wintersemester gilt der 18.07.
Rückwirkend wird in der Regel keine Beurlaubung genehmigt.
Wichtig! Verpflichtung zur Rückmeldung!
Auch während der Urlaubssemester besteht die Verpflichtung, sich zurückzumelden und folgende Beiträge zu entrichten:
- Studierendenwerksbeitrag
- Semesterticket
- Verwaltungskostenbeitrag
sowie eine bestehende Krankenversicherung nachzuweisen.
Eine Beurlaubung im ersten Semester wird nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt!
Während der Beurlaubung wegen Elternzeit ist es möglich, Leistungsnachweise zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Dies gilt auch für Wiederholungsprüfungen. Sollten Sie sich online nicht zu Prüfungen anmelden können, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat damit gegebenenfalls die Anmeldungssperre aufgehoben werden kann.
Sollten Sie sich bereits zu einer Prüfung angemeldet haben, bevor die Schwangerschaft festgestellt wird, haben Sie die Möglichkeit, von der Prüfung zurückzutreten. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Prüfungssekretariat und legen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vor.
Die Prüfungsunfähigkeit kann durch ein eben solches Attest ebenfalls geltend gemacht werden, wenn noch keine Beurlaubung beantragt ist, jedoch Komplikationen in der Schwangerschaft auftreten.
Information: gesetzliche Unterstützung Schwangerer und Eltern
Ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld/Erziehungsgeld finden Sie unter:
Sofern die gesetzlichen Hilfen nicht ausreichen, können Sie sich unter:
über weitere ergänzende Leistungen informieren.
Telefon: | +49 821 5586-3101 |