Unfallversicherung und Unfallanzeigen
Als Studierender an einer staatlichen Hochschule sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert.
Der Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten. Er gilt für Unfälle bei Vorlesungen, Seminaren, bei Hochschulveranstaltungen auch außerhalb des Hochschulgeländes sowie auf den damit zusammenhängen Wegen.
Während Ihrer Praktika sind Sie über die zuständige Berufsgenossenschaft des jeweiligen Betriebs oder der Ausbildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert.
Hatten Sie einen Unfall?
Bitte informieren Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person schnellstmöglich das Studierendensekretariat. Nützlich ist bei der Unfallmeldung auch eine Wegbeschreibung oder Skizze.
Weitere Infos finden Sie im Infoblatt der Bayerischen Landesunfallkasse.
Kontakt und Ansprechpartner
Öffnungszeiten des Servicepoints
Dienstag bis Donnerstag 9:00-12:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung
Raum A2.05
Postanschrift:
Technische Hochschule Augsburg
Referat III.3 - Studierenden - und Prüfungssekretariat
An der Hochschule 1
86161 Augsburg