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Unfallversicherung und Unfallanzeigen

 

Als Studierender an einer staatlichen Hochschule sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert.

Der Versicherungsschutz besteht bei allen studienbezogenen Tätigkeiten. Er gilt für Unfälle bei Vorlesungen, Seminaren, bei Hochschulveranstaltungen auch außerhalb des Hochschulgeländes sowie auf den damit zusammenhängen Wegen.

Während Ihrer Praktika sind Sie über die zuständige Berufsgenossenschaft des jeweiligen Betriebs oder der Ausbildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert.

Hatten Sie einen Unfall?
Bitte informieren Sie selbst oder eine von Ihnen beauftragte Person schnellstmöglich das Studierendensekretariat. Nützlich ist bei der Unfallmeldung auch eine Wegbeschreibung oder Skizze.

Weitere Infos finden Sie im Infoblatt der Bayerischen Landesunfallkasse.

Kontakt und Ansprechpartner

 

Öffnungszeiten des Servicepoints 

Dienstag bis Donnerstag 9:00-12:00 Uhr

Oder nach Vereinbarung

Raum A2.05

Weitere Informationen

 

Postanschrift:

Technische Hochschule Augsburg

Referat III.3 - Studierenden - und Prüfungssekretariat

An der Hochschule 1
86161 Augsburg