Zielsetzung

Eine Vielzahl von Vorfällen in der Vergangenheit – als Beispiele seien die Bestechungsskandale oder Insidergeschäfte genannt – haben den Unternehmen vor Augen geführt, wie sich kriminelles Fehlverhalten auswirken kann:

Die Handelnden sehen sich der Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung, des Schadensersatzes und des Verlustes des Arbeitsplatzes ausgesetzt. Das Unternehmen erleidet zunächst einen Imageschaden, etwa durch medienwirksame Durchsuchungen der Geschäftsräume und anschließenden Strafprozess, dann im Regelfall materielle Schäden, etwa durch Bußgelder, Vorteilsabschöpfung oder Steuernachforderungen, und schließlich tritt eine Gefährdung der Geschäftsbeziehungen ein.

Das Seminar wird möglicherweise nicht immer helfen, den ebenso praxisnahen wie häufigen Versuchungen zu widerstehen. Sie werden jedoch an vielen praktischen Beispielen deutlich erleben, was erlaubt ist und was nicht, und Hinweise zur Vermeidung von Konflikten mit dem Gesetz erhalten.

 

Seminarinhalte

Unter anderem

  • Organisations- und Aufsichtspflichten im Unternehmen
  • Compliance
    • Grundlagen
    • Organisation und Aufgaben
    • Formsachen – Business Conduct Guidelines und Musterformulare
  • Rechtsfragen der Compliance, u.a.
    • Datenschutzrecht
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Produkthaftungsrecht
    • Steuerrecht
    • Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

 

Zielgruppe

Geschäftsleitung und Leitungspersonal

 

Methoden

Lehrdialog mit Expertenvortrag und Fallbeispielen sowie Tipps und Hinweisen aus der Praxis

 

Spezielle Hinweise

Die Inhalte können nach speziellen Kundenwünschen z.B. bei den Rechtsfragen angepasst werden.

 

Dauer

1 Tag

 

Seminarleitung

RA Dirk Börnecke