Zielsetzung

Das Kompaktseminar behandelt an drei Tagen alle wesentlichen Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Sie lernen Fallstricke bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen erkennen und erfahren, wie Sie bei der Freisetzung von Mitarbeitern am besten vorgehen. Sie sind am Ende des Seminars in der Lage, Arbeitnehmer rechtssicher zu kündigen und die Rechtswirksamkeit einer Kündigung zu beurteilen. Als Führungskraft können Sie das Unternehmen in einem Kündigungsschutzprozess arbeitgeberseitig vertreten.

 

Seminarinhalte

  • Form, Zugang und Fristen bei Beendigung des Arbeitsverhältnis
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Betriebsräte, Schwerbehinderte, Mitarbeiter in Eltern- und Pflegezeit, Datenschutzbeauftragte u.a.)
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
  • Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung (Fallgruppen)
  • Abmahnung und typische Fehler bei der Erteilung von Abmahnungen
  • Voraussetzung der personenbedingten Kündigung (Krankheit, Alkoholismus etc.)
  • Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung (unternehmerische Organisationsentscheidung, Bildung von Auswahlgruppen, Auswahlkriterien bei der Sozialauswahl, Leistungsträgerregelung)
  • Änderungskündigung
  • Verdachtskündigung
  • Die außerordentliche Kündigung (u.a. Diebstahl geringwertiger Sachen)
  • Die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigung
  • Überblick über die Möglichkeit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge typischer Inhalt und Fehler beim Abschluss)
  • Das arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzverfahren

 

Zielgruppe

Geschäftsführer, Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte verschiedener Funktionsbereiche auch ohne arbeitsrechtliche Grundkenntnisse, Personalsachbearbeiter

 

Methoden

Vortrag und aktive Erarbeitung der Thematik anhand zahlreicher Fallbeispiele

 

Dauer

3 Tage

 

Es besteht die Möglichkeit zur Verkürzung des Seminars auf 2 Kurstage bei verringertem Stoffumfang.

 

Seminarleitung

Rechtsanwalt Wieland Weltin