Zielsetzung

Im Grundsatz hat jeder für die von ihm verursachten Schäden einzustehen.

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können als Rechtspersönlichkeit in die Verantwortung genommen werden.

Letztlich verbleibt es aber bei einer individuellen Haftung des Verursachers: Das Unternehmen kann Regress nehmen – die Verantwortung kann also nicht so ohne weiteres auf das „Unternehmen“ delegiert werden.

Insbesondere in der aufgeheizten Stimmung in Sachen Compliance, aber auch in sicherheitsrelevanten Fragestellungen gerät die Haftung des Verursachers vermehrt ins Licht des Interesses.

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Haftungssystematik sowie die straf- und zivilrechtliche Inanspruchnahme der Handelnden.

 

Seminarinhalte

Unter anderem

  • Haftungssystematik Leitungspersonal
  • Organhaftung
  • Straf- und zivilrechtliche Verantwortlichkeiten
  • Directors and Officers Liability Insurance
  • Ausblick

 

Zielgruppe

Geschäftsleitung und Leitungspersonal

 

Methoden

Lehrdialog mit Expertenvortrag und Fallbeispielen sowie Tipps und Hinweisen aus der Praxis

 

Dauer

1/2 bis 1 Tag

 

Seminarleitung

RA Dirk Börnecke