FAQs zum Studiengang Steuern und Rechnungslegung
Wann kann ich mich bewerben?
Der Studienbeginn ist sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist vom 2. Mai bis zum 15. Juni. Für das Sommersemester ist eine Bewerbung vom 15. November bis 15. Dezember (Eingangsstempel) möglich. Die Bewerbungen sind ausschliesslich über das Online Portal der Technischen Hochschule Augsburg möglich.
Welche Abschlussnote brauche ich?
Um sich für den Studiengang bewerben zu können, brauchen Sie einen Bachelorabschlussnote von mindestens 3,0.
Die Abschlussnote alleine ist nicht maßgeblich für eine Zulassung. Allerdings stellt die Abschlussnote einen wesentlichen Bestandteil bei dem Verfahren zur Feststellung der studiengangsspezifischen Eignung dar (siehe Zulassungsbedingungen).
Kann man ohne Vorkenntnisse in das Masterprogramm einsteigen?
Nein. Ein einschlägiges Hochschulstudium sowie fundierte Vorkenntnisse in Steuerrecht und der Rechnungslegung ist Voraussetzung für die Zulassung (siehe Eignungsfeststellungsverfahren).
Brauche ich ein Motivationsschreiben?
Ja, ein Motivationsschreiben ist Bestandteil Ihrer Bewerbung.
Ist der Master als Teilzeitstudium möglich?
Die Möglichkeit zu einem Teilstudium besteht. Sie studieren dann 6 Semester an 1-2 Tagen die Woche.
Kann ich im Laufe meines Studiums von Vollzeit auf Teilzeit wechseln?
Der Wechsel von Voll- auf Teilzeit oder von Teil- auf Vollzeit ist im Laufe des Studiums einmal möglich.
Kann ich mich auch mit einem Abschluss mit weniger als 210 ECTS bewerben?
Ja, hier müssen Sie dann innerhalb des ersten Studienjahres eine sogenannte Nachqualifikation erbringen. I.d.R müssen Sie hierfür 18 Wochen Praktikum nachweisen (bereits erbrachte praktische Tätigkeiten werden berücksichtigt) und die Fächer der Blockwoche "Praxisseminar I und II" für den Studiengang International Management mit Erfolg belegen.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich mein Studium noch nicht abgeschlossen habe (die 210 ECTS / 180 ECTS noch nicht erreicht habe)?
Ja, eine Bewerbung ist prinzipiell möglich. Sie müssen den Abschluss des Studiums dann bis spätestens zwölf Monate nach Studienbeginn nachweisen.
Ist der Studiengang ein berufsbegleitender Studiengang?
Nein. Der Aufwand für das Studium ist mit einer vollen Berufstätigkeit nicht vereinbar. Die Vorlesungszeiten sind tagsüber und an zwei bis drei Tagen pro Woche (Mittwoch bis Freitag).
Was kostet der Studiengang?
Der Studiengang ist grundsätzlich kostenfrei. Neben Ihren individuellen Aufwendungen entstehen lediglich Kosten für den Studentenwerksbeitrag, der in Augsburg ca. 150 Euro pro Semester beträgt und in dem ein Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr in Augsburg inbegriffen ist. Näheres dazu entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Studentenwerks Augsburg https://studentenwerk-augsburg.de/informationen/studentenwerksbeitrag/.
Welche Sprachkenntnisse muss ich bei der Bewerbung nachweisen?
Der Studiengang wird in deutscher Sprache gelehrt. Einzelne Lehrveranstaltungen können auch auf Englisch gelehrt werden. Bei einem deutschsprachigen Bachelorabschluss ist kein Sprachnachweis nötig.
Ausländische BewerberInnen müssen Deutschkenntnisse auf dem Level C2 nachweisen. Informationen dazu finden Sie in der Übersicht zu den anerkannten Deutschprüfungen.
Wie werden Sprachzertifikate angerechnet bzw. in die ABC-Stufen umgerechnet?
Siehe dazu die Informationen des Studentenamts. Zur ersten Orientierung können auch einschlägige Tabellen im Internet helfen.
Wie soll das Motivationsschreiben aussehen?
Das Motivationsschreiben soll deutlich werden lassen, welche persönlichen, fachlichen, wissenschaftlichen und/oder beruflichen Beweggründe für die Bewerbung ausschlaggebend sind. Der Umfang der Begründung für die Bewerbung sollte den Umfang von einer DIN A 4-Seite nicht überschreiten.
Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz habe?
Das Nachreichen von Unterlagen ist bis zum 15. Februar bzw. 1. August möglich. Die Zulassungsangebote werden dann bis spätestens 25. Februar bzw. 15 August verschickt.
Ist ein Auslandssemester vorgesehen?
Nein, ein Auslandssemester ist derzeit nicht vorgesehen. Ein individuelles Auslandssemester bedarf der Abstimmung mit der Studiengangleitung und der Genehmigung durch die Prüfungskommission.
Ist ein Praktikumssemester vorgesehen?
Nein, ein Praktikumssemester ist nicht vorgesehen. Durch die festen wöchentlichen Vorlesungszeiten (Mittwoch – Freitag ) ist allerdings eine studienbegleitende praktische Tätigkeit durchaus möglich und auch erwünscht.
Ist der Studiengang akkreditiert und qualitätsgesichert?
Ja, er ist in die Systemakkreditierung integriert und ist Teil des Qualitätsmanagements der Technischen Hochschule Augsburg.