Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
Europäisches und außereuropäisches Ausland
Sonderausschreibung von Austauschplätzen an der Oklahoma State University, Stillwater USA 2025/26
Sonderausschreibung von Austauschplätzen an der University of Oklahoma, Norman USA 2025/26
Förderungen für Auslandsaufenthalte vergeben durch die Technische Hochschule Augsburg
Das International Office schreibt zwei Mal jährlich Mobilitätsförderungen (Studien- und Praktikumsaufenthalte, Auslandsprojekte) aus.
Ausschreibungstermine:
- Bewerbungszeitraum: zwischen 4. November und 5. Dezember 2024 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 01. Januar und 31. Juli 2025 stattfinden
Aufgrund reduzierter Fördermittel im PROMOS-Programm werden Förderungen von Auslandsaugenenthalten der THA im Sommersemester 2025 in reduzierter Form ausgeschrieben und aus Mitteln des Ministeriums gespeist. Vor diesem Hintergrund kommen für diese Förderungen nur bedürftige Studierende in Frage. Bedürftig sind aus Sicht des Förderers Studierende deren Jahresbruttoeinkommen 15.000 Euro nicht überschreitet (Stipendien, Nebenjobs, Zuwendungen von Eltern etc.).
Sollten Sie die Bedingung nicht erfüllen und sich um eine Förderung bewerben wollen, können Sie sich alternativ um eine Förderung im HAW.International-Programm bewerben.
- Bewerbungszeitraum: 02. Mai – 15. Juni 2025 für Auslandsaufenthalte, die zwischen 01. Juli 2025 und 31. Januar 2026 stattfinden
Die vollständige Ausschreibung wird im jeweiligen Bewerbungszeitraum an dieser Stelle veröffentlicht.
Förderung von Auslandsaufenthalten im ersten Halbjahr / Sommersemester 2025
Das International Office der Technischen Hochschule Augsburg (THA) förder im ersten Halbjahr 2025 (d.h. 01.01. - 31.07.2025) unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung durch Drittmittelgeber Auslandsaufenthalte Auslandsaufenthalte weltweit. Gefördert werden Studienaufenthalte und Praktika mit einer Förderdauer bis maximal 6 Monaten und Auslandsrojekte mit einer Förderdauer bis maximal 6 Wochen, die im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 31.07.2025 stattfinden.
Die Teilnahme an einem Auslandsprojekt kann in der Regel ab einer zweiwöchigen Auslandsphase gefördert werden.
Exkursionen, die durch die Technische Hochschule Augsburg oder andere Hochschulen organisiert werden, können nicht gefördert werden!
Der zu fördernde Auslandsaufenthalt muss auf der Grundlage der Studienordnung durch die THA als studienfördernd angesehen werden. Ausschlaggebend dabei ist die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistung.
Die Stipendien und Reisekostenzuschüsse werden finanziert aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (StMWK).
Die Förderleistungen richten sich nach den Fördersätzen des StMWK und können
- ein Aufenthaltsstipendium (250-400 Euro pro Monat- länderabhängig) und/oder
- einen Reisekostenzuschuss (einmalig 500 - 1.000 Euro - länderabhängig)
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle regulär eingeschriebene Studierende der THA, die keine weiteren Förderungen zum selben Zweck in Anspruch nehmen, bzw. für den Bezug einer weiteren Förderung (wie z.B. ERASMUS+ oder andere DAAD-Programme) berechtigt sind. Aufenthalte im Heimatland für internationale Studierende werden nicht gefördert.
Auswahlvoraussetzungen
Die Mobilitätsförderung wird aufgrund fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung vergeben. Der Auswahl werden deshalb die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
- Erbrachte Studienleistungen
- Sinn und Zweck des geplanten Aufenthalts für den weiteren Studienverlauf
- Einschlägige Sprachkenntnisse
- Bedürftigkeit[1]
Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Förderkriterien durch eine hochschulinterne Auswahlkommission. Diese entscheidet über Art und Höhe der Förderung. Die Bewerbungen werden nach einem Punktesystem bewertet, das sowohl die Studienleistungen (zu 45%), die Sprachkenntnisse (zu 15%), als auch die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthaltes in Bezug zum bisherigen Studium / das Motivationsschreiben (zu 30%) und das Gutachten (zu 10%) berücksichtigt. Die endgültige Auswahl unter den eingegangenen Bewerbungen kann auf Grundlage persönlicher Gespräche stattfinden.
Auf die Durchführung von Auswahlgesprächen wird verzichtet, wenn aufgrund der schriftlich eingegangenen Unterlagen erkennbar ist, dass eine Person eindeutig die/der am besten geeigneten Bewerber oder Bewerberin ist. Auslandsvorhaben an Partnerhochschulen der THA werden vorrangig berücksichtigt. Es wird eine Liste mit Reservekandidaten geführt, die ggf. in einem Nachrückverfahren (z.B. bei kurzfristigen Rücktritten oder dem Erhalt zusätzlicher Mittel) berücksichtigt werden können. Die Bekanntgabe der Ergebnisse an die Studierende erfolgt per E-Mail nach Ablauf des Auswahlverfahrens-bis spätestens 8 Wochen nach dem Bewerbungsfristende.
Weitere Verpflichtungen und Förderbedingungen
Die Geförderten sind verpflichtet selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Die Förderung wird erst nach Einreichung einer schriftlichen Aufnahmebestätigung der Gasteinrichtung und der unterschriebenen Stipendienvereinbarung wirksam. Nach Abschluss des Aufenthaltes sind Geförderte verpflichtet die Bescheinigung der Gasteinrichtung über die studienbedingte Aufenthaltsdauer (Letter of Confirmation), einen Bericht und einen Nachweis über die im Ausland erbrachten Leistungen (z.B. Academic Transcript bei Studienaufenthalten oder Praktikumszeugnis bzw.-bestätigung) vorzulegen.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das elektronische Stipendienverwaltungssystem (Stipsys). Sie müssen sich nur einen Account bei Stipsys unter: https://stipsys.uni-passau.de/public/index.xhtml erstellen. Anschließend können Sie sich sofort für die ausgeschriebenen Stipendien unter dem folgenden link:
https://stipsys.uni-passau.de/public/application.xhtml?pID=828 bewerben.
Um den Antrag online stellen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kontrollausdruck der Anmeldung im Mobilitätsportal der THA
- Tabellarischer Lebenslauf
- Learning Agreement und evtl. Bestätigung über die Vergabe von Abschlussarbeiten oder Anmeldung für das Praxissemester oder, im Falle freiwilliger Praktika, eine Befürwortung des/der Praktikanten-beauftragten, bei Auslandsprojekten –Bestätigung über Art des Projekts und Anrechenbarkeit der im Ausland erbrachten Leistung (u.a. formlos per E-Mail durch den Betreuer)
- Verbindliche Zusage des Arbeitgebers oder von beiden Seiten unterschriebener Praktikumsvertrag
- ausführliche Begründung des Auslandsstudienvorhabens inkl. persönlicher Zielsetzungen, Darstellung des Mehrwerts des Auslandsaufenthalts für den weiteren Studienverlauf, Begründung der Auswahl der Hochschule/des Unternehmens sowie der Motivation (Motivationsschreiben)
- Aktuelles Notenblatt zum Nachweis der Studienleistungen
- Nachweis der Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache z.B. DAAD-Sprachzeugnis
- Fachgutachten einer/-s Hochschullehrer oder Hochschullehrerin
Bitte wenden Sie sich wegen des Gutachtens frühzeitig an einen Hochschullehrer Ihres Hauptfachs Laden Sie hierfür das Formular "Gutachten" herunter und leiten Sie dieses an den Hochschullehrer oder die Lehrerin weiter. Das ausgefüllte und unterschriebene Gutachen übermittelt der Gutachter oder Gutachterin bis zum Ende der Bewerbungsfrist per E-Mail an das International Office
- Verbindliche Zusage der Gasteinrichtung (kann später nachgereicht werden)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Einwilligungserklärung für die Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Stipendien zur Förderung einers Auslandsaufenthalts, vergeben durch die THA
Es werden nur vollständige und fristgerecht eingereichte Unterlagen berücksichtigt!
Bewerbungsfrist: 05. Dezember 2024
Ansprechpartner:in Lena Leznova Augsburg, den 04.11.2024
[1] Bedürftig im Sinne der Ausschreibung ist, wer ein Bruttojahreseinkommen von 15.000 Euro inklusive der möglichen Förderung nicht überschreitet. Zum Einkommen zählen auch die Unterhaltsleistungen der Eltern. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind des Antragstellers ist die Einkommensgrenze um weitere 8.000 Euro anzuheben.
Gefördert von:
Förderungen im HAW.International-Programm fürs Auslandsstudium und Auslandspraktikum
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) schreibt drei Mal im Jahr Förderungen für
- Studienaufenthalte (3-6 Monate) und Abschlussarbeiten (1-6 Monate) sowie
- Praktika im Ausland (2-6 Monate)
im Rahmen des HAW.International-Programms aus.
Das Angebot ist insbesondere interessant für Studierende, die ein Auslandssemester im außereuropäischen Ausland oder an europäischen Partnerhochschulen realisieren wollen, mit denen die HS Augsburg keinen ERASMUS-Vertrag abgeschlossen hat bzw. wenn die geplanten Praktika nicht im Rahmen von ERASMUS gefördert werden können.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate (durchschnittlich 950 Euro im Monat),
- Reisekostenzuschuss, dessen Höhe je nach Gastland variiert,
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung,
- bei Studienaufenthalten: Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze (abhängig vom Zielland),
- bei Abschlussarbeiten: Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen.
Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und Kinder gewährt werden.
Bitte beachten Sie, dass die geleichzeitige Förderung durch PROMOS, ERASMUS oder Ministeriumsstipendium und HAW.International ausgeschlossen ist. Beispiel: Eine ERASMUS-Förderung setzt sich u.a. aus einem ERASMUS-Austauschplatz und ggf. einer finanziellen Förderung zur Lebenshaltung zusammen. Bereits die Inanspruchnahme von studienbeitragsbefreiten ERASMUS-Austauschplätzen ist eine Förderung durch ERASMUS und schließt somit eine gleichzeitige Förderung in HAW.International aus.
- Jetzt über die bevorstehenden Termine des Working Lunch: Bewerbung um eine Förderung im HAW.International-Programm informieren
Sonderausschreibung von Austauschplätzen für Masterstudierende im Sommersemester 2025
Sonderausschreibung von Austauschplätzen für Masterstudierende
Masterstudierende der Technischen Hochschule Augsburg können sich vorbehaltlich der Fristen der Partnerhochschulen vom 15.09.2024 bis 14.10.2024 (Mitternacht) zur Teilnahme an Austauschprogrammen mit Partnerhochschulen im Sommersemester 2025 bewerben.
- Bitte wenden sich bezüglich der erforderlichen Dokumente für den ERASMUS-Austausch an: Alisa O'Rourke
- Bitte wenden sich bezüglich der erforderlichen Dokumente für den Nicht-ERASMUS-Austausch an: Adrian Bieniec
Announcement for exchange places for Master students
Applications for participation in exchange programs for Partner Universities for Master students is from 1.10.2024 until 15.09.2024 (midnight) for the Summer semester 2025 and subject to the Partner application deadlines.
- Please request assistance with regard to the necessary documents for the ERASMUS Exchange from: Alisa O'Rourke
- Please request assistance with regard to the necessary documents for the Non-EU Exchange from: Adrian Bieniec
Sonderausschreibung von Austauschplätzen (ERASMUS und andere Programme) im Sommersemester 2025
Auslands-BAföG
Sie können Auslands-BAföG sowie weitere Zuschüsse für Reisekosten und Studiengebühren beantragen. Die Bemessungsgrundlage fürs Auslands-BAföG ist höher als im Falle vom Inlands-BAföG. Informationen hierzu erteilt Ihnen das zuständige BAföG-Amt.
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind - je nach Zielland - unterschiedliche Auslandsämter in Deutschland zuständig. Hier geht’s zur Suche des zuständigen BAföG-Amts. Siehe auch Infoflyer
Ausschreibungen Bayerischer Hochschulzentren
In Bayern gibt es sechs Hochschulzentren für bestimmte Zielregionen: Das Bayerische Hochschulzentrum für Mittel-, Ost- und Südosteuropa (BAYHOST), das Bayerisch-Französische Hochschulzentrum (BayFrance), das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT), das BayerischKalifornische Hochschulzentrum (BaCaTeC), das Bayerische Hochschulzentrum für China (BayCHINA) und das Bayerisch-Indische Zentrum für Wirtschaft und Hochschulen (BayIND).
Aufgabe der bayerischen Hochschulzentren ist es, den internationalen wissenschaftlichen Austausch in Forschung und Lehre zu fördern. Sie vermitteln Hochschulen Kontakte mit Wissenschaftseinrichtungen in den Partnerländern und unterstützen neue Kooperationen und Netzwerke. WissenschaftlerInnen und Studierenden, die sich für einen Aufenthalt im Ausland interessieren, bieten die Zentren zum Beispiel Förderprogramme für die Anschubfinanzierung neuer Forschungsprojekte, Mobilitätsbeihilfen für Forschungs-, Praktikums-, Sprach- und/oder Studienaufenthalten.
Auf den Homepages der Hochschulzentren können Sie nach passenden Stipendienausschreibungen recherchieren:
ASA-Projekte: Entwicklungspolitisches Engagement in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa
Du hast Lust auf entwicklungspolitischen Austausch und Engagement in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Südosteuropa? Dann bewirb dich auf ein ASA-Stipendium. Engagiere dich für dein Nachhaltigkeits-Thema, bringe deine Kompetenzen ein und erhalte Einblicke in die Arbeitsweisen internationaler Partnerorganisationen aus Wissenschaft, Wirtschaft oder Zivilgesellschaft. Ob IT, Politik, Kultur oder Landwirtschaft, für jede Fachrichtung ist das richtige Projekt dabei.
Das ASA-Programm bietet:
- Drei bis sechsmonatige Projekte bei Partnern weltweit
- Ein Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten
- Seminare zu Entwicklungspolitik und Projektmanagement
- Internationalen Austausch und Projekterfahrungen
- Engagement auch nach der Teilnahme
Bewirb dich bis zum 20. Januar auf über 100 Projekte und starte deine Auslandserfahrung https://asa.engagement-global.de/projektfinder.html
TIPP: Im ASA-Programm ist auch ein Projekt in Kooperation mit der Hochschule Augsburg: https://asa.engagement-global.de/projekt-details.html?id=1412
Europäisches Ausland
ERASMUS Studium und ERASMUS Praktikum
Wenn Sie sich um einen Austauschplatz an einer ERASMUS-Partnerhochschule bewerben oder ein Praktikum in einem ERASMUS-Programmland absolvieren, können Sie von einer ERASMUS-Förderung profitieren.
Stipendien für studiengebundene Praktika in Frankreich
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien an Studierende aller Fachrichtungen, die sich im Bachelor oder maximal 6. Fachsemester befinden. Die Höhe eines Stipendiums ist auf 300 € pro Monat festgesetzt und wird auf maximal 900 € für drei Monate begrenzt. Außerdem werden pauschal die An- und Rückreise vom und zum Studienort gefördert.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- nicht älter als 30 Jahre sein und seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- über gute Französischkenntnisse verfügen
- ein Pflicht- oder dringend empfohlenes Praktikum in einem Unternehmen/einer Einrichtung absolvieren
- Dauer der Förderung: mindestens 4 Wochen bis 3 Monate
Bewerbungsfrist: Die Bewerbungsunterlagen sind im International Office mindestens 5 Wochen vor Antritt des Praktikums einzureichen.
Bewerbungsunterlagen, Förderhöhe und -zeitraum siehe Homepage des DFJW
Mobilitätsbeihilfen des BFHZ für Studienaufenthalte in Frankreich
Das BFHZ-CCUFB vergibt Mobilitätszuschüsse für Studenten bayerischer Hochschulen, die einen Studienaufenthalt in Frankreich planen. Der Zuschuss beträgt einmalig 500,--€ zzgl. einer ortsabhängigen Reisekostenpauschale (Studienort im Heimatland/Studienort im Partnerland) bis zu maximal 450,--€. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt bei Studienphasen 4 Monate. Bei Forschungspraktika 1 Monat. Unternehmenspraktika können nicht gefördert werden.
Der Antrag sollte folgende Dokumente enthalten:
- ausgefülltes Bewerbungsformular (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Motivationsschreiben (Sie stellen Ihr Studienvorhaben vor)
- Gutachten und Befürwortung des Aufenthalts durch einen Dozenten (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ)
- Zeugnisse: vom Abitur bis heute; Abitur inklusive; bitte nur benotete Scheine!
- evtl. Nachweise über Praktika oder Kurse in Frankreich, über Französischkenntnisse
- falls vorhanden, Studienplatzzusage der französischen Hochschule
- Nachweise über sonstige Praktika, Auslandsaufenthalte oder soziales Engagement
Falls Sie für diesen Aufenthalt Unterstützung von anderen Institutionen (etwa Stiftungen) oder aus anderen Programmen (etwa ERASMUS) erhalten, ist dies dem BFHZ-CCUFB mitzuteilen. Die vom BFHZ-CCUFB bewilligten Mittel müssen dann um einen entsprechenden Betrag gekürzt werden. Dies gilt nicht für Auslands-BAFöG.
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich angenommen wird und Sie den Zuschuss des BFHZ akzeptieren, verpflichten Sie sich, nach Ihrem Aufenthalt einen Erfahrungsbericht (siehe Download-Bereich der Homepage des BFHZ) zu verfassen.
Den vollständigen Antrag senden Sie bitte an:
Außereuropäisches Ausland
Sommerprogramme in den USA 2025
Fulbright Sommerstudienprogramm in den USA:
„Intercultural Communication”
an der Michigan State University, East Lansing, Michigan
vom 12. Juli bis 2. August 2025
Inhaltliche Schwerpunkte des Programms sind Intercultural Communication in a Global Context, American Culture and Society und Creative Entrepreneurship and Innovation. Die Kurse werden ergänzt durch Gastvorträge, praxisorientierte Gruppenprojekte und Exkursionen und fördern so erfahrungsorientiertes und projektbasiertes Lernen.
Ausführliche Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.
Für die Ausschreibung auf LinkedIn, Facebook und Instagram verwenden wir das Hashtag #FulbrightGermany.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2025.
Für Rückfragen steht Ihnen Carolin Weingart-Ridoutt unter [Bitte aktivieren Sie Javascript] gerne zur Verfügung.
Fulbright Sommerstudienprogramm in den USA:
„A Culture of Sustainability“
an der North Carolina State University in Raleigh, North Carolina
vom 3. bis 29. August 2025
Das Programm widmet sich der interdisziplinären und interkulturellen Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit. In Kursen werden die Themen nachhaltige Entwicklung, interkulturelle Kompetenzen und soziale Gerechtigkeit behandelt. Kulturelle und themenbezogene Exkursionen im Research Triangle von Raleigh bereichern das Programm.
Ausführliche Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.
Für die Ausschreibung auf LinkedIn, Facebook und Instagram verwenden wir das Hashtag #FulbrightGermany.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2025.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter [Bitte aktivieren Sie Javascript] gerne zur Verfügung.
Fulbright-Reisekostenstipendien für die USA
Die Fulbright-Kommission vergibt Reisestipendien an deutsche Studierende, die 2025-2026 einen Studienaufenthalt in den USA über ein deutsch-amerikanisches Hochschulpartnerschaftsprogramm arrangieren und (teil-)finanzieren. Bewerbungsschluss ist der 2. Februar 2025.
Das Stipendium beinhaltet die Finanzierung der Reisekosten mit einer Pauschale in Höhe von 2.000 Euro, die Teilnahme am Orientation Meeting vom 26. – 28. April 2024 in Leipzig und die Aufnahme in das internationale Netzwerk von Fulbright-Stipendiat:innen und Alumni.
Besuchen Sie uns gerne in unserer virtuellen Office Hour am 12. Dezember 2024 von 14:00 - 15:00 Uhr, um mehr über unser Programm und die Bewerbung zu erfahren. Bitte registrieren Sie sich hier
Detaillierte Informationen zum Stipendienprogramm finden Sie auf unserer Webseite.
Rückfragen richten Sie bitte an [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Fulbright-Stipendien für Studienaufenthalte in den USA
Studium in den USA? Yes, please!
Ergreife die Chance und erlebe die USA mit einem Fulbright-Studienstipendium 2025-26!
Bis zum 25. August 2024 (23:59:59 Uhr) können sich Master-Studierende und Bachelor-Absolvent:innen von Fachhochschulen, die im Studienjahr 2025-26 für ein bis zwei Semester als graduate student an einer US-Hochschule studieren möchten, für ein Fulbright-Studienstipendium bewerben. Das Stipendium unterstützt den Studienaufenthalt in den USA mit bis zu $ 40.000. Mehr über die Bewerbungsvoraussetzungen und das Bewerbungsverfahren erfährst Du hier.
Bewirb dich jetzt und werde Teil des weltweiten Fulbright-Netzwerks!
Bei Rückfragen zum Stipendienprogramm kannst Du Dich an [Bitte aktivieren Sie Javascript] wenden. Am 09. Juli 2024 um 15:00 Uhr bietet Fulbright Germany eine digitale Q&A Session an, in der Du alle Fragen zum Studienstipendium stellen kannst und praktische Tipps zur Bewerbung an einer US-Hochschule erhältst. Bitte registriere Dich hier. Zusätzlich dazu wird es am 10. Juli 2024 um 16:30 Uhr für alle Interessierten eine digitale Infosession zur Vorstellung der Netzwerkuniversitäten geben. Bitte registriere Dich hier
New Kibbutz – Praktika in israelischen Start-Ups
Das Programm eröffnet Studierenden aller Hochschulen in Deutschland die Chance, Praktika in innovativen israelischen Start-Ups und High-Tech-Unternehmen zu absolvieren, um mit dem dort erlangten Know-how und den geknüpften Kontakten nach Deutschland zurückzukehren und in der Folge die Start-Up-Szene hierzulande zu verstärken.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert und vom DAAD in Kooperation mit der Deutsch-Israelischen Industrie- und Handelskammer (AHK) und der israelischen Botschaft in Berlin durchgeführt.
Die Ausschreibung und weitere Programminformationen entnehmen Sie dem nachfolgenden PDF
McCloy-Stipendienprogramm Mastervorhaben an der Harvard Kennedy School
ERP-Programm für ein- bis zweijährige Studien- und Forschungsvorhaben an amerikanischen Spitzenuniversitäten
DKG-Praktikantenprogramm
In Kooperation mit der kanadischen Botschaft in Berlin vermittelt die Deutsch-Kanadische Gesellschaft (DKG) einer sehr limitierten Anzahl herausragender deutscher Studierender studiennahe Praktika in Kanada. Die DKG ist ein seit 1951 bestehender gemeinnütziger Verein zur Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Kanada. Einen Schwerpunkt unserer Arbeit bildet die Jugendförderung.
Bereits seit 1965 führen wir jährlich und ausschließlich für Kanada ein Work&Travel-Programm durch, an dem bisher über 3.000 Studierende erfolgreich teilgenommen haben. Zahlreiche Absolventen sind beruflich besonders erfolgreich und bewerten den Kanada-Aufenthalt als Meilenstein in ihrer Biographie. Viele sind noch heute Teil des deutsch-kanadischen Netzwerks.
Das DKG-Praktikantenprogramm bietet einer sehr limitierten Anzahl von exzellent ausgebildeten Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines Auslandspraktikums studiennahe Berufserfahrung in Kanada zu sammeln.
Zu diesem Zweck arbeitet die DKG mit namhaften in Kanada ansässigen kanadischen und deutschen Unternehmen, Beratungsfirmen und Institutionen zusammen, die ein Interesse daran haben, herausragende Studierende zu einem frühen Zeitpunkt in der Praxis kennen zu lernen.
Die DKG vermittelt die Praktikantenplätze und trifft als Talent Scout eine Vorauswahl unter den Bewerbern. Maßgeblich für ein Matching von Angebot und Nachfrage sind die individuellen Vorgaben der kanadischen Arbeitgeber. Die DKG unterstützt die Praktikanten/Rechtreferendare darüber hinaus bei der Beantragung des Visums, der Arbeitsgenehmigung und der Sozialversicherungsnummer.
Angesprochen sind in erster Linie Studierende wirtschaftsnaher und politischer Fachrichtungen sowie für angehende Ingenieure. Zusätzlich können wir für Juristen einige wenige Praktika bei führenden Wirtschaftskanzleien als Wahlstation im Rahmen der Referendarzeit vermitteln.
Wir erwarten in jedem Fall von den DKG Praktikanten
- herausragende Studienleistungen
- hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit
- sehr gute Englisch- und/oder Französisch-Kenntnisse.
- Das Potential in Zukunft Führungspositionen zu übernehmen
- Überzeugendes Interesse an Kanada
- Soziales Engagement
Beginn und Dauer der Praktika werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten vereinbart. Die Dauer des Praktikums beträgt ca. 6 Monate. Die Praktikanten werden von einer Führungskraft des jeweiligen Arbeitgebers als Mentor betreut. Eine Vergütung der Praktikantentätigkeit wird gegebenenfalls zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten abgesprochen.
Kosten
Die Bearbeitungsgebühr der DKG für die Vermittlung des Arbeitsplatzes und die Hilfestellung bei der Beschaffung des Visums beträgt € 200 und wird nur fällig bei erfolgreicher Vermittlung des Praktikums. Die Praktikanten/Rechtsreferendare werden mit der Vermittlung des Praktikums Mitglied der DKG. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro jährlich (als Spende steuerlich absetzbar).
Die Praktikanten / Referendare tragen darüber hinaus die Kosten für An- und Abreise, die Gebühren der kanadischen Behörden für Visa und Arbeitserlaubnis (derzeit 150 kanadische Dollar) sowie die Krankenversicherung und die Lebenshaltungskosten in Kanada (einschließlich Wohnung). In vielen Fällen hilft der Arbeitgeber bei der Wohnungssuche oder bietet selbst eine Unterbringung an. Auch die DKG hilft mit Vermieterlisten.
Als Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Verfügung: Dr. Georg Schmitz, Deutsch-Kanadische Gesellschaft e.V., Vizepräsident, [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Bewerbungen sind per E-Mail zu richten an: [Bitte aktivieren Sie Javascript], Frau Gisela von Wissel
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
- Bewerbungsbogen (verfügbar auf der Website www.dkg-online.de)
- tabellarischer Lebenslauf (englisch)
- Motivationsschreiben (englisch)
- Zeugnisse
- Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung
Das Heinz Nixdorf Programm zur Förderung der Asien-Pazifik-Erfahrung ermöglicht jungen deutschen Nachwuchsführungskräften sechsmonatige Berufserfahrung in asiatischen Ländern. Es vermittelt Einblicke in Arbeits- und Lebensbedingungen, in Wirtschafts- und Bildungssysteme der Gastländer, bereitet damit auf künftige Absatzmärkte vor und trägt zu globalem Denken und weltweiter Mobilität des Führungsnachwuchses bei.
Zielländer: V.R. China, Malaysia, Indien, Südkorea, Indonesien, Taiwan, Japan, Vietnam
Zielgruppe: Junge deutsche Berufstätige und Absolventen kaufmännischer und technischer Fachbereiche. Besonders leistungsfähige Studenten in der letzten Studienphase.
Programmdauer 10 Monate, davon
- max. 2 Monate Training der Landessprache in Deutschland
- max. 2 Monate Sprachtraining im Gastland (die sprachliche Vorbereitung entfällt für einen Aufenthalt in Indien)
- anschließend 6 Monate Praktikum in einem Unternehmen.
Teilnahmevoraussetzungen
- Altersgrenze: 30 Jahre zum Zeitpunkt der Ausreise
- Mindestens 6 Monate einschlägige praktische Erfahrung (hier gelten auch Praktika)
- Gute Englischkenntnisse (TOEFL, Cambridge Certificate (CAE oder CPE) oder IELTS)
Neben den formal-fachlichen Qualifikationen erwarten wir von den Interessenten ausgeprägte soziale Fähigkeiten zur Integration und Toleranz, sowie ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigeninitiative.
Leistungen
- Beratung
- Organisation und Finanzierung der Seminare, der Sprachkurse, der programmbedingten Reisen, des Praktikums, der Unterkunft
- Heinz Nixdorf Stipendiatenforum - ein virtueller Treffpunkt im Internet
- Monatliches Stipendium für die Dauer des Auslandsaufenthaltes - Vergütungen und Sachleistungen des Praktikumsunternehmens werden auf das Stipendium angerechnet
- Praktikumsbegleitender Sprachkurs
- Auslandskrankenversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
- Auswertung durch die GIZ
Programmablauf
- Vorstellungs- und interkulturelles Sensibilisierungsseminar im Heinz Nixdorf Museums Forum in Paderborn
- Landeskundliche Vorbereitungsseminare
- max. 2 Monate Intensivsprachkurs in Deutschland
- Sprachkurse im Gastland
- 6 Monate fachbezogene praktische Tätigkeit in einem Unternehmen in Asien
- Evaluierungsseminar
- Stipendiatentreffen
Die Suche der Praktikumsstelle erfolgt in Eigeninitiative.
Termine und Auswahl
Bewerbungen sind bis zum 30. September eines Jahres für eine Ausreise im darauffolgenden Jahr bei der GIZ einzureichen.
Die GIZ lädt zum Auswahlgespräch im November nach Bonn ein.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungsunterlagen und Informationen zum Programm können im Internet eingesehen werden unter www.giz.de/hnp
Außerdem können sie per E-Mail [Bitte aktivieren Sie Javascript]
oder telefonisch unter 0228-4460-1293 oder 0228-4460-1150 angefordert werden.
Deutsche Gesellschaft für International Zusammenarbeit (GIZ)GmbH
Abteilung Heinz-Nixdorf-Programm
Friedrich-Ebert-Allee 40
53113 Bonn
Mobilitätsbeihilfen des BayCHINA für Praktika in China
Das BayCHINA fördert Studierende an bayerischen Hochschulen bei der Durchführung eines studienbezogenen Praktikums in China mit Zuschüssen für auslandsbedingte Zusatzkosten wie z. B. Flugticket, Versicherung etc.
Die Vergabe der Beihilfe richtet sich nach den Studienleistungen und der Zweckmäßigkeit bzw. Erfolgsaussicht des Praktikums (Motivationsschreiben und Praktikumsplan). Antragsberechtigt sind Studierende bayerischer Hochschulen, die bereits die Zwischenprüfung abgelegt bzw. mindestens 70 Credits erbracht haben. Die Beihilfe wird im Regelfall erst nach Abschluss des Praktikums und Einreichung eines Praktikumsberichts und Praktikumszeugnisses angewiesen. Die Förderung kann nicht oder nur in geringerer Höhe an Antragsteller vergeben werden, die bereits von anderer Seite eine Unterstützung erhalten (z.B. Auslandsbafög).
Bewerbungsfrist: Anträge können jederzeit eingereicht werden
Detaillierte Informationen und Antragsformular: Siehe Homepage von BayCHINA
Weitere Fördermöglichkeiten
TIPP: Mit Hilfe der Stipendiendatenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts können Sie nach weiteren und ergänzenden Fördermöglichkeiten suchen.
Auslandsberatung
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