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Übergeordnetes Recht, Wahl- und Hochschulorganisationsrecht
Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist das maßgebende Gesetz für das in Bayern geltende Hochschulrecht. Auf dieser Grundlage basieren alle Verordnungen und Satzungen, die die Hochschulen betreffen. Außerdem finden sich dort Regelungen zu den Einstellungsvoraussetzungen, der rechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen.
Die Wahlordnung gilt für die Wahlen der Vertreter und Vertreterinnen in Senat, Fakultätsrat und der weiteren Vertreter der Studierenden im Studentischen Konvent.
Die Grundordnung der Technischen Hochschule Augsburg regelt Einzelheiten zu Themen wie Wahlen zu bestimmten Positionen, Amtszeiten, Sachverständigengremien, Berufung von Hochschullehrerinnen und -lehrern, studentischen Gremien und den Geschäftsgang in Gremien.