Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz ist das maßgebende Gesetz für das in Bayern geltende Hochschulrecht. Auf dieser Grundlage basieren alle Verordnungen und Satzungen, die die Hochschulen betreffen. Außerdem finden sich dort Regelungen zu den Einstellungsvoraussetzungen, der rechtlichen Stellung und den Dienstaufgaben des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an Hochschulen.