- Elektrotechnik
- Aktuelles
- Für Studierende
- Studium (FAQs)
- Was mache ich, wenn ich an einem Prüfungstermin krank bin?
Was mache ich, wenn ich an einem Prüfungstermin krank bin?
Falls Sie die Prüfung antreten müssen (z.B. Wiederholungsprüfung, Fach der Grundlagen- und Orientierungsprüfung), müssen Sie unverzüglich unter Vorlage eines den Vorgaben der Hochschule genügenden Attestes eine Fristverlängerung bei der Prüfungskommission stellen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie im Sekretariat der Fakultät für Elektrotechnik. Detaillierte Informationen sowie die Vorgaben bzgl. des Attestes finden Sie auf dieser Webseite des Prüfungsamtes und im Formularcenter. Wichtig sind insbesondere die folgenden Dokumente:
- Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
- Vordruck für ärztliches Zeugnis (Attest)
- Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist (Formular)
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie Angestellten bei Krankheit für ihren Arbeitgeber ausgestellt wird, ist als Attest unzureichend. Ebenso als Attest unzureichend ist eine bloße ärztliche Behauptung ohne medizinische Begründung, dass jemand in einem bestimmten Zeitraum prüfungsunfähig sei.