Für Verständnisfragen in Bezug auf die Allgemeine Prüfungsordnung sowie die einschlägigen Studien- und Prüfungsordnungen steht Ihnen das Prüfungssekretariat innerhalb der Sprechstunden zur Verfügung.
Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern bildet die Grundlage für den Ablauf von Prüfungen. Sie beinhaltet Verfahrensvorschriften, d.h. formale Regeln, die für die Prüfungen in allen Studiengängen gelten, wie z.B. die Wiederholungsfristen und die Höchstfristen für die Ablegung von Prüfungen.
Daneben gibt es für Ihren Studiengang eine Studien- und Prüfungsordnung, die festlegt, was geprüft wird. Sie enthält die Prüfungsfächer, die Sie bestehen müssen.
Die Kenntnis der geltenden Prüfungsordnungen wird grundsätzlich vorausgesetzt. Die Studierenden haben sich selbständig über die allgemeinen und die für den jeweiligen Studiengang geltenden Prüfungsordnungen zu informieren. Versäumnisse und Fristüberschreitungen aufgrund der Unkenntnis Ihrer Prüfungsordnung gehen zu Ihren Lasten und können einem erfolgreichen Abschluss des Studiums im Wege stehen. Zusätzlich zu den einschlägigen Rechtsnormen gibt es Handlungsempfehlungen sogenannte Handreichungen zur Umsetzung der hochschulrechtlichen Vorgaben.
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An der Hochschule 1
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