Auf Antrag (pdf Antrag-Exmatrikulation) können Sie sich jederzeit, auch während des laufenden Semesters, von Ihrem Studium an der Technischen Hochschule Augsburg abmelden. Für die Exmatrikulation ist das Studentensekretariat zuständig.
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Neben den persönlichen Gründen, die zur Aufgabe Ihres Studiums an der Technischen Hochschule Augsburg führen, regelt das Bayerische Hochschulgesetz die Exmatrikulation. Im folgenden die drei häufigsten Gründe:
- Studierende sind zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Abschlussprüfung bestanden haben.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben oder aus Gründen, die sie zu vertreten haben, die Voraussetzungen für die Meldung zu einer dieser Prüfungen endgültig nicht mehr beibringen kann, es sei denn, dass sie in einen Studiengang wechseln, der im Grundstudium nicht gleich ist.
- Studierende sind zu exmatrikulieren, wenn sie bei der Rückmeldung die Zahlung fälliger Gebühren oder Beiträge nicht nachweisen oder eine nach der Meldeverordnung für die Krankenversicherung der Studenten vorzulegende Versicherungsbescheinigung aus eigenem Verschulden nicht einreichen.
Mit Ihrer Exmatrikulation erhalten Sie den Nachweis für die Deutsche Rentenversicherung.
Sie können sich entweder persönlich exmatrikulieren oder eine andere Person hierfür per Vollmacht beauftragen. In Ihrer Vollmacht muss genau vermerkt sein, ob diese Person Sie nur exmatrikulieren oder eventuell auch die Abschlussurkunde, Notenbescheinigungen etc. für Sie entgegennehmen darf.
Wenn Sie Ihr Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen möchten, müssen Sie sich neu bewerben. Bitte informieren Sie sich im Studentenamt der Hochschule und in Ihrer Fakultät, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.