Schwerbehindertenvertretung (Personal)
Vom Arbeitgeber beteiligt werden, müssen wir bei
- allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen betreffen
- Ver- und Umsetzungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Einstellung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Teilnahme an Vorstellungsgesprächen mit schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
- Kündigungsverfahren nach SGB IX
- Hilfen und Leistungen für schwerbehinderte und gleichgestellten Beschäftigten
- präventiven Maßnahmen betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM)
Wir sind zuständig für die Durchführung von
- Sozialgesetzbuch IX
- betriebliches Eingliederungsmanagement
- Teilzeit und Befristungsgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Teilhaberichtlinien des öffentlichen Dienstes in Bayern
Für wen sind wir Ansprechpartner?
- alle Kolleginnen und Kollegen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- schwerbehinderten Menschen mit einem Auwsweis, ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50
- gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen mit einem Bescheid über einen Grad der Behinderung (GdB) von 30 bis 40 und Anerkennung durch die Agentur für Arbeit
Mit welchen Institutionen findet eine Zusammenarbeit statt?
innerbetrieblich
- Inklusionsbeauftragter
- betriebsärztlicher Dienst
- Personalrat
- BEM-Beauftragte
außerbetrieblich
- Agentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (Inklusionsamt, Versorgungsamt)
- Interessenverbände (Gewerkschaften, Behindertenverbände)
- Berufsgenossenschaft
Bei welchen Angelegenheiten bieten wir Unterstützung?
dem Zentrum Bayern Familie und Soziales - Versorgungsamt
- Erstantrag
- Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung
- Beantragung von Merkzeichen
- Widerspruch gegen den Bescheid
dem Zentrum Bayern Familie und Soziales - Integrationsamt
- behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes
- Beantragung von persönlichen und technischen Hilfen
der Agentur für Arbeit
- Hilfestellung beim Gleichstellungsantrag
- Beantragung von technischen Hilfen
- Arbeitsplatzgestaltung
der Deutschen Rentenversicherung
- Hilfestellung beim beruflichen Rehaantrag
der Krankenkasse
Bei welchen Angelegenheiten helfen und beraten wir?
- individuelle Fragen und Probleme
- Gespräche in schwierigen Situationen
- Beantragungen
- Verschlimmerung oder Veränderung der Behinderung
- Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
- Benachteiligungen
- behindertengerechte Einrichtung des Arbeitsplatzes
Welche Interessen schwerbehinderter Mitarbeitender vertreten wir?
- Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitszeitregelung
- Gewährung von Zusatzurlaub
- Änderung von Arbeitsanforderungen und Arbeitsabläufen
- Versetzung, Umsetzung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bayerische Inklusionsrichtlinien
Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern - (BayInklR)
Den Freistaat Bayern trifft als Dienstherr und Arbeitgeber eine besondere Verantwortung, den Inklusionsgedanken für seine Beschäftigten mit Behinderung zu verwirklichen. Deshalb macht das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in regelmäßigen Abständen Hinweise zum Vollzug des Rechts der Menschen mit Behinderung bekannt. Die Bayerischen Inklusionsrichtlinien sind ein Werkzeug, um die Beschäftigungssituation für Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern.
Kontakt
N.N.
Raum N 1.01
Telefon: +49 821 5586-3197
Fax: +49 821 5586-3252
E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]
Claudia Mühlbauer (Stellvertreterin)
Raum A 1.02b
Telefon: +49 821 5586-3255
E-Mail: [Bitte aktivieren Sie Javascript]