Soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung
Die Gleichstellungspolitik unserer Hochschule basiert auf mehreren Säulen. Ein Leitgedanke ist die Gleichbehandlung sämtlicher Mitglieder unserer Bildungsinstitution. Das heißt: egal welcher Herkunft, welchen sozialen Hintergrunds, welchen Geschlechts, welchen Familienstatus, welcher Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Nachwuchs, mit oder ohne Behinderung: Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit streben wir für alle gleichermaßen an. Wir wollen Ursachen für Ungleichheiten gezielt beseitigen und Rahmenbedingungen schaffen für eine Gleichbehandlung aller Menschen an unserer Hochschule – für Studierende, Mitarbeitende, Professor:innen und Gäste gleichermaßen. Als Ansprechpartner:innen und Unterstützer in allen Fragen der Gleichstellung stehen Ihnen unsere Beauftragten für die einzelnen Bereiche zur Verfügung.
Geschlechter-Gleichstellung
Hochschulservice für Familie und Gleichstellungsbeauftragte
Mit der Unterzeichnung der Charta „Familie in der Hochschule“ am 15. Juni 2015 ist die Hochschule Augsburg dem gleichnamigen Hochschulverbund beigetreten. Ziel des Hochschulservice für Familie an der Technischen Hochschule Augsburg ist es, eine tragfähige Balance zwischen den betrieblichen Interessen der Hochschule und den familiären Interessen ihrer Beschäftigten und Studierenden zu erreichen und dies langfristig in der Hochschule zu verankern. Wir möchten adäquate Modelle für familienbewusste Arbeits- und Lernbedingungen umsetzen, die den hochschulspezifischen Arbeitsstrukturen und -prozessen entsprechen. Wir streben unter anderem die Erhöhung des Anteils weiblicher Studierender, Mitarbeiter und Professoren an.
Die Geschlechter-Gleichstellung an unserer Hochschule basiert auf dem Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz BayGIG). Aufgabe ist es, Ungleichbehandlungen der Mitarbeitenden aufgrund des Geschlechts an der Hochschule aufzudecken und diese in Zusammenarbeit mit den Betroffenen auszuräumen. Insbesondere bei den Einstellungsverfahren sind – auch in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Vorschriften zu beachten, um die Gleichstellung von Männern und Frauen sicherzustellen.
Frauenbeauftragte
Der Hochschulfrauenbeauftragte und die Frauenbeauftragten in den einzelnen Fakultäten unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (siehe BayHschG Art. 4 Abs. 2 S.1). Die Frauenbeauftragten beraten und unterstützen die Hochschule bei der Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit und Vermeidung bzw. Beseitigung von Nachteilen für Studentinnen, Professorinnen und weibliche Lehrpersonen. Die Frauenbeauftragten vertreten Fraueninteressen in allen Hochschulgremien und wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen, informieren über Fördermöglichkeiten von Studentinnen, informieren über berufliche Perspektiven von Frauen, organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z.B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen, beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis.
Gendergerechte Sprache
Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an unserer Hochschule basiert auf dem Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz BayBGG). Unser Ziel ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Hochschulleben zu gewährleisten und ihre Integration zu fördern.
Krisendienste außerhalb der Technischen Hochschule Augsburg
Telefonseelsorge und Hilfetelefone:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt esr Betroffene aller Nationalitäten, mit und ohne Behinderung – 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Männer erleben Gewalt. Erleiden Gewalt. In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft. Deshalb gibt es das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“. Wenn Sie also in irgendeiner Form Gewalt erlitten haben, rufen Sie dort an! Gerne telefonisch zu den Sprechzeiten unter der Nummer 0800 1239900 oder auch per Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Sie können dort ebenfalls anrufen, wenn Sie sich als Angehörige oder Fachpersonal über Hilfsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Männer informieren wollen.