Studieren mit Behinderung
Beauftragter für Menschen mit Behinderung an der Technischen Hochschule Augsburg
Telefon: | +49 821 5586-2931 |
Sprechstunde nach Vereinbarung
Beauftragter für Menschen mit Behinderung beim Studierendenwerk Augsburg
Michael Noghero
Beauftragter des Studierendenwerks Augsburg für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Studierendenwerk Augsburg
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg
https://studierendenwerk-augsburg.de
Hier erhalten Sie die 273 Seiten starke Schrift „Studium und Behinderung“ mit praktischen Tipps und Informationen des Deutschen Studierendenwerks für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Anschrift des Deutschen Studierendenwerks:
Studium und Behinderung des
Deutschen Studierendenwerks
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel.: 030/297727-64
Fax: 030/297797-69
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Für Fragen zum Studium von behinderten und chronisch kranken Studierenden und deren Bedürfnissen sind Informationen und Adressen zu finden unter
www.studentenwerke.de/de/behinderung
Die Broschüre „Studium und Behinderung“ liegt als pdf-Datei zum Download bereit.
Hilfreiche Links
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung
http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“ in Bayern e.V.
http://www.lagh-bayern.de
Der Behindertenbeirat der Stadt Augsburg
http://www.behindertenbeirat-augsburg.de
http://www.augsburg.de/seiten/augsburg_d/index/i_soziales
Augsburg barrierefrei
http://www.augsburg-barrierefrei.de
Studieren mit Handicap - wer gehört alles dazu?
Zahlen & Fakten zum Studium mit Handicap
Auch chronische oder psychische Erkrankungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, Autismus oder andere längerfristige Beeinträchtigungen sind Formen von Behinderungen – ebenso wie Sinnes- und Bewegungsbeeinträchtigungen.
Für 11 % der Studierenden erschwert sich das Studium infolge körperlicher oder gesundheitlicher Beeinträchtigungen – so das Ergebnis der 21. Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks (DSW). Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Studierende mit:
- Mobilitätsbeeinträchtigungen
- Sehbeeinträchtigungen
- Hörbeeinträchtigungen
- Sprechbeeinträchtigungen
- Psychischen Erkrankungen (z. B. Essstörungen, Depressionen)
- Chronischen Krankheiten (z. B. Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
- Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen
- Autismus und AD(H)S
Nur bei 4 % der betroffenen Studierenden ist die Beeinträchtigung sofort wahrnehmbar. Knapp zwei Drittel der Behinderungen an unseren Hochschulen bleiben dagegen unbemerkt, wenn Studierende nicht selbst darauf hinweisen. So jedenfalls die Selbstauskünfte der Studierenden, die an einer Studie des DSW zur Situation Studierender mit Behinderungen und chronischen Krankheiten teilgenommen haben.
Chronische und psychische Krankheiten sowie Teilleistungsstörungen wie Lese-Rechtschreibstörung (Legasthenie) wirken sich jedoch nicht weniger stark im Studium aus als Körper- und Sinnesbeeinträchtigungen. Aber eben anders. Das zu erkennen und in den Konsequenzen anzuerkennen ist für Lehrende, Beratende sowie für Mitstudierende oft nicht einfach. Für die Betroffenen übrigens ebenfalls nicht, wie die Ergebnisse der Studie „beeinträchtigt studieren“ zeigen.
Die meisten der Studierenden mit einer nicht-sichtbaren Beeinträchtigung empfinden sich nicht als „behindert“, obwohl sie es gemäß der gesetzlichen Definition sind. Das hat Folgen: Viele wissen nicht, dass sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben und fühlen sich durch die bestehenden Beratungsangebote nicht angesprochen. Andere wollen sich gerade in einer Umgebung, in der Leistungsfähigkeit und Elitegedanken eine besondere Rolle spielen, nicht gern als beeinträchtigt, als Mensch mit besonderen Belangen, als „behindert“ outen. Sie verzichten lieber auf ihre Rechte – oft zum eigenen Nachteil.
Grundlage dafür, dass zum Beispiel auch Teilleistungsstörungen, psychische und chronische Erkrankungen unter den Begriff der Behinderung gefasst werden, sind die Definitionen nach UN-Behindertenrechtskonvention und Sozialgesetzbuch 9. Buch.
Quelle: Deutsches Studierendenwerk Augsburg - Studieren mit Behinderung – gehöre ich dazu?
Vor dem Studienbeginn
Angebote zum Onboarding
Zum Studienstart gibt es an der Technischen Hochschule Augsburg neben den Einführungsangeboten der Studiengänge und Fakultäten verschiedene Onboarding-Angebote:
- Zum Auffrischen des Schulwissens bietet das Programm Startklar der Zentralen Studienberatung Brückenkurse und Einführungsveranstaltungen an.
- Zu Beginn des Semesters gibt es eine zentrale Erstsemestler:innen-Begrüßung mit Infomesse, auf der sich wichtige Ansprechpartner:innen und Studentische Initiativen vorstellen. Ebenfalls gibt es Einführungsangebote der Studentischen Vertretung, der Bibliothek und des Rechenzentrums.
- Die wichtigsten digitalen Tools für das Studium werden in Onboarding-Veranstaltungen des Didaktik-Medien-Zentrums (DMZ) zu Beginn des Semesters vorgestellt.
- Die Zentrale Studienberatung bietet vor der Prüfungszeit eine Einführung in das Prüfungswesen für jeden Studiengang an.
Aktuelle Informationen zu den Onboarding-Angeboten finden Sie auf unserer Internetseite Erste Schritte.
Während des Studiums
Informationen zur Barrierefreiheit an der Technischen Hochschule Augsburg
Übersicht der barrierefreien WCs an der Hochschule:
Bauteil/Haus | Raum | Bodenfläche [m²] |
---|---|---|
A - Bau | A 2.11 WC_Beh | 5,18 |
B -Bau | B 1.11 WC_Beh_Damen | 5,11 |
C - Bau | C 1.16 WC_Beh | 6,31 |
D - Bau | D 1.02a WC_Beh_Damen | 6,37 |
E - Bau | E 1.04 WC_Beh | 7,04 |
F-Bau | F 1.03 WC_Beh | 4,75 |
G1-Bau | G 1.04 WC_Beh | 5,69 |
H1-Bau | H 1.03 WC_Beh | 5,81 |
H1-Bau | H 1.24 WC_Beh | 5,97 |
J-Bau | J 1.09 WC_Beh | 3,85 |
K-Bau | K 2.10 WC_Beh | 5,97 |
M-Bau | M 0.07 WC_Beh | 6,62 |
W-Bau | W 1.02a WC_Beh | 5,75 |
W-Bau | W 3.10 WC_Beh | 5,19 |
Beantragung eines Schlüssels für die barrierefreien WCs und Aufzüge
Schlüssel für die barrierefreien WCs und Aufzäge an der THA können von beeinträchtigten/ behinderten Studierenden beantragt werden:
- Schlüsselantrag ausfüllen und bei Raumnummer "Behindertenaufzüge und WCs" eintragen. Die Unterschrift des Raumverantwortlichen entfällt in diesem Fall.
- Antrag beim Sekretariat der jeweiligen Fakultät zur Unterschrift und Weiterleitung (digital per Email) an Herrn Resch abgeben. Einige Fakultäten haben eigene Onlineschlüsselanträge, die ebenfalls akzeptiert werden.
- Schlüsselpfand von 50 € bei der Kasse, Abt. Finanzen, Raum A3.03 einzahlen.
- Nach Rückmeldung von Herrn Resch, dass der Schlüssel abholbereit ist, telefonisch einen Termin zur Abholung mit ihm vereinbaren.
Bei Schlüsselrückgabe wird das einbezahlte Schlüsselpfand von der Abt. Finanzen zurücküberwiesen, nachdem der Schlüssel bei Herrn Resch abgegeben wurde.
Prüfungsmanagement & Prüfungsangst
Im Studium gibt es immer wieder Lern- und Prüfungszeiten, die mit erhöhten Anforderungen an die Alltags- und Studiengestaltung einhergehen können. Eine gute Vorbereitung mit effizienten und effektiven Lernmethoden hilft bei der Prüfungsvorbereitung und kann Stress, Druck und Prüfungsängste verringern.
Die Zentrale Studienberatung bietet neben einer persönlichen Beratung zum Prüfungsmanagement in jedem Semester kostenlose Online-Vorträge zum Thema Prüfungsangst und eine Internetseite mit Tipps, Tricks, Methoden und Literatur an.
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie mit einer Behinderung einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen. Der Nachteilsausgleich kann beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung, die Begleitung einer Assistenzkraft oder Änderungen am Prüfungsablauf sein.
Die Zentrale Studienberatung, Frau Mayr von der Abteilung für Studierendenangelegenheiten und der Beauftragte für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg können Ihnen dazu nähere Informationen geben und Ihnen beratend zur Seite stehen.
Da für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs ärztliche Gutachten notwendig sind, sollte dafür ausreichend Vorlaufzeit eingeplant werden. Weitere Informationen und den Antrag finden Sie im Formularcenter.
Individueller Studienverlaufs- und Prüfungsplan
Sollten Sie wegen Ihrer Behinderung beispielsweise weniger Lehrveranstaltungen besuchen bzw. Prüfungen pro Semester ablegen können oder für längere Zeit in stationäre Behandlung müssen, ist ein individueller Studienplan unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation sinnvoll. In diesem werden der geringere Workload und/ oder längere Unterbrechungen berücksichtigt. Zur Anpassung des Studiums an Ihre individuellen Bedürfnisse können verschiedene Anträge, beispielsweise zur Verlängerung der Höchststudiendauer, Beurlaubung oder Fristverlängerung bei Prüfungen, gestellt werden.
Beratung zur Individualisierung Ihres Studienverlaufs erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung, der/ dem Fachstudienberater:in Ihres (zukünftigen) Studiengangs und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg.
Die Kontaktdaten der Fachstudienberater:innen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Studiengänge.
Verlängerung von Prüfungsfristen
Bei längeren aktuen Krankheitsphasen oder aufgrund einer chronischen Belastung, kann ein geringerer Prüfungs-Workload oder ein Verschieben aller Prüfungen sinnvoll sein. Um einzelne Prüfungen mit Antrittspflicht (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen im 2. Semester/ Wiederholungsprüfungen) zu verschieben, kann ein Antrag auf Verlängerung einer Prüfungsfrist gestellt werden.
Beratung zur Verlängerung von Prüfungsfristen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung, der/ dem Fachstudienberater:in Ihres (zukünftigen) Studiengangs, dem Prüfungssekretariat und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg.
Die Kontaktdaten der Fachstudienberater:innen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Studiengänge.
Verlängerung der Höchststudiendauer
Sollten Sie beispielsweise wegen längeren aktuen Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sein am Studienbetrieb teilzunehmen, können Sie einen Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer stellen. Dadurch kann Ihre Höchststudiendauer erhöht werden, was Ihnen mehr Semester zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen und zum Ablegen Ihrer Prüfungen ermöglicht.
Beratung zur Verlängerung von Prüfungsfristen erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung, der/ dem Fachstudienberater:in Ihres (zukünftigen) Studiengangs, dem Prüfungssekretariat und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg.
Die Kontaktdaten der Fachstudienberater:innen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Studiengänge.
Beurlaubung (Urlaubssemester)
Alternativ zur Verlängerung der Höchststudiendauer ist die Beurlaubung vom Studium (Urlaubssemester) möglich, wenn Sie beispielsweise wegen längeren aktuen Krankheitsphasen oder stationären Aufenthalten nicht in der Lage sind am Studienbetrieb teilzunehmen.
Beratung zur Beurlaubung erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung, dem Studentenamt, der/ dem Fachstudienberater:in Ihres (zukünftigen) Studiengangs und dem Beauftragten für Studierende mit Behinderungen an der Technischen Hochschule Augsburg.
Die Kontaktdaten der Fachstudienberater:innen finden Sie auf den Internetseiten der einzelnen Studiengänge.
Beratungsangebote vor und während des Studiums an der Technischen Hochschule Augsburg
Beauftragter für Menschen mit Behinderung
Der Beauftrage für Menschen mit Behinderung der Technischen Hochschule Augsburg unterstützt Studierende mit Behinderung beispielsweise bei Anträgen für Härtefall- und Nachteilsausgleiche im Bewerbungsverfahren sowie bei Anträgen auf Beurlaubung oder zur Verlängerung der Prüfungsfrist bzw. Höchststudiendauer während dem Studium.
Hier erhalten Sie auch weitergehende Informationen rund um das Studieren mit Handicap.
Zentrale Studienberatung
Die Zentrale Studienberatung informiert, berät und untersützt Studierende der Technischen Hochschule Augsburg, Studieninteressierte sowie Angehörige von Studierenden und Studieninteressierten.
Unsere Beratung zielt darauf ab, mit Ihnen Ihr Beratungsanliegen zu konkretisieren, gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten und Sie bei der Lösungsumsetzung zu begleiten.
Wir beraten Sie unter anderem zu
- Studienmöglichkeiten an der Technischen Hochschule Augsburg, zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sowie zu Härtefall- und Nachteilsausgleichen für das Zulassungsverfahren.
- Studienfinanzierung, Stipendien und Wohnmöglichkeiten in Augsburg.
- Möglichkeiten der individualisierung Ihres Studienverlaufs, um bestehende Nachteile auszugleichen. Beispielsweise durch die Reduzierung des Workloads pro Semester oder angepasste Prüfungsbedingungen.
- Ihrem Prüfungsmanagement, beispielsweise zu Methoden zur Prüfungsvorbereitung, zur Beantragung von Nachteilsausgleichen oder zu Fristverlängerungen.
- Angeboten der psychosozialen Beratung durch unseren psychosozialen Berater der Hochschule sowie durch externe Beratungsstellen.
- Studienzweifeln, Möglichkeiten nach einem Studienabbruch, Studiengangswechsel sowie zum Weiteren Vorgehen nach einem endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs.
Darüber hinaus bieten wir eine Einführung in das Prüfungswesen und einen Online-Vortrag zum Thema Prüfungsangst an.
Fachstudienberater:innen der einzelnen Studiengänge
Die Fachstudienberater:innen der einzelnen Studiengänge sind i.d.R. gleichzeit Lehrende in Ihrem Studiengang und dadurch Ihre Ansprechpartner:innen, wenn Sie studiengangsspezifische Fragen haben oder Ihre aktuelle Situation eine individuelle Studienverlaufsplanung erfordert.
Ebenfalls können sie Sie zur Beantragung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen, einer Beurlaubung oder der Verlängerung von Prüfungsfristen oder der Höchststudiendauer beraten.
Die Kontaktdaten Ihrer Fachstudienberaterin/ Ihres Fachstudienberaters finden Sie unten auf der Internetseite Ihres Studiengangs (Beispiel auf dem Bild rechts).
Die Zentrale Studienberatung bietet zusätzlich eine studiengangsübergreifende Beratung zu oben genannten Themen an, falls Sie eine Beratung außerhalb Ihres Studiengangs und Ihrer Fakultät wünschen.
Psychosoziales Beratungsangebot der Zentralen Studienberatung
Inhalte der psychosozialen Beratung
In der psychosozialen Beratung können Sie Ihre aktuelle Lebens- und Studiensituation besprechen, Lösungsoptionen für auftretende Schwierigkeiten oder Belastungen entwickeln und bei Bedarf Informationen zu weiterführenden Hilfsangeboten erhalten.
Psychosoziales Beratungsangebot der Zentralen Studienberatung an Sie
- Vertrauliche persönliche Beratung, orientiert an Ihrem Anliegen
- Psychosoziale Clearinggespräche zu Ihrer aktuellen Situation
- Unterstützende Gespräche zur Entwicklung von eigenen Lösungsschritten
- Weitervermittlung zu Fachberatungsstellen
Psychosoziale Beratung durch Mitarbeitende der Zentralen Studienberatung
Die Mitarbeitenden der Zentralen Studienberatung bieten ein Erstgespräch mit Clearing und eine grundlegende psychosoziale Beratung an. Im gemeinsamen Gespräch werden Ihr Anliegen, Ihre Beratungsziele und das weitere Vorgehen besprochen. Bei Bedarf vermitteln wir eine weitergehende psychosoziale Beratung bei unserem externen psychosozialen Berater oder informieren Sie über weitergehende Unterstützungs-, Beratungs- und Therapieangebote.
Externer psychosozialer Berater der Zentralen Studienberatung
Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer weitergehenden psychosozialen Beratung durch Stefan Becker. Er ist ausgebildeter psychosozialer Berater, Systemischer Coach/Supervisor und Gesundheitsberater. Herr Becker arbeitet seit vielen Jahren als externer psychosozialer Berater für die Hochschule Augsburg.
Die Beratungsgespräche mit Stefan Becker werden nach Bedarf durch die Mitarbeitenden der Zentralen Studienberatung vermittelt und orientieren sich an der lösungsorientierten Kurzzeitberatung. Sie finden in einem geschützten Raum an der Hochschule Augsburg oder als Onlineangebot statt. Dieses Angebot ist für Studierende der Technischen Hochschule Augsburg kostenlos.
Kontakt
Wünschen Sie eine psychosoziale Beratung durch die Mitarbeitenden der Zentralen Studienberatung oder Herrn Becker? Ihre Ansprechpartner:innen in der Zentralen Studienberatung finden Sie hier.
Abteilung für Studierendenangelegenheiten
Studierendensekretariat
Das Studierendensekretariat begleitet Sie bei den organisatorischen Abläufen vor und während Ihres Studiums. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zur Bewerbung, Zulassung, Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation und anderen Formalia Ihres Studiums.
Prüfungssekretariat
Das Prüfungssekretariat ist zuständig für alles rund im Ihre Prüfungen, wie zum Beispiel die Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Praktikantenamt
Das Praktikantenamt ist zuständig für die Abwicklung der Praxissemester, der Grundpraktika, sowie für die Befreiung von Praktika und die Anrechnung von bereits geleisteten Zeiten.
Externe Beratungs- & Informationsangebote
Beratungsstelle b!st des Studierendenwerks Augsburg
Das b!st, die Beratungsstelle des Studierendenwerks, bietet Studierenden der Technischen Hochschulen in Augsburg kostenlose Beratung bei sozialen, rechtlichen oder psychologischen Problemen an.
Beim Beauftragten des Studierendenwerks Augsburg für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung erhalten Studierende und Studieninteressierte Informationen rund um das Studieren mit Handicap.