Für die Immatrikulation benötigen alle Studieninteressierten (auch diejenigen aus einem EU-Mitgliedsland) eine elektronische Versicherungsmeldung einer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Studierenden-Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und der Hochschule läuft ab dem 01.01.2022 ausschließlich elektronisch ab.
Setzen Sie sich vor der Immatrikulation mit Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit die Krankenkasse uns Ihren Versichertenstatus elektronisch übermitteln kann.
Unsere Kennungen für die elektronische Versicherungsmeldung sind:
- Betriebsnummer 81149601
- Empfängernummer H0001735
Wer kann Ihren Versichertenstatus melden?
Nur gesetzliche Krankenkassen!
A
Sie sind bereits bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder dort mitversichert (Familienversicherung)?
Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für eine Versicherungsmeldung an unsere Hochschule.
B
Sie sind noch bei keiner gesetzlichen Krankenkasse versichert?
In diesem Fall müssen Sie sich für eine Krankenversicherung entscheiden und sich dort versichern.
C
Sie sind nach § 6 SGB V versicherungsbefreit oder nicht versicherungspflichtig bzw. bei einer privaten Krankenkasse versichert: Kontaktieren Sie die gesetzliche Krankenkasse, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand oder von jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse (z.B. AOK am Wohn- oder Studienort) für die Versicherungsmeldung an unsere Hochschule.
D
Sie sind bei einer Krankenkasse privat versichert bzw. privat mitversichert (z.B. über ein Elternteil oder Ehepartner:in)?
Nach Vorlage des Versicherungsnachweises der privaten Krankenversicherung können Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl die Versicherungsmeldung an unsere Hochschule anfragen.
Wechsel der Krankenkasse
Falls Sie während ihres Studiums die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, teilt dies Ihre Krankenkasse der Hochschule mit.
Eine Kündigung der Krankenkasse teilen Sie bitte dem Studierendensekretariat umgehend mit. Andernfalls ist die Rückmeldung oder ein Weiterstudium nicht möglich.
Eine Versicherungsmeldung ist erneut zu beantragen, wenn Sie von der Technischen Hochschule Augsburg exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z.B. in einem anderen Studiengang.
Fallbeispiele zum Thema Krankenversicherung:
1. Vater ist bei der Ortskrankenkasse (AOK) versichert, Sohn (20 Jahre) ist bei der Bundeswehr: zuständige Krankenkasse AOK
2. Vater ist privat gegen Krankheit versichert, Sohn (20 Jahre) soll privat gegen Krankheit versichert bleiben: hierfür muss der Sohn bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse die Meldung der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht der Studierenden beantragen.
a) Sohn war noch nie gesetzlich krankenversichert: zuständig ist jede gesetzliche Krankenkasse.
b) Sohn war früher gesetzlich krankenversichert, zuletzt bei der AOK: zuständige Krankenkasse ist die AOK
c) Vater ist privat krankenversichert, Sohn (20 Jahre) soll als Studierender bei einer
gesetzlichen Krankenkasse versichert werden: zuständig ist die neu gewählte gesetzliche
Krankenkasse. Kündigung der bisherigen privaten Krankenversicherung gem. § 5 Abs. 9
SGB V nicht vergessen!
3. Vater ist verstorben, er war vorher bei der AOK versichert, Sohn (22 Jahre) hat Waisenrente beantragt: zuständige Krankenkasse ist die AOK.