FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung an der Technischen Hochschule Augsburg
Beratung und Studienorientierung
Wo kann ich mich allgemein zum Studium an der Technischen Hochschule Augsburg beraten lassen?
Bei der Zentralen Studienberatung erhalten Sie Informationen und Auskünfte zu allen Themen rund um das Studium. Die Zentrale Studienberatung informiert, berät und hilft Studierenden und Studieninteressierten bei sämtlichen Fragen und Unsicherheiten bezüglich der Studienwahl, der Aufnahme des Studiums und des Studienbeginns sowie während des gesamten Studienverlaufs – insbesondere an der Technischen Hochschule Augsburg.
Welche Studiengänge gibt es an der Technischen Hochschule Augsburg?
Wie erfahre ich ob ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist und wie hoch der NC ist?
Die NC-Werte werden stets erst im laufenden Verfahren neu errechnet. Es können dazu im Vorfeld keine Auskünfte erteilt werden! Hier erfahren Sie NC-Werte der letzten Bewerbungsverfahren...
Kann ich an der Technischen Hochschule Augsburg auch berufsbegleitend studieren?
Studieren ohne Abitur, ist das möglich?
Ja, unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich als sog. „beruflich Qualifizierter“ an der Technischen Hochschule Augsburg zu studieren.
Alle Infos hierzu haben wir in einem Dokument für Sie zusammengefasst:
Gibt es an der Technischen Hochschule Augsburg die Möglichkeit dual zu studieren?
Ja, das ist möglich. Mit einem dualen Studium kombinieren Sie die Vorteile eines wissenschaftlichen Studiums mit den Vorteilen einer Berufsausbildung bzw. vertieften Praxisphasen in Unternehmen.
Was ist unter einem Verbundstudium zu verstehen?
Ein Verbundstudium ist so gestaltet, dass die Studierenden parallel zu ihrem Studium an der Technischen Hochschule Augsburg eine gewerbliche, industrielle oder kaufmännische Berufsausbildung absolvieren. In welchen Studiengängen ein solches Verbundstudium angeboten wird, erfahren Sie auf der Seite zum dualen Studium und auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge bzw. Fakultäten.
Alles Weitere haben wir für Sie in folgendem Dokument zusammengefasst:
Gibt es eine Möglichkeit als Gast an Vorlesungen teilzunehmen?
Gasthörer sind uns herzlich willkommen! Sie dürfen verschiedene Vorlesungen besuchen, haben jedoch nicht das Recht, Prüfungen abzulegen. Die Teilnahme ist kostenpflichtig, gestaffelt nach Semesterwochenstunden. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.hs-augsburg.de/Gasthoerer oder direkt in der Abteilung für Studienangelegenheiten.
Wo kann ich mich detailliert zu einem bestimmten Studiengang beraten lassen?
Eine studiengangsspezifische Beratung findet bei den jeweiligen Fachstudienberatern statt. Wer für welchen Studiengang zuständig ist, erfahren Sie über die Studiengangshomepage in der jeweiligen Fakultät.
Grundpraktikum
Muss ich vor Beginn des Studiums ein Vorpraktikum / Grundpraktikum ableisten?
In folgenden Bachelorstudiengängen müssen Sie ein Grundpraktikum ableisten:
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Energieeffizientes Planen und Bauen (E2D)
- Digitaler Baumeister
- Soziale Arbeit
Idealerweise sollten Sie das Grundpraktikum bereits vor Aufnahme Ihres Studiums absolviert haben, also bis zum Semesterstart. Sie können es aber – entsprechend den Vorgaben der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen – auch in mehreren Teilabschnitten vor und während Ihres Studiums ablegen.
In welchem Umfang ist das Grundpraktikum abzuleisten?
Die Dauer des Grundpraktikums variiert nach Studiengang zwischen 6 und 12 Wochen.
Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung. Kann ich mich daher vom Grundpraktikum befreien lassen?
Ja, das ist je nach Ausbildungsberuf und angestrebtem Studiengang möglich. Näheres dazu haben wir für Sie in unseren Richtlinien und im Verzeichnis der Ausbildungsberufe zusammengefasst.
Bewerbung
Wie kann ich mich für ein Studium (Bachelorstudiengang) an der Technischen Hochschule Augsburg bewerben?
Die Bewerbung erfolgt im jeweiligen Bewerbungszeitraum online.
Es ist insoweit zu differenzieren, ob Sie sich für einen zulassungsbeschränkten NC-Studiengang, einen zulassungsfreien Studiengang, einen Studiengang mit Eignungsprüfung oder ob Sie sich für das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben möchten.
Allgemeine Informationen finden Sie unter www.hochschulstart.de und in unserem hochschulinternen Informationsblatt und auf unseren Internetseiten zur Bewerbung.
a) Ich möchte mich für das erste Semester in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben:
Die Zulassung zu diesen Studiengängen für das erste Fachsemester wird ausschließlich über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführt. Zusätzlich müssen Sie sich im Portal (HisInOne) der Technischen Hochschule Augsburg bewerben.
b) Ich möchte mich für ein höheres Fachsemester (NC-Studiengang oder NC-frei) oder einen zulassungsfreien Studiengang bewerben:
Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall nicht über hochschulstart.de sondern allein über das Portal der Technischen Hochschule Augsburg.
c) Ich möchte mich für einen NC-Studiengang im ersten und höheren Fachsemester, bzw. für einen NC-Studiengang und gleichzeitig für den NC-freien Studiengang bewerben:
In diesem Fall führen Sie zunächst die Online-Registrierung bei hochschulstart.de durch und geben die Bewerbung für den zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten Fachsemester ab. Im Bewerbungsportal der Technischen Hochschule Augsburg fügen Sie dann die Bewerbung für das höhere Fachsemester, bzw. für den zulassungsfreien Studiengang hinzu.
d) Ich möchte mich für einen Studiengang mit Eignungsprüfung bewerben:
Die Bewerbung erfolgt in diesem Fall nicht über hochschulstart.de sondern allein über das Portal der Technischen Hochschule Augsburg.
Sollten Sie sich zusätzlich auch für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben wollen, führen Sie zunächst die Online-Registrierung bei hochschulstart.de durch und geben die Bewerbung für den zulassungsbeschränkten Studiengang (nur bei Bewerbung erstes Fachsemester) ab. Im Bewerbungsportal der Hochschule fügen Sie dann die Bewerbung für den Studiengang mit Eignungsprüfung hinzu.
Wie bewerbe ich mich für einen Masterstudiengang?
Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge läuft nur über das Portal der Technischen Hochschule Augsburg.
Reicht die Online-Bewerbung oder muss ich auch Unterlagen per Post schicken?
Ab dem Wintersemester 2023/24 läuft die Bewerbung an der Technischen Hochschule Augsburg vollständig digital ab. Der Bewerbungsantrag wird online ausgefüllt und abgeschickt und die erforderlichen Unterlagen im Online-Bewerbungsportal hochladen. Bitte beachten Sie, dass alle Bewerbungsunterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist hochgeladen sein müssen! Es ist nicht notwendig, den Antrag per Post zu schicken!
Welche Bewerbungsfristen gibt es?
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Hochschulzugangsberechtigung
- Bei ausländischer Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung sowie die Vorprüfungsdokumentation (VPD) durch uni-assist.ev oder die Zeugnisanerkennungsstelle Bayern
- Bei Masterbewerbung zusätzlich Bachelor-/Hochschulabschluss
- tabellarischer Lebenslauf / Vordruck
- Kopie Personalausweis / Pass
- Bescheinigung Ableistung eines Dienstes wenn vorhanden (z.B. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst)
- Bei Hochschulzugang durch berufliche Qualifikation: Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufstätigkeit und des Beratungsgesprächs
- Notenauszug bei Bewerbung für ein höheres Fachsemester
- ggf. Einwilligung der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen / Vordruck
Bitte beachten Sie, dass bei Masterbewerbungen unter anderem zusätzliche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind (zum Beispiel ein Motivationsschreiben, Arbeitsproben). Bitte informieren Sie sich dazu auf den jeweiligen Internetseiten des Masterstudiengangs.
Weitere Infos zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:
Wer kann eine Beglaubigung durchführen?
Amtlich beglaubigen kann jede dienstsiegelführende Behörde der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Landratsamt, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) bzw. der Europäischen Union. Notare und Pfarrämter können auch Beglaubigungen vornehmen. Enthält ein Dokument mehrere Seiten, so muss jede Seite einen Beglaubigungsvermerk enthalten oder die Seiten müssen fächermäßig überstempelt sein. Beglaubigungen von Banken, Sparkassen, Krankenkassen etc. können NICHT akzeptiert werden.
Müssen für jede Bewerbung sämtliche Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
- Für Bachelorstudiengänge gilt: Sämtliche Zeugnisse und Nachweise müssen lediglich einmal eingereicht werden.
- Für Masterstudiengänge gilt: Sämtliche Zeugnisse und Nachweise müssen zu jedem Bewerbungsantrag eingereicht werden.
Gibt es eine Nachfrist wenn ich mein Abschlusszeugnis noch nicht bis Ende der Bewerbungsfrist erhalten haben?
Sofern Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung, auch Meister- bzw. Lehrzeugnisse (nur für Zeugnisse, die in dem Jahr erworben werden, in dem auch das Studium aufgenommen werden soll) bis zum 15.06. bzw. 15.07. noch nicht in Händen haben, müssen Sie diese bis spätestens 27.07. nachreichen (vorläufige Zeugnisse werden nicht anerkannt). Die Dokumente müssen fristgerecht im Onlineportal hochgeladen werden. Eine postalische bzw. persönliche Abgabe Ihrer Dokumente ist leider nicht mehr möglich.
Ausnahme: Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung an einem Abendgymnasium, einem Institut zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg), am Studienkolleg bei den Hochschulen in Bayern oder aufgrund der Begabtenprüfung oder durch die Vor- oder Abschlussprüfung in einem bayerischen Hochschulstudiengang oder im Rahmen von Prüfungen an Fachakademien erwerben und bis zum 27.07. noch nicht erhalten haben, kann auf Antrag eine Nachfrist, jedoch längstens bis zum 31.07. gewährt werden.
Bewerbung als Ausländer
Ich bin Ausländer, gelten für mich daher besondere Vorschriften zur Bewerbung?
Zur Ausländerquote gehören ausländische und staatenlose Studienbewerber, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) sind und die ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nicht in der Bundesrepublik erworben haben. EU-Staatsangehörige sind zulassungsrechtlich den deutschen Bewerbern gleichgestellt, ebenso Nicht-EU-Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.
Bitte beachten Sie zur Bewerbung aus dem Ausland unsere Leitfäden für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Was muss generell bei ausländischen Zeugnissen beachtet werden?
Wenn Sie Ihren Vorbildungsnachweis (Zeugnis, Diplom) nicht in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen Sie diesen bei
Technische Hochschule Augsburg
c/o uni-assist. e.V.
D-11507 Berlin
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zur Bewertung/Anerkennung vorlegen.
Zusätzlich zu dieser Vorprüfungsdokumentation, muss die Festsetzung einer Durchschnittsnote beantragt werden. Wird keine Durchschnittsnote ausgewiesen, geht die Bewerbung mit der schlechtesten möglichen Durchschnittsnote (4,0) ins Auswahlverfahren. Den Antrag finden sie auf den Internetseiten der Abteilung III - Studierendenangelegenheiten der Technischen Hochschule Augsburg.
Bitte beachten Sie unbedingt die Fachbindung auf Ihrer Zeugnisanerkennung oder Vorprüfungsdokumentation. Gegebenenfalls kann diese auf bestimmte Studienrichtungen oder sogar auf einzelne Studiengänge eingeschränkt sein. Sie können beispielsweise mit der Fachbindung für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge keinen Studiengang der technischen Richtung (Maschinenbau, Informatik etc.) studieren. Unser Leitfaden für Bewerber mit ausländischem Abitur informiert Sie genau über den Ablauf der Bewerbung:
Studieninteressierte aus der VR China, aus Vietnam und aus der Mongolei müssen zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist zusätzlich zu den Nachweisen Ihrer ausländischen Vorbildung das APS-Zertifikat der akademischen Prüfstelle einreichen.
VR China:
https://www.aps.org.cn/studium-in-deutschland
Vietnam:
http://www.hanoi.diplo.de/Vertretung/hanoi/de/06/APS_Hanoi.html
Mongolei:
http://www.ulan-bator.diplo.de/Vertretung/ulanbator/de/10/Akademische_20Pruefstelle/_APS.html
Indien:
https://aps-india.de/
Weitere Infos haben wir hier zusammengestellt:
Brauche ich als Ausländer einen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse? Welche Nachweise werden akzeptiert?
Wenn Ihr Vorbildungsnachweis einen direkten Hochschulzugang ermöglicht d.h. Zugang über Anerkennung durch uni-assist müssen Sie eine Deutschprüfung nachweisen, um die Zulassung an einer bayerischen Hochschule zu erhalten.
Nähere Infos erhalten Sie in folgendem Dokument:
Für Masterstudiengänge können abweichende Anforderungen bestehen.Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des jeweiligen Studiengangs.
Für Rückfragen zur Sprachprüfung wenden Sie sich bitte an Frau Oksana Gold vom Zentrum für Sprachen und Interkulturelle Kommunikation unter der Telefonnummer +49 821 5586 3323 oder per E-Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript].
Ansprechpartnerin | |
Telefon: | +49821 5586 3323 |
Was muss ich beachten, wenn ich aus der Ukraine komme?
Studierenden aus der Ukraine wird dringend empfohlen, sich bei der Ausländerbehörde und im AnKERzentrum registrieren zu lassen – spätestens mit dem Erhalt der Zulassung für das Studium. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie hier: https://www.augsburg.de/ukraine/einreise-unterbringung.
Als Geflüchtete haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Dies beinhaltet auch Kosten der Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich für verschiedene Stipendien zu bewerben, die sich gezielt an Geflüchtete richten.
Weitere Hinweise, Informationen und Angebote für Ukrainer:innen finden Sie hier.
Dialogorientiertes Serviceverfahren
Wo finde ich Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren? Wer kann mir Fragen hierzu beantworten?
Wenn Sie Fragen zum Dialogorientieren Serviceverfahren – DoSV – haben, wenden Sie sich bitte direkt an Hochschulstart (www.hochschulstart.de/dosv oder [Bitte aktivieren Sie Javascript]).
Alle Infos zum Terminplan des DoSV finden Sie im folgenden Dokument:
Ansonsten haben wir sämtliche Informationen auch hier ausführlich zusammengefasst:
Status der Bewerbung
Was bedeutet der Status meiner Bewerbung?
a) Folgende Status-Vermerke unserer Sachbearbeiter finden Sie im Online-Bewerbungsportal der Hochschule:
- In Vorbereitung: Der Bewerbungsantrag ist vom Bewerber noch nicht vollständig erfasst
- Online eingegangen: Der Bewerbungsantrag wurde online erfasst. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf dem Bewerbungsantrag!
- Eingegangen: Ihre Bewerbung wurde uns vollständig übermittelt. Bitte prüfen Sie trotzdem regelmäßig den Stand Ihrer Bewerbung im Bewerber-Portal.
- Gültig: Die Bewerbung ist für die Berücksichtigung im Vergabeverfahren/Eignungsverfahren vollständig. Eine Zulassungsentscheidung ergeht nach Durchführung des Vergabeverfahrens, bzw. Eignungsverfahrens.
- Vorläufig ausgeschlossen: Sie sind vorläufig vom Verfahren ausgeschlossen. Für die Zulassung fehlen noch zulassungsbegründende Unterlagen.
- Zulassungsangebot liegt vor: Herzlichen Glückwunsch! Ihnen wurde ein Studienplatz zugeteilt.
- Zulassungsangebot aktuell nicht möglich: Leider konnte Ihnen derzeit kein Studienplatz zugeteilt werden. Der Grund wird Ihnen in einem schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Es handelt sich um ein dynamisches Verfahren. Bei Freiwerden eines Studienplatzes rutscht automatisch der in der Rangfolge nächste Bewerber nach. Das heißt: bis 24.8. (Ende des Verfahrens) werden täglich neue Zulassungsangebote ausgesprochen.Sobald Ihnen ein Studienplatz zugeteilt wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren Account auf Hochschulstart.de.
- Immatrikulation beantragt: Sie haben den Studienplatz angenommen.
b) Folgende Statusvermerke finden Sie bei hochschulstart.de:
- Zugelassen: Sie haben im Online-Portal von Hochschulstart.de das Zulassungsangebot angenommen oder das System des DoSV hat in der Koordinierungsphase 2 automatisch eine Zulassung ermittelt.
- Abgelehnt: Nach Ende der Koordinierungsphase 2 konnte Ihnen in diesem Studiengang kein Studienplatz zugeteilt werden.
- Ausgeschieden: Sie haben ein anderes Zulassungsangebot angenommen, ein höher priorisiertes Zulassungsangebot in der Koordinierungsphase 2 vorliegen oder eine Rückstellung für einen anderen Studiengang beantragt. Sie nehmen somit nicht mehr im Serviceverfahren am beworbenen Studiengang teil.
- Ausgeschlossen: Sie haben nicht frist- und formgerecht zulassungsbegründende Bewerbungsunterlagen nachgereicht und werden endgültig vom laufenden Serviceverfahren im beworbenen Studiengang ausgeschlossen.
- Zurückgestellt: Sie haben auf Grund eines zu leistenden Dienstes die Rückstellung beantragt und können den Studienplatz nicht antreten.
Meine Bewerbung wurde noch nicht bearbeitet. Was nun?
Wir versuchen Ihre Bewerbung so schnell wie möglich zu bearbeiten. Trotz unseres Onlineverfahrens werden Ihre Unterlagen durch Sachbearbeiter:innen bzw. durch die zuständigen Kolleg:innen der jeweiligen Fakultäten einzeln geprüft.
Erfahrungsgemäß erhält die Hochschule aber den größten Teil der Bewerbungen zu Fristende. Die Bearbeitung kann daher aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen einige Zeit dauern.
Bitte beachten Sie, dass Sie für den fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen verantwortlich sind.
Wie sehe ich, ob noch Unterlagen zu meiner Bewerbung fehlen?
Sobald Ihre Bewerbung bearbeitet wurde, werden Ihnen die fehlenden Unterlagen im Online-Bewerber-Portal der Technischen Hochschule Augsburg angezeigt.
Weitere Fragen zur Bewerbung
Wie kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, d.h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist (z.B. aufgrund Krankheit).
Der Härtefallantrag umfasst einen formlosen schriftlichen Antrag sowie den Härtefall begründende ärztliche Atteste bzw. Nachweise. Sämtliche Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen. Härtefälle unterliegen einem strengen Maßstab und werden individuell geprüft.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
Wie berechnet sich die Wartezeit?
Als Wartezeit zählen alle Semester, die zwischen dem Erwerb der Hochschulreife und der Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Hochschule vergangen sind. Studienzeiten an deutschen Hochschulen sind wartezeitschädlich, d.h. diese Zeiten werden nicht auf die Wartezeit angerechnet. Außerdem können nur volle Semester berücksichtigt werden. Die Wartezeit wird automatisch berechnet und muss nicht aktiv beantragt werden.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
Gibt es eine Möglichkeit, die Durchschnittsnote zu verbessern?
Bei der Vergabe der Studienplätze ist die Durchschnittsnote ein wesentliches Auswahlkriterium. Daher sollen Leistungsbeeinträchtigungen, die Sie beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, ausgeglichen werden. Werden entsprechende Gründe und ihre Auswirkungen nachgewiesen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt werden.
Mit einem formlosen schriftlichen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen bzw. Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben.
Für die Verbesserung der Note bzw. der Wartezeit reichen Sie bitte ein Schulgutachten der Schule, die die Hochschulreife verliehen hat, bis spätestens 27. Juli im Studierendensekretariat ein. Ggf. ist auch die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
Was ist unter der Sonderquote für die im öffentlichen Interesse stehende Personen zu verstehen?
Für Personen, die im öffentlichen Interesse stehen und besonders berücksichtigt oder zu fördern sind, wird eine Sonder-Zulassungs-Quote gebildet. Zu diesem Kreis gehören Personen, die Wettkampf- und Nachwuchssportler sind und auf die Trainingsmöglichkeiten vor Ort angewiesen sind oder ein Ehrenamt wie z.B. Feuerwehr ausüben.
Nähere Infos entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt:
Wie stellt man einen Antrag auf bevorzugte Zulassung?
Ein Antrag auf bevorzugte Zulassung kann gestellt werden, wenn Sie im Jahr zuvor im selben Studiengang bereits eine Zulassung erhalten haben, den Studienplatz aber aufgrund eines Dienstes (z.B. Wehr- oder Zivildienst bzw. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr) oder aufgrund Beginn der Berufsausbildung im Rahmen eines Verbundstudiums nicht antreten konnten.
Bitte laden Sie in diesem Fall den Zulassungsbescheid vom Vorjahr sowie ggf. einen entsprechenden Nachweis mit Ihren Bewerbungsunterlagen im Onlineportal hoch.
Ich habe bereits die Eignungsprüfung in einem früheren Bewerbungsverfahren bestanden. Muss ich diese nun noch einmal ablegen?
Nein, die Prüfung muss in der Regel nicht noch einmal abgelegt werden. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung die Mitteilung der Technischen Hochschule Augsburg über die bereits bestandene Prüfung bzw. bei Studiengängen, in denen eine Vorauswahl durchgeführt wird, die damalige Einladung zur Eignungsprüfung bei. Mappen oder Arbeitsproben müssen in der Regel nicht erneut eingereicht werden. Sollten Sie dennoch noch einmal zur Eignungsprüfung antreten müssen, werden Sie gesondert von uns informiert.
Wie beantrage ich die studentische Krankenversicherung?
Das Studenten-Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und der Hochschule läuft ab dem 1.1.2022 ausschließlich elektronisch ab.
Setzen Sie sich vor der Immatrikulation mit Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung, damit die Krankenkasse uns Ihren Versichertenstatus elektronisch übermitteln kann.
Unsere Kennungen für die elektronische Versicherungsmeldung sind:
- Betriebsnummer 81149601
- Empfängernummer H0001735
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Erste Schritte.
Kann ich mich als Minderjähriger für einen Studienplatz bewerben?
Minderjährige können sich mit Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s) für einen Studienplatz an der Technischen Hochschule Augsburg bewerben. Dafür ist das folgende Dokument von Bewerber und gesetzlichem Vertreter auszufüllen und im Bewerbungportal hochzuladen.
Bitte beachten Sie, dass die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter spätestens zur Immatrikulation dem Studierendensekretariat vorliegen muss.
Rückmeldung
Rückmeldung beim Übergang vom Bachelor zum Master
Ich bin aktuell noch Bachelorstudent an der Technischen Hochschule Augsburg und habe mich auf ein Masterstudium an der gleichen Hochschule beworben. Muss ich mich als Bachelorabsolvent rückmelden, auch wenn ich zum kommenden Semester ein Masterstudium starten möchte?
Es wird empfohlen sich im Bachelorstudium rückzumelden, vor allem dann, wenn Sie nicht exakt abschätzen können, ob Ihr Bachelorstudium wirklich bis zu den Stichtagen 14.03. oder 30.09. beendet sein wird.
Wenn Sie eine Zulassung für ihren gewünschten Masterstudiengang erhalten, immatrikulieren Sie sich parallel dazu im neuen Studiengang. Sie müssen den Semesterbeitrag, den Beitrag für das Studierendenwerk und den Beitrag für das Semesterticket nicht doppelt zahlen.
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Abteilung für Studienangelegenheiten | |