Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen. Verbessert werden soll so die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Weiterentwickelt werden soll ebenso die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht.
Die „Gesundheitliche Versorgungsplanung” ist ein neues innovatives freiwilliges Gesprächsangebot in den Einrichtungen der CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbH aus dem Ressort der Behindertenhilfe. Das Beratungsangebot wird auf Grundlage des §132 g SGB V von den Krankenkassen finanziert und durch qualifizierte, ausgebildete Berater:innen durchgeführt.
Bei der Beratung geht es vor allem um die Auseinandersetzung mit zentralen Lebensfragen, u.a.:
- Was muss in Ihrem Leben vorkommen?
- Was ist Ihnen wichtig, falls Ihre geistigen Kräfte nachlassen oder Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können?
- Wie denken Sie über mögliche Therapien und medizinisch pflegerische Interventionen?
- Welche Versorgung bevorzugen Sie bei (schwerer) Krankheit?
- Welche Gedanken haben Sie über das Sterben und den Tod?
Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht stellt für jeden Menschen eine herausfordernde Angelegenheit dar, die einer professionellen Beratung bedarf. Für Menschen mit Behinderungen bedarf es für eine professionelle Durchführung einer solchen Beratung zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung entsprechender Arbeitsmaterialien, deren innovative Entwicklung idealerweise im Kooperationsbereich von Design und Sozialer Arbeit liegt.